Hallo,
Damit wollte ich dir zeigen, das ein Gesetz nicht immer
richtig ist, nur weil jemand es als Gesetz fest gelegt hat.
Ich gebe Dir bei der Thematik auch grundsätzlich recht und stehe ebenfalls einer Kriminalisierung zumindest des Konsums von Canabis, jedenfalls bei gleichzeitiger Legalität von (insb. hartem) Alkohol spektisch gegenüber.
Bei Deiner Argumentation übersiehst Du jedoch einen entscheidenden rechtstheoretischen Ansatz zur Begründung der Normgeltung und ihrer Rechtfertigung.
Ein Gesetz ist nicht nur, das ist Dein Ansatz, ein nach objektiven, insb. wissenschaftlichen Maßstäben als richtig oder falsch zu bestimmendes Ge- oder Verbot. Demnach könnte man die Geltung und Rechtfertigung jeder staatlichen Norm mit dem Argument angreifen, sie sei aufgrund dieser oder jener Tatsachen nicht geboten.
Gesetze beziehen im Staat jedoch ihre weitaus größere Legitimation aufgrund des gesellschaftlichen Konsens, also daraus, dass ein überweigender Teil (vertreten durch das gesetzgebende Organ) der Ansicht ist, das etwas so und nicht anders sein sollte. Die Begründung ist also nicht die Tatsache, dass das Gesetz objektiv messbar „richtig“ ist, sondern allein diejenge, dass die Mehrheit es so will.
Das beste Beispiel hierfür findest Du übrigens in der im Gegensatz zum Strafrecht weitaus größeren und das tägliche Leben des Einzelnen weitaus stärker bestimmenden Rechtsmaterie des Zivilrechts. Dieses betseht praktisch nur aus Normen, die weder „richtig“ noch „falsch“ oder für jeden „vernünftig“ sind, sondern allein deshalb bestehen, weil die Mehrheit das eben so und nicht anders möchte.
Wenn, um zum Thema zurück zu kommen, in Deutschland aber die Mehrheit es wünscht (und hiervon muss man ausgehen, da das Gesetz von der Volksvertretung nicht aufgehoben wurde), dass man zwar Alkohol, nicht aber Canabis erlaubt, dann ist dieses Verbot allein hierdurch gerechtfertigt. Es wird immer Menschen im Staat geben, die das eine oder andere Gesetz nicht wollen oder für falsch empfinden. Hierauf kommt es aber letztlich nicht an, sondern auf die Mehrheitsmeinung im demokratischen Staat. Und wenn diese Meinung, wie Du es anprangerst, darauf beruht, dass diese Mehrheit es einfach nur so will, weil sie sich nicht näher damit beschäftigen möchte, dann ändert das an dieser Begründung gesetzlicher Normen aufgrund des gesellschaftlichen Konsens`nichts. Denn wenn man zur Rechtfertigung nach dem „Warum“ fragt, würde man die Notwenidgkeit einer objektiven Richtigkeit doch wieder einführen.
Dass es hiervon natürlich Ausnahmen gibt, bzw. dass es Grenzen gibt, ist klar. Ich glaube aber wirklich, dass es dieser und auch sonst den meisten Diskussionen nicht hilfreich ist, wenn man etwa das Beispiel der Rassengesetze bringt. Das ist nicht nur unsachlich und demagogisch, sondern nimmt dem Einzelnen, bei unangebrachter und übermäßiger Benutzung dieser Beispiele, das wichtige und notwenige Gespür dafür, wo wirklich die Grenzen rechtsstaatslicher Gesetze liegen.
Gruß
Dea