Mülldeponie statt Garten

Moin,

Person A zieht in sein neues Haus mit netten Nachbarn auf 3 von 4 Seiten. Der vierte Nachbar hat sienen Garten angrenzend zu PersonA. Nachbar 4 beschnitt trotz merhmaliger Aufforderung die bis zu 4 Meter bei A reinragenden Bäume und Sträucher nicht woraufhin Person A dies selbst erledigte - hier für Regress zu fordern ist Person A jedoch zu blöd.

Schlimmer ist hier, daß Nachbar 4 seinen Garten teilweise als Müllkippe missbraucht (Tüten, Glasscheiben, kaputte Spielgeräte, usw…). Da Person A den Garten gerade schön herrichtet stört solch Müllkippe natürlich schon. Gibt es Möglichkeiten Nachbar 4 dazu zu bewegen seinen Müll zu entfernen?? (Damit mein ich korrektes - nicht Erschiesen oder Sonstiges ;o))

Gruß

Bernd

freie Entfaltung der Persönlichkeit
Artikel 2 des Grundgesetzes:

„(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Ich finde nicht, dass jemand mit seinem Garten, dessen optisches Erscheinungsbild einem Nachbarn nicht passt, das Recht anderer verletzt oder er gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Person A könnte mal einen Gang zum „Ordnungsamt“ machen und dort seine Sache vortragen.
Die Sache mit der „freien Entfaltung“ ist nämlich nicht so rosig wie Kollege vorher erzählt hat. Denn wo hört es dann auf? Was ist, wenn zur „persönlichen Entfaltung“ gehört, das sich der Nachbar plötzlich einige Chemie-Fässer in den Garten stellt, oder „anrüchige Skulpturen“ oder so etwas?
An eine gewisse Ordnung muß sich jeder halten. Ich weiß dieses, weil in unserem Haus (Mehrfamilienhaus mit einem Gärtner) schon öfters das Ordnungsamt aktiv wurde, weil das Gras einen halben Meter hoch war, oder der gehweg nicht gefegt wurde usw.

Alternativ hilft noch eine „Sichtwand“… Denn selbst wenn der Nachbar nun aufräumt o.ä. wird es wohl sicher nicht lange dauern, bis er wieder „zugemüllt“ ist.

Gruß
Andreas

Moin,

also eine Müllkippe im Garten ist dadurch ok? Ich verstehe jetzt nicht wirklich was die freie Entfaltung der Persönlichkeit damit zu tun hat.
Damit könnte man ja (fast) alles legalisieren.
Deinem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung stelle ich doch mal einige §§ aus http://www.bundesrecht.juris.de/krw-_abfg/index.html…
entgegen. Warum nur bin ich nicht überrascht, das gerade so eine Aussage von Dir kam?

Gruss Jakob

Grasdeponie statt Garten
Ich habe meinen Kommentar extra nur auf eine optische Belästigung bezogen.

Was ist, wenn zur „persönlichen Entfaltung“ gehört, das
sich der Nachbar plötzlich einige Chemie-Fässer in den Garten
stellt,

Dann verletzt er vielleicht das Recht anderer oder die verfassungsmäßige Ordnung. Ich zähle zu dieser Ordnung die Gebundenheit an bestehende Gesetze. Wenn also diese Fässer gegen das Chemiekaliengesetz oder ein Umweltschutzgesetz verstießen, dann könnte man dagegen vorgehen.
Er könnte jedoch seinen Garten mit normalen Fässern zuschütten, wie er lustig ist.

oder „anrüchige Skulpturen“ oder so etwas?

Eventuell ist dann das Sittengesetz verletzt. Du kannst sicherlich in deinen Garten Skulpuren stellen, die zB Leute beim Sex zeigen. Doch irgendwo ist auch eine Grenze.

An eine gewisse Ordnung muß sich jeder halten.

Ja; und zwar an die verfassungsmäßige.

schon öfters das Ordnungsamt aktiv wurde, weil das
Gras einen halben Meter hoch war, oder der gehweg nicht gefegt
wurde usw.

Das Ordnungsamt kann sicher nicht tätig werden, wenn ich auf meinem privaten Grundstück das Gras einen halben Meter hoch wachsen lasse!

Solange es also nur eine optische Belästigung ist, kann man zum Glück dagegen nichts unternehmen.
Wobei dies natürlich auch wieder durch das Sittengesetz eingeschränkt wird.
Aber reiner Müll wird sicherlich nicht dem Sittengesetz zuwider laufen.

also eine Müllkippe im Garten ist dadurch ok? Ich verstehe
jetzt nicht wirklich was die freie Entfaltung der
Persönlichkeit damit zu tun hat.

Eine Müllkippe ist sicher nicht in Ordnung. Sonst könnte man Müll ja in großem Maßsatb auf jedem privaten Grundstück entsorgen und eine Mülldeponie errichten.
Was die Gestalung des eigenen Gartens mit der Persönlichkeitsentfalung zu tun hat, liegt auf der Hand. Eigentlich sind alle Handlungen der Menschen Entfalungen ihrer Persönlichkeiten.

Damit könnte man ja (fast) alles legalisieren.

Man kann damit es solange legalisieren, bis es gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt oder ein Recht anderer verletzt.

Deinem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung stelle ich
doch mal einige §§ aus
http://www.bundesrecht.juris.de/krw-_abfg/index.html…

Dies ist doch in meiner Aussage enthalten. Solche Gesetze gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung.

entgegen. Warum nur bin ich nicht überrascht, das gerade so
eine Aussage von Dir kam?

Vielleicht, weil ich den Grundrechten eine hohe Bedeutung zu messe.
Eine Mülldeponie ist nicht zulässig. Ein paar Tüten, Glasscherben und kaputte Spielzeuggeräte gefährden *meiner* Meinung nach nicht die Raumordnung, den Naturschutz, die Landschaftspflege oder den Städtebau.

Selbst WENN ein Gesetz sagen würde, dass Gras über einem halben Meter oder Tüten auf einem Grundstück verboten sind, würde ich hier immer noch schreiben, dass ich das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung höher achte und man deswegen gegen zu hohes Gras oder Tüten nichts unternehmen könnte.
Dies ist ein Forum zum Meinungsaustausch und ich erteile keine verbindliche Rechtsauskunft. Wenn jemand andere moralische Grundsätze hat und deswegen meiner Argumentation nicht folgen kann, zwinge ich ihn natürlich nicht, sich meiner Meinung anzuschließen. Ich versuche aber mein bestes, ihn davon zu überzeugen.

Moin,

Glasscherben und kaputte Spielzeuggeräte gefährden *meiner*
Meinung nach nicht die Raumordnung, den Naturschutz, die
Landschaftspflege oder den Städtebau.

Bei den Glasscherben wäre ich da nicht so sicher. Wildtiere können sich verletzen, spielende Kinder etc.

Natürlich ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wichtig, sonst wäre es ja auch kaum im GG verankert. Aber man muss da, wie immer, auch Kompromisse machen bzw. mit Einschränkungen durch andere Gesetze rechnen. Es stellt sich natürlich immer die Frage ob die Störung nur von einem Nachbarn (Kleinkrämer)so empfunden wird oder tatsächlich andere Ausmasse erreicht hat.
Dahingehend habe ich es leicht, ich lebe fernab von jeglichen Nachbarn und was mich nicht stört…
Andererseits könnte ich so wohl kaum in einer Siedlungsgemeinschaft leben. Trotzdem irritiert es mich immer wenn jemand versucht aufgrund des GG quasi alles legalisieren zu wollen. So zumindest hatte ich Deine Antwort verstanden.
Wenn es nicht an dem ist, ok.

Gruss Jakob

Hallo Berni,

ähnlichen Fall gibt hier in der Dörfern der Umgebung mehrfach. Wobei an einigen Stellen auch Ordnungsamt und Polizei gebeten wurden. Einen Erfolg sieht man allerdings als Außenstehender seit Jahren nicht.

Nur bei Altöl oder Gift u.a. werden die Behörden mobil. Zum Aufräumen von kaputtem Spielzeug wird man behördlicherseits wohl kaum verdonnert werden.

Nicht jeder findet einen super gepflegten Garten schön und wichtig.

Meine Empfehlung: Eine schöne Hecke, damit man den Nachbarsgarten nicht mehr vor Augen hat. Und gutfried.

Gruß Steffi

Hallo!

Nachbar 4 beschnitt trotz merhmaliger Aufforderung
die bis zu 4 Meter bei A reinragenden Bäume und Sträucher
nicht woraufhin Person A dies selbst erledigte - hier für
Regress zu fordern ist Person A jedoch zu blöd.

Ich möchte gar nicht mal sagen, dass Person A zu blöd dafür ist, denn wenn der Überhang außer der Optik nichts beeinträchtigt oder gefährdet, kann man auch nicht ohne weiteres von einem Beseitigungsanspruch ausgehen.

Schlimmer ist hier, daß Nachbar 4 seinen Garten teilweise als
Müllkippe missbraucht (Tüten, Glasscheiben, kaputte
Spielgeräte, usw…).

Also nichts, was die Luft oder das Erdreich mit Emissionen belastet. Dann darf der Nachbar machen, was er will. Wenn der Müllberg eine gewisse Größe erreicht hat, könnte man die Gemeindeverwaltung auf die ungenehmigte Errichtung einer baulichen Anlage hinweisen… aber solange das Zeug nicht anfängt zu stinken, kann man nichts dagegen machen.

Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe. Sollen sie auch im Verhältnis der Bürger untereinander gelten, brauchen sie eine zivilrechtliche Umsetzung. Diese ist zB in § 903 BGB zu sehen.

Grundrechte sind Grundrechte

Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche
Eingriffe. Sollen sie auch im Verhältnis der Bürger
untereinander gelten, brauchen sie eine zivilrechtliche
Umsetzung. Diese ist zB in § 903 BGB zu sehen.

Wieso denn das?
Im Grundgesetz steht nicht
„Die Würde des Menschen ist nur in der Beziehung von Staat zu Bürger unantastbar.“
.
Eine solche Einschränkung kann ich auch in den anderen Grundrechten nicht erkennen.

Eine solche Einschränkung kann ich auch in den anderen
Grundrechten nicht erkennen.

Dabei steht das mehr oder weniger ausdrücklich in Art. 1 III GG.

Levay

Eine solche Einschränkung kann ich auch in den anderen
Grundrechten nicht erkennen.

Dabei steht das mehr oder weniger ausdrücklich in Art. 1 III
GG.

Wohl eher mehr als eher weniger.

Dea

Einspruch, Euer Ehren!

Ich würde eher sagen, es ist das argumentum e contrario. Also gerade nicht ausdrücklich. Aber darum will ich mich ganz sicher nicht streiten.

Prost!

Levay

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Dabei steht das mehr oder weniger ausdrücklich in Art. 1 III
GG.

Gilt mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit denn nur gegenüber dem Staat?

Dabei steht das mehr oder weniger ausdrücklich in Art. 1 III
GG.

Gilt mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit denn nur
gegenüber dem Staat?

Ja, als Grundrecht gilt das nur ggü. dem Staat. Das heißt natürlich nicht, dass ich dich schlagen oder verletzen dürfte, nur folgt das eben nicht aus Art. 2 GG, sondern aus § 223 StGB.

Levay

Ja, als Grundrecht gilt das nur ggü. dem Staat. Das heißt
natürlich nicht, dass ich dich schlagen oder verletzen dürfte,
nur folgt das eben nicht aus Art. 2 GG, sondern aus § 223
StGB.

Ok, hm…
Wie sieht es mit „(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ aus?
Wenn zB ein Arbeitgeber seinem Angestellten verbieten möchte, in der Pause zu beten? Worauf würde sich der Angestellte berufen, wenn er sich gegen dieses Verbot wehren möchte?
Gibt es wirklich keinen Fall, in dem die Grundrechte auch zwischen Bürgern zum tragen kommen?

Umkehrschluss?
Also ich sehe es genau anders herum:
Es steht zwar drin, dass sich die drei Gewalten ans Grundgesetz halten müssen, aber andere, wie normale Bürger, werden nicht ausgeschlossen.
Oder meintest du das?
der Bedeutung von argumentum e contrario nach nicht…
Hm…

Ja. Ausdrücklich steht da nicht drin, dass das für das Verhältnis der Menschen untereinander nicht gilt. Aber der Umkehrschluss sagt es eben: Der Staat (und eben nur der) ist an die Grundrechte gebunden.

Levay

1 „Gefällt mir“

Doch, die Grundrechte strahlen auf die einfache Rechtsordnung aus; sie sind als Grundsatzentscheidungen bei der Auslegung von Generalklauseln zu berücksichtigen.

Levay

Einspruch, Euer Ehren!

Ich würde eher sagen, es ist das argumentum e contrario. Also
gerade nicht ausdrücklich. Aber darum will ich mich ganz
sicher nicht streiten.

Äh ja, richtig, aber das meinte ich eigentlich mit eher mehr. Als Jurist fällt einem wohl garnicht mehr auf, wie man Gesetze liest und Gegenschlüsse schon als positiv normiert versteht…

Dea