Hallo!
Muss ein vom (mittlerweile) Ex-Freund (keine gemeinsame Wohnung) vor 1 1/2 Jahren geschenktes Fahrzeug (10.000€) nach der Trennung zurückgegeben werden? Kann dieser es zurückverlangen? Kaufvertrag, KFZ-Brief/Schein läuft auf den Namen der Beschenkten. Ebenso wird ein geschenkter Laptop zurückverlangt.
Ist geschenkt geschenkt oder doch nicht?
Vielen Dank!
Hi.
So wie du es schilderst, kann er sich auf den Kopf stellen. Er kriegt nix.
geschenkt ist geschenkt
Naja, kann man das so generell sagen? Ich denke nicht. Stichworte: Arglistige Täuschung, drohende Verarmung, etc. In geschildertem Fall gibt es aber einen Kaufvertrag und die Papiere laufen auf die Beschenkte. Da wird für den Schenker nichts gehen.
Da ich die Verhältnisse nicht kenne, weiss ich nicht, ob das hier Anwendung finden kann, aber die Möglichkeit existiert sehr wohl:
Hallo,
eine Schenkung darf zurückverlangt werden, wenn:
- der Beschenkte sich groben Undanks schuldig gemacht hat
- dem Schenker die Verarmung droht
Also NEIN, „geschenkt ist geschenkt“ gilt nicht zwangsläufig!
Das stimmt nachweisbar nicht.
Aus der Schilderung geht nicht hervor, ob es nicht Taten groben Undanks gegeben hat.
Solche Taten finden aber gerade in zeitlicher Nähe einer Trennung häufig statt.
Manche davor (dann oft Auslöser der Trennung), manche danach.
Die Trennung an sich ist jedoch kein grober Undank.
Du hast recht. Geschenkt ist geschenkt muss nicht zwingend immer gelten. Siehe auch meinen Kommentar auf die Antwort von @anon46445754 Da aber in dem Fall hier Kaufvertrag und Papiere auf die Fragestellerin ausgestellt sind, möchte ich gerne mal sehen wie der Ex das durchsetzen will.
Das verstehe ich nicht.
Offenbar sind Papiere und Kaufvetrag gute Indizien dafür, dass das Auto Eigentum der Beschenkten sind.
Das ist ja vollkommen logisch und die Konsequenz einer jeden Schenkung: Übertragung von Eigentum.
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber der Beschenkten.
„Da du mich am 22.06.18, nachdem ich dir gesagt habe, dass ich mich von dir trennen werde, weil du mit meinem besten Freund geschlafen hast, einen dreckigen sohn, verfn **sack und blödes ***gesicht genannt hast und du im Nachgang noch die Blumenvase auf mich geschmissen hast, wodurch ich mehrere Schnittverletzungen davongetragen habe, widerrufe ich die Schenkung vom 08.01.17 und fordere dich auf, das dir geschenkte KFZ „VW up! GTI“ zurückzugeben. (…)“
Hmm,
da fällt mir was auf: Wenn der Kaufvertrag auf den Namen der Beschenkten läuft, dann hat sie am Ende ja gar nicht das Auto geschenkt bekommen, sondern das für den Kauf notwendige Geld.
Bei einem berechtigten Widerruf der Schenkung wäre das für die Beschenkte fatal - oder irre ich?
Es wäre doch schon ein Unterschied, ob man die 10.000€ zurückzahlen muss, oder aber den 1,5 Jahre alten Wagen.