Muss ich alle Arbeitsstunden bezahlen, wenn es einem Handwerksbetrieb nicht gelingt, den Auftag zu erfüllen?

Habe einen Fachbetrieb beauftragen, eine Reparatur durchzuführen. Trotz mehrerer Termine bei mir ist am Ende das Fazit, dass der Auftrag nicht erledigt wurde.
Muss ich nun wirklich alle Arbeitsstunden (von denen ein großer Teil mit Ratlosigkeit gefüllt war) bezahlen? Fordert nun nicht die Kulanz, vielleicht sogar das Recht, dass nicht nur ich als Kunde „die Dumme bin“ (weil mein Autrag unerfüllt blieb, ich aber mehrmals im Geschäft frei nehmen musste, um den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu ermöglichen), sondern auch die Firma Entgegenkommen zeigt und beispielsweise wenigstens einen Teil der Kosten erlässt?
Oder ist es das volle Risiko eines Kunden, dass er am Ende bezahlen muss, egal ob der Auftrag erfüllt werden kann oder nicht?

Hallo Ernei,

schau mal hier:

Wohlgelaunte Grüße,

wölfin

Gegenfrage: Du gehst zum Zahnarzt weil ein Zahn schmerzt.
Der Zahnarzt macht ein Wurzelbehandlung und verschreibt Antibiotika.
Nach einer Woche poltert der Zahn wieder und der Zahnarzt zieht in.
Hat er Anspruch auf Bezahlung? Der Zahn ist ja nicht geheilt!

Generell: Wenn ein Handwerker nach den Regeln der Kunst versucht hat einen Fehler zu beseitigen, dann ist dies eine Dienstleistung die keinen Anspruch auf Erfolg hat. Manchmal gibt es Dinge die dann einfach nicht behebbar sind (gerade im Zeitalter von Steuerplatinen und geplanter Obsoleszenz).
Lediglich wenn der Handwerker offensichtlich und nachweislich(!) Fehlerhaft gearbeitet hat besteht eine Chance hier den Preis mindern zu können.

Grüße
Lumpi

blödes beispiel. beim arzt zahlst du für die behandlung, nicht für den erfolg derselben. mach dich mal schlau, was der unterschied zwischen einem werksvertrag und einem dienstvertrag ist. danach darfst du dann wieder ratschläge über dieses thema geben. vorher kommt leider nur unsinn oder zufällig mal was richtiges bei raus.

Danke für den Tipp!