Ist ein Kreditinstitut verpflichtet
für jeden, der den Wunsch hat bei der betreffenden Bank
ein Konto zu eröffnen, diesem Wunsch zu entsprechen.
Die grundsätzliche Antwort lautet: Nein.
Es gibt zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung des privaten Bankgewerbes, aber die ist eben genau dieses: Freiwillig.
http://www.zentraler-kreditausschuss.de/grundrecht-a…
Somit ist keine private Bank verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, ob nun nur auf Guthabenbasis oder nicht. Hintergrund ist die sog. Vertragsautonomie, die jedem das Recht zubilligt, nur die Verträge abzuschließen, die er abschließen möchte.
Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wenn z.B. ein (Quasi)Monopol besteht wie bei der Telekom oder bei Versorgungsunternehmen, ein entsprechender öffentlicher Auftrag besteht wie z.B. bei den Taxiunternehmen etc. Dann gibt es einen sog. Kontrahierungszwang, d.h. die Pflicht, einen Vertrag abzuschließen.
Es gibt Urteile, bei denen es scheinbar um die Thematik „Konto für jedermann“ ging, und nach denen eine Bank scheinbar zu Kontoeröffnung gezwungen wurde. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Urteilen um Einzelfälle, die man nicht verallgemeinern kann.
So ging neulich ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin durch die Presse, nach dem die Landensbank Berlin für NPD ein Konto eröffnen muß. Dieses Urteil bezog sich aber ausschließlich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Grundgesetz bzw. Parteiengesetz, nach dem alle politischen Parteien gleich zu behandeln sind. Da bei der Landesbank bzw. einer Tochtergesellschaft ein Konto für die PDS geführt wird, ist auch das Konto für die NPD zu eröffnen.
Generell unterstellt man bei Sparkassen nach derzeitiger Gesetzeslage einen besonderen öffentlichen Auftrag, so daß hier die Chance, ein Konto zu erhalten, höher ist als bei den privaten Banken.