Hallo,
ist beim Pferdekauf ein mündlicher Vertrag rechtskräftig?
Ich wollte meinen Hengst verkaufen, es war eine junge Frau Mitte Mai da und wollte ihn ab Juni nach ihrem Umzug übernehmen. Nun hat sich der Umzug verzögert ( der Vorpächter ist nicht rechtzeitig ausgezogen ) und sie hat sich zwischenzeitlich per Mail gemeldet, dass sie zum 15 Juli einziehen kann. Nun habe ich den Hengst solange für die Frau zurückgehalten und nicht anderweitig verkauft, da sie sich ja zwischenzeitlich 2 mal per Mail gemeldet hat.
Meine Frage: Sollte die junge Frau den Hengst nun doch nicht übernehmen wollen, kann ich ihr dann die Unterhaltskosten für das Tier in Rechnung stellen? Ist ein Rücktritt so einfach möglich, obwohl wir noch keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Viele Grüße