Muslima darf am Arbeitsplatz Kopftuch tragen

Hallo,

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden, aber die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, eine Kündigung einer Türkin in Hessen aufzuheben und ihr zu erlauben, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist nach unserem Verfassungsverständnis eine längst überfällige Entscheidung.

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist notwendig.

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Gruss Günter

Hallo Günther

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden,

Genau, ist ja bei Muslims zulässig

aber die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, eine
Kündigung einer Türkin in Hessen aufzuheben und ihr zu
erlauben, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist nach
unserem Verfassungsverständnis eine längst überfällige
Entscheidung.

Nach unserem?
Ist der alte Politikertrick, nach Deinem vielleicht, verkauf uns das hier nicht als nach unserem.

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

Absolut nicht, es gibt eine Menge Kunden, die Anstoss daran nehmen, wer bezahlt den Umsatzausfall?

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Ja sicher, noch mehr Alt 68er ins Richteramt, dann wird demnächst das Glockenleuten verboten, aber der Muezzin-Ruf fünf mal am Tag über Lautsprecher ausdrücklich gebilligt.

Ganz toll, der nächste Kanzler wird am Besten ein Ausländer, damit wir nicht in den Ruf kommen, Ausländer zu diskriminieren.
Gruß
Rainer

Find ich in Ordnung.

Allerdings, ohne jetzt wieder ellenlange Diskussionen lostreten zu wollen, bei denen am Ende alle bei ihrer Meinung bleiben und sauer vorm PC sitzen: In Schulen haben Kopftücher meiner Meinung nach auch weiterhin nichts zu suchen, ebensowenig wie Kreuze.

Gruss

hallo guenter,

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden,

oh falls es wirklich so weit kommt, stehe ich neben dir, geteilter stein ist halber stein :wink:

aber die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, eine
Kündigung einer Türkin in Hessen aufzuheben und ihr zu
erlauben, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist nach
unserem Verfassungsverständnis eine längst überfällige
Entscheidung.

jau

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

nun ja, tatsaechlich ist meine meinung, entweder ist koptuch als religionszeichen erlaubt in schulen, oder jedwedes kreuz im zimmer, auf der brust und etc und etwaige kippot auf den koepfen gehoeren genauso verboten. aber nur schulen bzgl der trennung von staat und religion vs. konkret der unterrichtung von kindern.

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

hmmm was schwebt dir vor?

btw
bayerns innenminister beckstein durfte ich zehn tage vor dem 22.09.02 erleben, der herr schrammte oder rammte sogar voll das recht auf religionsfreiheit, als er sich fuer massive einschraenkung wider den bau und den ort von gebetshaeuser ausprach.

beste gruesse, peter

Hallo Günter,

ja da hat das Bundesarbeitsgericht richtig entschieden. Ganz gemäß unserem Verständnis (zumindest dem von ein paar Menschen hier)

Nur: Die Welt ist nicht perfekt.

Es gibt nun mal einen Haufen Menschen, die daran einen Anstoß nehmen!
Wer muss es nun ausbaden? Das Unternehmen das solche Menschen beschäftigt.
Und wer noch? Die türkischen Mitbürger! Denn was ist denn die Konsequenz aus dem ganzen???
Türkische Frauen werden es schwerer haben überhaupt eingestellt zu werden, weil sie sich ja irgenwann mal mit einem Kopftuch rumlaufen könnten und die Kundschaft daran anstoss nimmt. Natürlich wird das nie in der Ablehnung einer Bewerbung stehen, aber es gab dann halt immer den besser geeigneten Kandidaten.

Ein Sieg für die Gerechtigkeit in diesem Fall mit schwerwiegenden Folgen für die Zukunft von tausenden anderen.

Gruß Ivo

Hallo Günter,

wenn ich manche Verkäuferinnen anschaue, egal ob Muslime, Christen oder Atheisten, sollte ein Schleier bei einigen zur Pflichtkleidung gehören :wink:
Aber Spaß beiseite, mir ist es egal wie jemand sich kleidet.
Wenn dieser Prozeß um einen Banker gegangen wäre, der Gesundheitslatschen und Jeans anziehen möchte, gäbe es hier keine Diskussion darüber. Der würde einfach gefeuert.
Die Religionsfreiheit wird hier m.M. nach nur als Deckmantel für eine Demonstration genutzt. Eine einheitliche Meinung zu einem KopftuchMUSS gibt es in der islamischen Welt nicht. Wenn sie also unbedingt ein Kopftuch tragen möchte, kann sie in einer Betriebskantine arbeiten, da ist es nämlich bei langen Haaren Pflicht. Aber da würde diese Querulantin sicherlich klagen, dass sie die Schweinebratensoße aus religiösen Gründen nicht abschmecken kann.
Wie der alte Fritz schon sagte, jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Ob Nasenring, Tatoo oder Kopftuch, ich kann nur nicht erwarten, dass mein Arbeitgeber dieses akzeptieren muss. Somit halte ich das Urteil für falsch.
Was ich allerdings übel finden würde, wenn es von Rassisten zur Stimmungsmache missbraucht wird.

Schönen Gruß, Joe

Ich glaube, das äußere Erscheinungsbild eines Menschen ist im Berufsleben keineswegs Privatsache.
Welcher Arbeitgeber würde es dulden, wenn ein Mitarbeiter mit Kundenkontakt mit schlampiger Kleidung auftreten würde.
Klar, mich würde es nicht stören, wenn mich eine Verkäuferin mit Kopftuch bediente. Hauptsache, sie kann mich kompetent beraten.
Aber wie soll das dann weitergehen? Kann eine Verkäuferin darauf bestehen, in einer Burkha in einem Textilgeschäft bedienen oder eine Bankangestellte in Burkha an einem Bankschalter stehen?

hallo Günter,
dieses Urteil ist der Anfang der Katastrophe!
Mal sehen, was unsere Frauen sagen werden, wenn im Grundgesetz steht, dass sie Kopftuch tragen müssen, nur züchtig gekleidet auf die Straße gehen dürfen, nur in Begleitung von einem Mann, rechtlich 2.Klasse sind(erst der mann, dann die Frau)…
Das Ziel des Islam war schon seit jeher die bedingungslose Ausbreitung.
Grüße (oder demnächst :Salam)
Raimund

Sehe ich anders
Hi!

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden,
aber die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, eine
Kündigung einer Türkin in Hessen aufzuheben und ihr zu
erlauben, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist nach
unserem Verfassungsverständnis eine längst überfällige
Entscheidung.

Für mich ist sie grauenvoll.

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

Im Lehramt hat so etwas wie Religionswerbung nichts zu suchen! Und da ist es mir persönlich egal, welche Religion das ist!

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Ich hoffe nicht! Anfang des Jahres wurde die Kündigung einer Erzieherin vom Landesarbeitsgericht bestätigt, weil sie ein Kopftuch im KiGa trug. Da es eine konfessionsfreie Einrichtung war, in der auch kirchliche (christliche) Dinge nicht geduldet werden, halte ich diese Entscheidung für mehr als passend!

Unabhängig von diesem Urteil: Warum wird der Arbeitgeber hier derart beschnitten? Kannst Du Dir vorstellen, dass ich Dich in Deiner Bank mit einem Baseballcap bediene?

Sorry, aber ich habe da ein echtes Problem mit!

Grüße
Guido

hallo Raimund,

dieses Urteil ist der Anfang der Katastrophe!
Mal sehen, was unsere Frauen sagen werden, wenn im Grundgesetz
steht, dass sie Kopftuch tragen müssen, nur züchtig gekleidet
auf die Straße gehen dürfen, nur in Begleitung von einem Mann,
rechtlich 2.Klasse sind(erst der mann, dann die Frau)…
Das Ziel des Islam war schon seit jeher die bedingungslose
Ausbreitung.
Grüße (oder demnächst :Salam)
Raimund

Dieses Urteil ist für mich keine Katastrophe. Wenn eine Frau freiwillig ein Kopftuch aus Glaubensgründen tragen will, die Klägerin hatte ja vor der Ehe und vor der Entbindung kein Kopftuch getragen, ist dies keine Zwangshandlung und somit hat es auch keinen Einfluss. Es gibt keine Religion, die sich nicht die Ausbreitung zum Ziel gemacht hat. Nimms leicht. Die Gefahr für Europa ist nicht der Islam. Hier stimme ich weder Stoiber, weder Teudel noch Schily zu.

Gruss Günter

Hi,

ja es kann sein. Aber eine andere Frage, weshalb soll eine Bank eine Frau mit Burkha bedienen, oder spielt es keine Rolle, von wem man das Geld nimmt sondern nur, dass man sonst unter sich bleibt ?

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Guido,

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

Im Lehramt hat so etwas wie Religionswerbung nichts zu suchen!
Und da ist es mir persönlich egal, welche Religion das ist!

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Ich hoffe nicht! Anfang des Jahres wurde die Kündigung einer
Erzieherin vom Landesarbeitsgericht bestätigt, weil sie ein
Kopftuch im KiGa trug. Da es eine konfessionsfreie Einrichtung
war, in der auch kirchliche (christliche) Dinge nicht geduldet
werden, halte ich diese Entscheidung für mehr als passend!

Unabhängig von diesem Urteil: Warum wird der Arbeitgeber hier
derart beschnitten? Kannst Du Dir vorstellen, dass ich Dich in
Deiner Bank mit einem Baseballcap bediene?

Ja, kann ich, weil ich selbst im Dienstleistungsbereich mich leger gebe, keinen Wert auf Krawatte lege, auf Fliege noch weniger, eine vernünftige Kombination mir auch lieber ist oder har eine Hose und ein offenes Hemd im Sommer als ein steifer Anzug. Man geht heute auch in Jeans in Anwaltskreisen vor Gericht. Entscheidend ist doch, dass jemand gepflegt ist.

Gruss Günter

Hallo Rainer,

::aber die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, eine

Kündigung einer Türkin in Hessen aufzuheben und ihr zu
erlauben, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, ist nach
unserem Verfassungsverständnis eine längst überfällige
Entscheidung.

Nach unserem?
Ist der alte Politikertrick, nach Deinem vielleicht, verkauf
uns das hier nicht als nach unserem.

Es darf wohl nicht wahr sein !

Hier geht es um eine Sachfrage und um den Hintergrund, dass in DE jeder vor dem Gesetz gleich ist. Ausserdem kommt hinzu, dass die freie Religionsausübung bei uns erlaubt ist. Und solange niemand an einer Maschine arbeitet - also durch ein Kopftuch kein Unfallrisioko besteht - mit Ausnahme der Bildung - habe ich keien Probleme.

Ich kenne niemand, der damit argumentiert, wenn ein Verkäufer ein Kreuz trägt, kommt es zu Umsatzverlusten weil Nichtchristen in diesem Geschäft nicht mehr einkaufen. Das sind doch nur Argumente die von einem tiefen Angstgefühl ausgeht, dass in dne letzten Jahren einige Politiker wie Gift in unser Volk verstreut haben.

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

Absolut nicht, es gibt eine Menge Kunden, die Anstoss daran
nehmen, wer bezahlt den Umsatzausfall?

Bedeutet das, dass in Deinem Laden keine Kunden bedient würden, die ein Kopftuch tragen ? Für jemand mit der Burkha müsste dann ja Zutrittsverbot herrschen. Oder nimmst Du wenigstens von denen das Geld, weil Geld nicht stinkt.

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Ja sicher, noch mehr Alt 68er ins Richteramt, dann wird
demnächst das Glockenleuten verboten,

Solche Urteile haben wir schon. Die 68er sind heute in der Bundesregierung und in den Landesregierungen. Ihr Wachstum und Älterwerden konnte nicht verhindert werden.

aber der Muezzin-Ruf

fünf mal am Tag über Lautsprecher ausdrücklich gebilligt.

Also ich fühle mich von einer naheliegenden Moschee weniger gestört als durch das vor allem an Feiertagen beinahe durchgehend ab frühen Morgen bis in die Nacht hineingehendes Gebimmel. Und der hellen, mittleren und dumpfen Glockentöne, die um Mitternacht bis zu 36 Schläge betragen. Also hier mal ein wenig Mass halten.

Ganz toll, der nächste Kanzler wird am Besten ein Ausländer,
damit wir nicht in den Ruf kommen, Ausländer zu
diskriminieren.

Dies hat nun wirklich nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun. Nochmals, es stört niemand, wenn jemand ein Kreuz trägt, auch ein religiöses Symbol und dort wo es möglich ist, sollte es auch niemand stören, einer anderen Religion deren äussere Zeichen tragen zu dürfen. Das Tragen eines Kopftuches aus religiösem Grund hat auch nichts mit einem Ausländer zu tun, das Recht steht auch Deutschen zu, die sich zum Islam bekennen.

Vielleicht müssen wir beim Tragen eines Kreuzes einschränken, dass mancher Christ wohl das Kreuz als Schmuck und nicht als Bekenntnis trägt. Vielleicht haben wir deshalb diese aufgescheuchte Diskussion in DE. Solche Fragen können wir aber nur aus dem Verfassungsverständnis heraus sehen. Wer eine andere Verfassug will, muss dies sagen.

Gruss Günter

Ok - DU kannst es!
Hallo Günter!

Aber nicht wenige potenzielle Kunden haben damit ein Problem. Im Zweifelsfall werden diese woanders hingehen!

Dadurch gibt es eine Mindereinnahme, die nicht der einzelne Arbeitnehmer sondern sein Arbeitgeber tragen muss. In letzter Hinsicht sogar die Gesamtheit der Arbeitnehmer, deren Einkommen nur bei Gewinnen steigen können.

Vor kurzem wurde ja sogar einem Postzusteller (allerdings nicht von der Post) gekündigt, weil er sich einen gepflegten Bart stehen ließ… die Kunden erwarten ein anderes Auftreten!

Grüße
Guido

hallo lego,

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Mir schwebt vor, dass wir keine Angst haben vor fremden Kulturen. Dass wir uns in den Kommunen nicht darüber aufregen, wenn irgendwo eine Gruppe Moslems eine Moschee bauen will. Diese stören so wenig wie eine Synagoge oder ein Himmelsreichsaal der Zeugen Jehovas. Eine fremde Kultur kann und wird und hat bereits unsere Kultur bereichert. Wir stehen vor einem gemeinsamen Europa. Und in diesem gemeinsamen Europa werden eines Tages nicht nur Türken sein, sondern auch Albaner, möglicherweise, je nachdem wie weit sich Europa öffnet - vielleicht erleben wir Beide das nicht mehr - könnten doch Länder wie Marokko und Tunesien sich anschliessen.

Wir müssen, teilweise in der SPD, erheblich stärker in der CDU, noch gravierender in der FDP, diesen latend verborgenen Rassismus gegen den Islam beenden. Der Bürger muss sich, wenn ihm diese Kultur schon als fremd erscheint, einfach einmal damit auseinandersetzen.

Die Erziehung unserer Kinder muss sich am Menschen orientieren, nicht an seinem Äusserlichen und an der Religion.

Für mich ist es selbstverständlich, wenn ich eine Wohnung einer moslemischen Familien betreten will, dass ich zuerst nachfrage, ob gewünscht wird, dass ich meine Schuhe ausziehe. Dass sich etwas geändert hat an einem Beispiel. Unsere Kinder spielten schon Mitte 1970 mit Türken und Italienern ( dort waren selbst Italiener noch ungeliebte Ausländer). Die Kinder waren regelmäßig bei uns in der Wohnung und umgekehrt. Sie haben von den ersten Schritten an gelernt, dass es nicht auf die Herkunft, nicht aus das Aussehen, nicht auf die Religion und nicht auf den Geldbeutel des Vater/der Mutter ankommt. Heute interessiert es kein Mensch mehr, ob jemand Italiener oder Spanier, Jugoslawen ist. Soweit müssen wir auch mit anderen Gruppen kommen. Dies hat nichts mit der Aufgabe der eigenen Nation zu tun, sondern hat etwas damit zu tun, wie wir als Mensch unsere Mitmenschen achten.

hmmm was schwebt dir vor?

btw
bayerns innenminister beckstein durfte ich zehn tage vor dem
22.09.02 erleben, der herr schrammte oder rammte sogar voll
das recht auf religionsfreiheit, als er sich fuer massive
einschraenkung wider den bau und den ort von gebetshaeuser
ausprach.

Mit Beckstein könnte ich sowieso dieses Thema nie diskutieren, da käme es wohl zu Mord und Totschlag. Beckstein verzapft Unsinn. Persönlich mache ich Beckstein mitverantwortlich, dass in unserem Land viele Menschen Angst vor dem Islam haben. Hört man Beckstein, dann ist der Islam der Terrorismus, dann sind die Türken, weil sie zum Islam gehören, die Kriminellen. Auch bei uns in BW hat unser MP Teufel eine erstaunlich dummdreiste Meinung gegen den Islam. Vielleicht kann man diese Haltung, die letztlich auch antiarabischen Hintergrund hat, sogar begründen.

Gruss Günter

Hallo.

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden,

Genau, ist ja bei Muslims zulässig

Dann zeige mir einmal wo in Europa heute Muslime noch Steinigen oder ich behaupte, dass Christen lieber hängen.

Nach unserem?

Nein, diese Entscheidung war ganz im Sinne unserer Verfassung.

Absolut nicht, es gibt eine Menge Kunden, die Anstoss daran
nehmen, wer bezahlt den Umsatzausfall?

Es gibt auch Kunden die daran anstoss nehmen, dass sie ein „Jid“ bedienen könnte oder ein „Schwuler“ oder ein Behindertet oder ein Blonder oder … oder … Man nennt diesen Gedankengang auch Rassismus.

Ja sicher, noch mehr Alt 68er ins Richteramt, dann wird
demnächst das Glockenleuten verboten, aber der Muezzin-Ruf
fünf mal am Tag über Lautsprecher ausdrücklich gebilligt.

Ja, die Gesellschaft und unsere Kultur sind ständigen Entwicklungen unterzogen und dem muss das Gesetz Rechnung tragen. Ob es dabei zu denn von dir erhofften Änderungen kommt, bezweifel ich aber stark. Aber was genau wäre daran so schlimm?

Ausserdem war keiner der Richter ein Alt 68er und somit stimmt dieser Zusammenhang nicht und entspricht nur deinem Vorurteil.

Ganz toll, der nächste Kanzler wird am Besten ein Ausländer,
damit wir nicht in den Ruf kommen, Ausländer zu
diskriminieren.

Muslime sind genauso wie Christen zwar auch manchmal Ausländer, aber eben nicht immer. Davon abgesehen liebe ich diese Zusammenhänge, welche darauf hinauslaufen nur ja nichts zu verändern, weil man sich irgendwelche abstrussen Fälle ausdenken kann, welche dann ja auch änderbar wären.

Schalom,
Eli

Hallo.

zwar stehe ich in der Gefahr nunmehr gesteinigt zu werden,

oh falls es wirklich so weit kommt, stehe ich neben dir,
geteilter stein ist halber stein :wink:

Nu, dann muss der Betreffende (oder die) wohl mit Sand schmeissen, um uns alle zu treffen :wink:

Schalom,
Eli

Hallo Raimund.

dieses Urteil ist der Anfang der Katastrophe!
Mal sehen, was unsere Frauen sagen werden, wenn im Grundgesetz
steht, dass sie Kopftuch tragen müssen, nur züchtig gekleidet
auf die Straße gehen dürfen, nur in Begleitung von einem Mann,
rechtlich 2.Klasse sind(erst der mann, dann die Frau)…

Du verwechselst hier etwas. Es wurde unsere freiheitliche Grundordnung gewahrt und nicht etwa etwas verboten, wie es dir anscheinend vorschwebt, sondern muslimischen Frauen die Freiheit gegeben, auch mit Kopftuch auf der Arbeit zu erscheinen. Natürlich schränkt das die Freiheit von denen ein, welche solche Frauen nicht als Verkäuferinnen sehen wollen.

Das Ziel des Islam war schon seit jeher die bedingungslose
Ausbreitung.

Falsch.
Eli

Hallo Guido.

Zwar ist dieses Urteil nur auf den Handel und das Gewerbe
bezogen, nicht für ein Lehramt, aber dieser Anfang war und ist
notwendig.

Im Lehramt hat so etwas wie Religionswerbung nichts zu suchen!
Und da ist es mir persönlich egal, welche Religion das ist!

Vielleicht gelingt es dir, mir nur endlich diese These zu erklären. Warum ist das Tragen eines Kopftuches, was hierzulande vor 50 Jahren noch üblich war, Werbung für eine Relgion? Für welche denn? Immerhin tragen Muslima, Jüdinnen, Christinnen, Budhistinnen usw. alle Kopftücher???

Ich hoffe nicht! Anfang des Jahres wurde die Kündigung einer
Erzieherin vom Landesarbeitsgericht bestätigt, weil sie ein
Kopftuch im KiGa trug. Da es eine konfessionsfreie Einrichtung
war, in der auch kirchliche (christliche) Dinge nicht geduldet
werden, halte ich diese Entscheidung für mehr als passend!

Wir sollen also wieder ein christlicher Staat werden - habe ich das richtig verstanden?

Unabhängig von diesem Urteil: Warum wird der Arbeitgeber hier
derart beschnitten? Kannst Du Dir vorstellen, dass ich Dich in
Deiner Bank mit einem Baseballcap bediene?

Wenn ich erhlich bin und äusserst lange überlege - wo ist hier denn das Problem? Ausserdem geht es ja nicht um unpassende oder ungepflegte Erscheinungen, sondern um eine bestimmte Art der Kleidung, welche auch noch religiös motiviert und nicht zufällig wie eine Baseballcap ist.

Schalom,
Eli

Hallo Guido.

Aber nicht wenige potenzielle Kunden haben damit ein Problem.
Im Zweifelsfall werden diese woanders hingehen!

Hier muss ich nun doch einmal konkret nachfragen: Bist du einer dieser Kunden? Bisher hat dieses sich nämlich keiner getraut hier zu schreiben, aber jeder Kritiker geht von solchen Kunden aus. Nur wo sind sie?

Dadurch gibt es eine Mindereinnahme, die nicht der einzelne
Arbeitnehmer sondern sein Arbeitgeber tragen muss. In letzter
Hinsicht sogar die Gesamtheit der Arbeitnehmer, deren
Einkommen nur bei Gewinnen steigen können.

Es wird sicherlich zu keinem Umsatzrückgang im Einzelhandel(!) kommen, weil Muslima dort nun (und hier geht es sogar nur um eine) Kopftücher tragen oder?

Vor kurzem wurde ja sogar einem Postzusteller (allerdings
nicht von der Post) gekündigt, weil er sich einen gepflegten
Bart stehen ließ… die Kunden erwarten ein anderes Auftreten!

Jawohl, es lebe die Deutsche Ordnung! Wenn etwas hier ein Skandal ist, dann diese Entlassung.

Schalom,
Eli

der hofft, dass einige hier nie seine Personalvorgesetzten werden, weil er dann wohl vor das Arbeitsgericht gehen müsste ;-(