In diesem konkreten Fall hast du vielleicht Recht, aber es
gibt genügend andere Beispiele, die zeigen, dass ein
Cannabis-Schmuggler oder -Bauer deutlich höhere Strafen
bekommt, als ein Gewaltverbrecher.
Sehr hübsch: nachdem das Verallgemeinern der Vorgehensweise des Einzelfalles in Richtung auf „die armen Produzenten werden sofort verknackt“ nicht geklappt hat, werden jetzt ungenannte Einzelfälle herangezogen. Wenn ich das nicht schon hunderte male gesehen hätte, fände ich das witzig. So: einfach öde!
Nein, darum geht es überhaupt nicht, denn wir diskutieren hier über jemanden, der zum wiederholten male mit dem Gesetz in Konfrontation kam weil er eine nicht unerhebliche Menge (also nicht für den Eigengebrauch zum kiffen) angebaut hat. M.E. ein rießiger Unterschied!
Wenn er der Meinung ist, dass er als Hanfbauer geboren ist, dann hält ihn hier sicherlich niemand auf, wenn er in ein Land zieht, in dem er mit dem Getzt dann keine Probleme bekommt.
Grüße
Mike
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Es war gedacht, dass der Thread allgemein zur Diskussion anregt. Mein geschilderter Einzelfall sollte lediglich die Situation veranschaulichen und eine Art Einleitung darstellen - ich wollte nicht (nur) diskutieren, ob das Vorgehen in diesem Fall angemessen war.
Aber ich gebe zu, es war ein schlecht gewähltes Beipiel, da es sich hier wahrscheinlich wirklich nicht um Pflanzen für den Eigengebrauch handelte.
egal ob schwarzfahren, gez prellen oder kinder ficken:
gesetze sind dazu da, das zusammenleben zu regulieren, und wer
sich dagegen stellt, ist im wahrsten sinne des wortes
„asozial“!
Außer es handelt sich um die Nürnberger Rassengesetze oder ähnliche. Das Ärgernis ist dabei, daß der Gesetzgeber nicht sagt, in welchen Fällen Widerstand rechtmäßig ist und in welchen nicht. Der entsprechende Verweis im GG ist leider zu allgemein gehalten.
aber, werter C-Jay, es ist der Irrsinn, der gesetzlicher
‚Rechtsprechung‘ innewohnt.
Ebenso darüber den Kopf schüttelnd wie Du - Ted
Und deshalb sollte an der jetzigen Drogenpolitik auch etwas
getan werden. Ich möchte an dieser Stelle mal nach außen
verweisen: http://www.hanfverband.de
Ich sah der Menschen Angstgehetz
ich hört der Sklaven Frongekeuch.
Da rief ich laut: Brecht das Gesetz!
Zersprengt den Staat! Habt Mut zu euch!
(Mühsam)_
Ein 37-jähriger Familienvater hatte zu Hause eine
Cannabis-Aufzuchtanlage. Sie wurde entdeckt und er muss für 2 Jahre ins Gefängnis.
Er ist auch früher schon einmal aufgefallen: durch schwere Körperverletzung.
Dafür hat er 1 Jahr auf Bewährung
bekommen…
Manchmal ist Pflanzen züchten krimineller, als Haue verteilen
Außer es handelt sich um die Nürnberger Rassengesetze oder
ähnliche.
Richtig!
Im Nationalsozialismus haben auch alle die Gesetzte befolgt… Man weiß ja, was bei raus gekommen ist.
Nur weil etwas gesetzlich verboten ist, muss es nicht gerechtfertigt sein
Es ist längst erwiesen, dass Cannabis nicht die Teufelsdroge
ist, für die sie immer gehalten wird und wurde. Trotzdem
halten sich einige Gerüchte hartnäckig.
Das mag ja so sein, trotzdem ist es aber z. Zt. so, dass der Anbau von Hanf verboten ist. Und deswegen erfolgte die Verurteilung zu recht.
Wir bestrafen Drogenhandel nicht deshalb, bzw. nicht deshalb
in einer bestimmten Höhe, weil wir es als Körperveletzung
ansehen, sondern weil das so im Betäubungsmittelgesetz
normiert ist.
Und warum gibt es das Betäubungsmittelgesetz? Doch deshalb, weil bei Missbrauch, Schaden an Leib und Seele entstehen kann - und was ist das anderes als Körperverletzung?
So etwas nennt man Rechtspositivismus!
Es sind nicht alle Gesetze richtig oder sinnvoll!
Das ist wahr. Es ist aber sicherlich nicht der richtige Weg, wenn jeder für sich selber entscheidet, welche Gesetze er zu befolgen gedenkt und welche nicht. Wenn du der Meinung bist, dass dieses Gesetz falsch ist, musst du dich dafür einsetzen dass es geändert wird.
Denkanstoß:
1935 durften Juden keine Deutsch heiraten
Offen gestanden finde ich es etwas daneben, die Rassengesetze des dritten Reiches mit dem Betäubungsmittelgesetz der BRD gleichzusetzen.
Die Leute der Regierung sind doch auch nur Menschen und machen
Fehler (die sie allerdings nicht eingestehen)
… Wenn du der Meinung bist,
dass dieses Gesetz falsch ist, musst du dich dafür einsetzen
dass es geändert wird.
Und ein Schritt für diesen Einsatz war, hier einige Leute zu überzeugen, dass die aktuellen Verhältnisse und Regelungen im Bezug auf Cannabisanbau und -besitz ect. nicht akzeptabel sind.
Warum ist Cannabis verboten? Die Gründe aus denen es damals verboten wurde, sind heute längst wiederlegt worden. Die einzige Schranke, die der Entkriminalisierung noch im Weg steht, sind sture Menschen, die sich nicht damit befassen (wollen) und die neuen Erkenntnisse nicht akzeptieren.
Offen gestanden finde ich es etwas daneben, die Rassengesetze
des dritten Reiches mit dem Betäubungsmittelgesetz der BRD
gleichzusetzen.
Damit wollte ich dir zeigen, das ein Gesetz nicht immer richtig ist, nur weil jemand es als Gesetz fest gelegt hat.
Und warum gibt es das Betäubungsmittelgesetz? Doch deshalb,
weil bei Missbrauch, Schaden an Leib und Seele entstehen kann
Ich glaube nicht, dass jemand anderem geschadet wird, wenn jemand Pflanzen zu Hause hat, diese erntet und dann raucht. Und Körperverletzung an sich selbst ist nicht strafbar…
Ich kann nur nochmals betonen, dass er mit seinen Pflanzen zu
Hause niemandem etwas zu Leide tut.
Nein? wenn ich nachts, ausserhalb jedweder Ortschaft, auf
einer menschen- und autoleeren Landstraße 240 km/h fahre, tu
ich niemandem etwas zuleide. Meinen Führerschein bin ich
trotzdem los, wenn ich erwischt werde.
Wenn du mit 240 rum düst, dann kann immer unerwartet etwas passieren, womit du andere Menschen oder Tiere in Gefahr bringst.
Dies ist beim Cannabisanbau definitiv nicht der Fall. Damit schadest du höchstens dir selber.
Und warum gibt es das Betäubungsmittelgesetz? Doch deshalb,
weil bei Missbrauch, Schaden an Leib und Seele entstehen kann
und was ist das anderes als Körperverletzung?
Jaaaaaa, aaaaaaaber…wenn das so einfach wäre, dann bräuchte man das BtmG ja nicht, weil man dann alles über § 223 StGB handhaben könnte.
Ist ja letztlich auch alles der Hintergrund. Es ging mir nur darum, klarzustellen, dass die Gerichte sich nicht einfach irgendwas ausdenken und meinen: „Naja, Drogen ist ja irgendwie so wie Körperverletzung und deshlab sprechen wir mal ordentliche Strafen aus.“ Denn das würde erhebliche Zweifel an der strikten Gesetzesgebundenheit der Gerichte schüren.
Daher war klarzustellen, dass Verurteilungen wegen Drogendelikten also nicht aus dem blauen Dunst heraus und wegen Vergleichbarkeit mit Körperverletzung erfolgen, sondern weil es dafür ganz klar vom Gesetzgeber extra geschaffene Straftatbestände gibt.
Dass der rechtspolitische Hintergrund, also die Frage, warum das BtmG überhaupt geschaffen wurde, der Gesundheitsschutz ist, ist natürlich richtig.
Ist ja letztlich auch alles der Hintergrund. Es ging mir nur
darum, klarzustellen, dass die Gerichte sich nicht einfach
irgendwas ausdenken und meinen: „Naja, Drogen ist ja irgendwie
so wie Körperverletzung und deshlab sprechen wir mal
ordentliche Strafen aus.“ Denn das würde erhebliche Zweifel an
der strikten Gesetzesgebundenheit der Gerichte schüren.
Du hast Recht, aber das war nicht mein Anliegen. Sorry, wenn das so rüber kam.
Dass der rechtspolitische Hintergrund, also die Frage, warum
das BtmG überhaupt geschaffen wurde, der Gesundheitsschutz
ist, ist natürlich richtig.