Es geht um folgenden Fall:
Die Hausverwaltung kündigt die Aufstellung eines Baugerüstes zwecks Fasadensanierung an. Sie weist die Mieter darauf hin, dass sie für Schäden an Eigentum auf Balkonen und Fensterbänken nicht aufkomme und bittet die Mieter die Hausratversicherungen über das Gerüst zu informieren.
Ist es richtig, dass die Hausverwaltung eine Hausratversicherung für die Zeit, in der das Gerüst vor dem Haus steht, abschließen müssen, wenn der Mieter sie informiert, dass er keine hat?
Bzw. haftet die Hausverwaltung, wenn es bedingt durch das Gerüst zu einem Einbruch kommt und der Mieter ihn vorher informiert hat, dass er keine Hausratversicherung abgeschlossen hat?
Würde mich über Antworten freuen!
Danke,
Lena