Die Hausverwaltung kündigt die Aufstellung eines Baugerüstes zwecks Fasadensanierung an. Sie weist die Mieter darauf hin, dass sie für Schäden an Eigentum auf Balkonen und Fensterbänken nicht aufkomme und bittet die Mieter die Hausratversicherungen über das Gerüst zu informieren.
Ist es richtig, dass die Hausverwaltung eine Hausratversicherung für die Zeit, in der das Gerüst vor dem Haus steht, abschließen müssen, wenn der Mieter sie informiert, dass er keine hat?
Bzw. haftet die Hausverwaltung, wenn es bedingt durch das Gerüst zu einem Einbruch kommt und der Mieter ihn vorher informiert hat, dass er keine Hausratversicherung abgeschlossen hat?
der Hinweis der Hausverwaltung hat seine Richtigkeit! Wenn es um dieses genannte Eigentum geht, so gehört es den Mietern. Wenn ein Gerüst aufgestellt wird, dann sollte man logischer Weise alle Stühle, Blumen etc. rein nehmen, damit nichts kaputt geht.
Was den Einbruch angeht, so haftet der Vermieter hier nicht! Einbruch und Diebstahl sind Gefahren, die über eine Hausratversicherung abgesichert werden müssen und das kann nur jeder Mieter selbst machen.
Der Zusammenhang ist der, dass ja niemand weiß, was die einzelnen Mieter so in Ihren Wohnungen haben. Also könnte der Vermieter hierfür auch gar keine korrekte Summe für die Versicherung angeben.
Jeder Mieter weiß aber hingegen in etwa, welche Werte er besitzt und kann eine Gesamtsumme der Hausratversicherung nennen und diese abschließen.
Wenn also keine Hausratversicherung besteht, es aber nach dem Gerüstaufbau zu einem Einbruch kommt, dann besteht keinerlei Schutz!
Die Hausverwaltung kündigt die Aufstellung eines Baugerüstes zwecks Fasadensanierung an. Sie weist die Mieter darauf hin, dass sie für Schäden an Eigentum auf Balkonen und Fensterbänken nicht aufkomme und bittet die Mieter die Hausratversicherungen über das Gerüst zu informieren.
a) sofern die Handwerker schuldhaft Eigentum zerstören oder beschädigen haften diese natürlich für den Schaden
b) sofern die Mieter eine Hausratversicherung haben kann es notwendig sein, den Versicherer über das Gerüst zu informieren (je nach Bedingungen)
Ist es richtig, dass die Hausverwaltung eine
Hausratversicherung für die Zeit, in der das Gerüst vor dem :Haus steht, abschließen müssen, wenn der Mieter sie informiert, dass er keine hat?
NEIN
Bzw. haftet die Hausverwaltung, wenn es bedingt durch das Gerüst zu einem Einbruch kommt und der Mieter ihn vorher :informiert hat, dass er keine Hausratversicherung abgeschlossen hat?
was kann die Hausverwaltung dafür, wenn ein Mieter keine Hausratversicherung hat ? Insofern kann sie hier auch nicht haftbar gemacht werden.
Auch kann die Hausverwaltung keine Versicherungen für Mieter abschließen, denn in der Regel ist sie nur für Angelegenheiten des Hauseigentümers bevollmächtigt an Versicherungen heranzutreten. Die Hausratversicherung betrifft jedoch den vom Mieter angemieteten Wohnraum.
Aber selbst wenn die Hausverwaltung eine solche Versicherung abschließen könnte, würden die Kosten ohnehin wieder bei dem betreffenden Mieter ankommen, denn die Hausverwaltung zahlt die Versicherungsgebühren mit Sicherheit nicht aus der eigenen Tasche.
Die Auskunft, dass die Hausverwaltung nicht für Schäden an Balkonen und Fensterbänken aufkommt ist m.E. richtig. Allerdings haftet die bauausführende Firma für die angerichteten Schäden. Ist diese nicht leistungsfähig oder kann ein Verschulden nicht nachgewiesen werden, kommt die Eigentümergemeinschaft für den Schaden auf, da es sich bei Balkonen und (außen) Fensterbänken um die Außenhaut des Gebäudes und damit um Gemeineigentum handelt.
Die Information der Wohnungsbesitzer an die eigene Hausratversicherung ist sicherlich sinnvoll, um ggf. einem späteren Rechtsstreit zu entgehen, aber wahrscheinlich nicht zwingend erforderlich. Aber bevor man ein Risiko eingeht…
Ich denke aber nicht, dass die Hausverwaltung (und damit die gesamte Eigentümergemeinschaft)für diesen Zeitraum eine Hausratversicherung auf Kosten aller abschließen muss. Schießlich handelt es sich um ein privates Risiko des Mieters bzw. Bewohners. Eine Haftung der Hausverwaltung schließt sich im Schadensfall daher auch aus.
die Hausverwaltung bzw. die Eigentümer dürfen das Gerüst aufstellen lassen, wenn es nötig ist. Wenn Du dann darüber informiert wirst hat die Verwaltung Ihre Schuldigkeit getan.
Eine Hausratversicherung muss niemand für Dich abschließen, ebensowenig würde die Gerüstfirma oder die Verwaltung haften, falls etwas gestohlen wird.
Wenn Du bisher keine Hausratversicherung hast, weil Du das Risiko nicht siehst, denke ich, dass Du dafür nun auch keine brauchst. Räume einfach die wertvollen Sachen vom Balkon in die Wohnung.
Eine Hausratversicherung kann nur vom Mieter einer Wohnung abgeschlossen werden, weil nur dieser Vertragspartner der infrage kommenden Versicherung ist und nicht die Hausverwaltung/der Vermieter.
Also Nein! Sein eigenes Hab und Gut muss man schon selbst schützen und versichern.
Nein, hier ist einzig und alleine der Mieter verantwortlich.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher eine Hausratversicherung abschließen. Diese sollten Sie im Übrigen sowieso haben, sie gehört zu den Versicherungen, die man haben sollte. Hoffentlich haben Sie auch eine private Haftpflichtversicherung.
vielen Dank für die Info.
Dann hoffe ich einfach mal, dass keiner auf dumme Gedanken kommt, während das Gerüst vor meinem Balkon steht. Hätte mich auch sehr gewundert, wenn mein Bekannter Recht gehabt hätte. Er wurde aber von seiner HV darauf hingewiesen, dass sich Mieter ohne Hausratversicherung bei der HV melden sollten, weil diese für die Zeit eine Versicherung für die jeweiligen Wohnungen abschließen müsse. Da diese Formulierung nicht sonderlich freiwillig klang, dachte ich, ich frage mal nach.
trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die anderen Antworten deuten stark darauf hin, dass die HV weder eine Hausratversicherung abschließen muss, noch kann.
Vielen Dank für die Antwort.
Natürlich habe ich eine private Haftpflichtversicherung. Ob man eine Hausratversicherung haben sollte oder nicht, hängt wohl stark davon ab, wie Umfangreich der Hausrat ist und wie sehr man an diesem hängt.
Selbst mein Versicherungsmakler hat mir bisher davon abgeraten mit den Worten „kann man machen, muss man nicht, gibt wichtigeres“.
Gern geschehen.
Die Hausverwaltung muss nur die zusätzliche Gefahr so klein halten wie möglich; welche Pflicht aber auf die Gerüstbauer bzw. Fassadenfirma übergehen wird.
Wo wir das geklärt haben möchte ich Dir persönlich raten, auf jeden Fall abzuwägen, ob Du nicht eine Hausratversicherung anschaffst. Bei den großen Gesellschaften kostet so etwas etwa 70 Euro im Jahr.
Die Hausratversicherung zusammen mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind die beiden wichtigsten Sachversicherungen, die es gibt.
Ich hab mir über die Hausratversicherung schon Gedanken gemacht, aber nachdem mein Versicherungsmakler dazu sagte „kann man machen, muss man nicht, gibt wichtigeres“, bin ich davon abgekommen. Die Sachen, die mir was bedeuten und geklaut werden könnten, habe ich eigentlich immer bei mir. Alles andere ist nicht Diebstahlrelevant. Wer klaut schon einen 10 Jahre alten Röhrenfernseher
Und selbst wenn es das Pech ganz übel mit mir meinen würde und mein kompletter Hausrat wäre von heute auf morgen weg, ohne das irgendeine andere Versicherung dafür aufkommen müsste (Haftpflicht der Nachbarn etc.), bin ich wahrscheinlich besser bedient, wenn ich mir jährlich 100€ selbst zur Seite lege, anstatt im Fall der Fälle mit einer Versicherung um den Wert meiner Socken zu streiten…