Folgender denkbarer Fall: Ein Mitarbeiter (A) beobachtet, wie ein anderer Mitarbeiter(B) sich an einem Dienst-PC anmeldet. Dabei musste dieser auch sein Passwort eingeben.
MA (B) hat ein denkbar einfaches Passwort… zb. eine Buchstabenreihe auf der Tastatur… asdfgh123456
Jetzt meine Frage. Mach sich MA (A) Strafbar, wenn er die Anmeldedaten von MA(B) benutze.
Macht sich MA(B) strafbar, weil er sensible Daten nicht ausreichend schützt?
Wenn ja, welche § kommen da zum tragen.
Doppelt hält besser sagt man ja.
Ein schlechtes Passwort ist keineswegs ein Verbrechen und woher soll Mitarbeiter B wissen, dass er beobachtet wird? Wenn Mitarbeiter B seine Zugangsdaten öffentlich irgendwo herausposaunen würde, wäre das was anderes.
Sagen wir, ma b weiß ganz genau, dass er beobachtet wird.
Als er sich an diesem pc anmeldet , sitzt ma b in einem besprechungsraum mit geladenen Gästen