Mündlicher Kaufvertrag beim Pferdekauf

Hallo,
ist beim Pferdekauf ein mündlicher Vertrag rechtskräftig?

Ich wollte meinen Hengst verkaufen, es war eine junge Frau Mitte Mai da und wollte ihn ab Juni nach ihrem Umzug übernehmen. Nun hat sich der Umzug verzögert ( der Vorpächter ist nicht rechtzeitig ausgezogen ) und sie hat sich zwischenzeitlich per Mail gemeldet, dass sie zum 15 Juli einziehen kann. Nun habe ich den Hengst solange für die Frau zurückgehalten und nicht anderweitig verkauft, da sie sich ja zwischenzeitlich 2 mal per Mail gemeldet hat.

Meine Frage: Sollte die junge Frau den Hengst nun doch nicht übernehmen wollen, kann ich ihr dann die Unterhaltskosten für das Tier in Rechnung stellen? Ist ein Rücktritt so einfach möglich, obwohl wir noch keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Viele Grüße

ist beim Pferdekauf ein mündlicher Vertrag rechtskräftig?

ja, Sie müssen ihn nur beweisen können…

Bitte stellen Sie keine Fragen zu konkreten Fällen, die Sie persönlich betreffen, sofern Sie kein Mandatsverhältnis begründen möchten.
Entsprechende Unterlagen (Vollmacht und ggf. Vergütungsvereinbarung) lasse ich Ihnen gerne zukommen.

Bitte sehen Sie von konkreten und/oder umfangreichen Anfragen ab. Solche können von Rechtsanwälten nur im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse beantwortet werden. Eine kostenlose Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen.

Anfragen ohne vollständigen Namen und Adresse können ebenfalls nicht bearbeitet werden.