Muss ein Mitarbeiter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er ein "gesehenes" Passwort benutze?

Folgender denkbarer Fall: Ein Mitarbeiter (A) beobachtet, wie ein anderer Mitarbeiter(B) sich an einem Dienst-PC anmeldet. Dabei musste dieser auch sein Passwort eingeben.
MA (B) hat ein denkbar einfaches Passwort… zb. eine Buchstabenreihe auf der Tastatur… asdfgh123456

Jetzt meine Frage. Mach sich MA (A) Strafbar, wenn er die Anmeldedaten von MA(B) benutze.
Macht sich MA(B) strafbar, weil er sensible Daten nicht ausreichend schützt?
Wenn ja, welche § kommen da zum tragen.

Grüsse

Moin,

siehe hier:

Warum stellst Du die Frage noch einmal?

Gruß
Grin

Doppelt hält besser sagt man ja.
Ein schlechtes Passwort ist keineswegs ein Verbrechen und woher soll Mitarbeiter B wissen, dass er beobachtet wird? Wenn Mitarbeiter B seine Zugangsdaten öffentlich irgendwo herausposaunen würde, wäre das was anderes.

Weil es mich interessiert

Sagen wir, ma b weiß ganz genau, dass er beobachtet wird.
Als er sich an diesem pc anmeldet , sitzt ma b in einem besprechungsraum mit geladenen Gästen