Muss eine Untervermietung mit in die Steuererklärung?

Hallo Wissende, 

nehmen wir einmal an, man hat einen Untermieter gefunden, der für einen Monat die eigene Mietwohnung übernimmt. Muss das in die Steuererklärung? (Es besteht ja keine Gewinnerzielungsabsicht.)

Und die Unkosten, d.h. die Miete die man selbst zahlt, sowie die Staffelprovision, die kommen dann als Werbungskosten in die Steuererklärung?

Oder fällt so eine Untervermietung für einen begrenzten Zeitraum unter Privatvergnügen und taucht nirgends auf?

Bitte sagt doch mal, was ihr meint.

Schöne Grüße

Petra

Servus,

das kommt darauf an, ob die Miete, die der Untermieter bezahlt, höher ist als die laufende Miete plus ggf. weitere Kosten, die dem Mieter anfallen.

Wenn der Mieter bei der Untervermietung einen Schnitt macht, tut er das nicht aus Versehen, d.h. er handelt mit Gewinnerzielungsabsicht: Und dann hat er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn der Mieter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonst keine anderen Einkünfte hat, wird ein Gewinn aus der Untervermietung aber nur zur ESt veranlagt, wenn er mehr als 410 € im Jahr ausmacht.

Wenn es um weniger geht, ist es keine Steuerhinterziehung, wenn dieser Gewinn nicht erklärt wird, weil es nicht zu einer zu niedrigen Steuerfestsetzung führt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

das kommt darauf an, ob die Miete, die der Untermieter
bezahlt, höher ist als die laufende Miete plus ggf. weitere
Kosten, die dem Mieter anfallen.

Leider nicht, denn da ist ja noch die Staffelprovision, die man (noch) zahlen muss, aber nicht an den Untermieter weiterreichen konnte. Ansonsten zahlt der Untermieter eben genau die gleiche Miete, die man selber zahlt.

Wenn der Mieter bei der Untervermietung einen Schnitt macht,
tut er das nicht aus Versehen, d.h. er handelt mit
Gewinnerzielungsabsicht: Und dann hat er Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung.

Das klingt zwar nach einer guten Idee - trifft aber auf diesen Fall nicht zu.

Wenn der Mieter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und
sonst keine anderen Einkünfte hat …

Nee, nur Anlage KAP und Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit und dann eben andere Mieteinkünfte.… Daher diese Frage, wie es denn mit diesen Mieteinkünften aus der Untervermietung ist.

Man darf die aber in der Steuererklärung angeben, oder? Ich meine, man macht ja Verlust, wegen der Staffelprovision, von daher kann das ja nicht schaden, die zu nennen.

Schöne Grüße

Petra

Verluste ohne Gewinnerzielungsabsicht in der ESt
Servus,

wenn die Untermiete so kalkuliert ist, wie Du beschreibst, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor.

Das wäre aber die Bedingung dafür, dass sich der Verlust aus der Untervermietung auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.

Wenn hier von vornherein nur ein Teil der entstehenden Kosten gedeckt werden soll, und kein Gewinn erzielt werden kann und soll, bleibt der Verlust steuerlich ohne Auswirkung.

Der einzige Effekt einer Erklärung des Verlustes aus der Untervermietung ist hier, dass sich die Veranlagung zur ESt sehr lange hinzieht und mit einiger Hin- und Herschreiberei verbunden ist, bis dann zuletzt geklärt ist, dass hier kein Verlust aus V+V wirksam angesetzt werden kann.

Daher täte ich das in so einem Fall von vornherein bleiben lassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo nochmal,

na gut, dann ist es wohl besser, das wegzulassen. Würde sonst nur unnötige Fragen geben, vor allem wenn der Steuersatz vermutlich ohnehin wieder bei 0% liegen wird. Eine Begründung habe ich ja jetzt: Keine Gewinnerzielungsabsicht, da nur teilweise Deckung der Kosten. Macht Sinn.

Schöne Grüße

Petra