Muss ich an einer Nebenwohnung einen Briefkasten haben oder Post annehmen?

Dass man, auch wenn es so nirgends im Gesetz steht, einen Briefkasten haben muss (ladungsfähige Anschrift), ist mir klar. Habe ich auch an meinem Hauptwohnsitz.

Ich habe eine Nebenwohnung, an der habe ich keinen Briefkasten und möchte dort auch keinen haben. Wenn ich mal länger nicht da bin, habe ich keine Lust, dass irgendwelche am Ende wichtige Post dort dann wochenlang liegt und der Absender meint, ich hätte es bekommen.

Ich habe bis jetzt sämtliche Post, die dann vom Postboten schlauerweise meinem Vermieter ausgehändigt wurde (obwohl er keine Vollmacht dazu hat) mit dem Vermerk unzustellbar zurück gehen lassen. (Ich habe die Anschrift niemandem gegeben, also hat mich da niemand anzuschreiben).

Daher die Frage: Bin ich irgendwie verpflichtet, an meinem Nebenwohnsitz Post anzunehmen oder gar einen Briefkasten zu haben, (zu dessen Leerung ich ja dann nach allgemeiner Rechtsprechung verpflichtet wäre) wenn ich einen solchen an meinem angemeldeten Hauptwohnsitz habe und der auch regelmäßig von mir geleert wird?

Hallo, Moritz,

welches Gesetz meinst Du?

Nö, das geht nicht, da hast Du recht.

Wem hast Du denn diesen Nebenwohnsitz (??) mitgeteilt… vor allem weil Du von einer ladungsfähigen Anschrift schreibst.

Gruß
Fronk

Hi Fronk!

Eben keines, denn er schrub

sagt er doch:

Weil es sinnvoll ist, dass man so eine auch hat. Hat er ja:

Gruß, Diva

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Wieso und vom wem bekommst Du da Post, wenn Du niemanden die Nebenwohnungsadresse mitgeteilt hast? Hast Du etwa die Meldung als Zweitwohnung unterlassen?

Hm, dann hab ich das ganze wohl nicht verstanden… schulterzuck

Ich bin auf die Antwort des Fragenden auf LittleArrows Frage gespannt…

Ich finde zwar, dass das nichts zur Sache tut, aber ich weiß auch, dass hier in Foren grundsätzlich alles mögliche gemutmaßt wird und werde das jetzt im Detail erklären, aber beschwert Euch nicht, wenn es bei der Beantwortung meiner Frage nicht weiter hilft.

Ich habe selbstverständlich meinen Nebenwohnsitz angemeldet. Das ist auch der Grund warum ich Post bekomme, nämlich vom Beitragsservice.
Bei der Anmeldung meines Nebenwohnsitzes habe ich angegeben, dass sich mein Hauptwohnsitz da befindet und dort bleibt, wo ich bislang ausschließlich gewohnt habe. Der Nebenwohnsitz wird von mir nur zum Schlafen benutzt, wenn ich unter der Woche zum Arbeiten dort bin. Der Dame auf dem Einwohnermeldeamt habe ich mitgeteilt, dass ich dort keinen Briefkasten habe und bitte meine Post an den Hauptwohnsitz gesendet bekommen möchte. Die hat das nicht rundheraus abgelehnt und gemeint, wirklich wichtiges würden sie dann an den Hauptwohnsitz schicken, aaaber (und jetzt kommt des Pudels Kern) ihrer Ansicht nach wäre mein neuer Wohnsitz eigentlich der Hauptwohnsitz, schließlich wäre ich da von Montag bis Freitag und würde da auch mein Geld verdienen.
Nun gibt es verschiedene Bewertungskriterien dazu, was Haupt- und Nebenwohnsitz ist. Ich möchte mich auf das Gesetz berufen, das sagt, dass im Zweifel der Wohnsitz da ist, wo der Lebensmittelpunkt ist, wofür ich einige Argumente habe.

Warum ist mir das wichtig? Sollte ich Haupt- und Nebenwohnsitz tauschen müssen, wird an meinem bisherigen Hauptwohnsitz eine vierstellige Summe im Jahr an Nebenwohnsitzsteuer fällig, das bin ich nicht gewillt zu zahlen.

Jetzt möchte ich natürlich alles tun, um den Eindruck zu vermeiden, ich hätte mich doch irgendwie bequem an meinem Nebenwohnsitz eingerichtet, denn was der Lebensmittelpunkt ist, steht nicht genauer im Gesetz und es gibt eine Menge Aspekte die da reinzählen. Ein Argument ist, dass ich zu unregelmäßig und undauerhaft (ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag) dort bin, um wichtige Post zu empfangen. Deshalb habe ich erst gar keinen Briefkasten aufgehängt.

Nun interessiert das den Beitragsservice nicht. Der schickt einfach seine Briefe an den Nebenwohnsitz. Diese bekomme ich wegen des schlauen Postboten von meinem Vermieter in die Hand gedrückt. Ich schreibe dann außen drauf: „Empfänger nicht zu ermitteln“ und lasse es zurück gehen.

Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich habe von selbst beim Beitragsservice die Nebenwohnung angemeldet, aber als Korrespondenzadresse meinen Hauptwohnsitz angegeben, nur antworten die Typen der GEZ anscheinend (ist doch weniger zu tippen) nur an die Nebenwohnsitzadresse. Ich will aber das Spiel nicht mitspielen und stecke jetzt in der Zwickmühle. Sobald ich deren Briefe aufmache, akzeptiere ich quasi, dass ich an der Adresse Post empfange, was ich in der Causa als nachteilig empfinde. Wenn ich die Briefe nie öffne, komme ich nicht an die Rechnungen und kann die GEZ auch nicht bezahlen. Auf Anfragen über die Webseite antwortet der Beitragsservice ja prinzipiell nicht (hab schon drei gestellt).

So. Also, jetzt können wir hoffentlich zu meiner Frage zurück kommen. Kann mich irgendwer zwingen, an meinem Nebenwohnsitz Post anzunehmen? Bzw. ist das automatisch eine ladungsfähige Anschrift?

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Hallo Fronk,

ich hab oben mal gaaaanz weit ausgeholt und erklärt, warum ich am Nebenwohnsitz keine Post bekommen will. Ich hoffe, es wird jetzt etwas klarer warum ich die Frage stelle, auch wenn ich nicht glaube, dass es bei der Beantwortung der Frage hilft.

OK, ich versuche zu verstehen… Dein Problem ist dass die Post vom Beitragsservice -ab hier nenn ich den BS- (ehemals GEZ??) nicht an Deinen Hauptwohnsitz kommen…

aber dazu habe ich mal nur mit dem Begriff „NEbenwohnistz“ mal für Dich gegoogelt und das hier gefunden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html

ich denke da findest Du was zu Deinem Problem…

Gruß
Fronk

Hallo Fronk,

ich kürze ab hier Nebenwohnsitz NWS und den Hauptwohnsitz HWS ab.

Das ist eine Ausprägung davon, dass ich partout keine Post am NWS bekommen möchte. Ich möchte jeden Eindruck vermeiden, dass mein Arbeitsort mein HWS sein könnte. Und deswegen will ich, dass mir der BS (ehemals GEZ) alle Post dahin schickt, wo ich am Wochenende wohne und was ich weiterhin und dauerhaft als HWS anerkannt haben will.

Da in dem Link steht ja im Grunde genau mein Standpunkt drin. Da wo ich unter der Woche zum Arbeiten bin, ist nicht mein Lebensmittelpunkt und deshalb kann es nicht mein HWS sein. Das Amt meines NWS sieht es halt genau umgekehrt, und ich gehe davon aus, dass sich daraus noch ein Streit entwickelt. Und ich möchte als Argument bringen, dass ich am Ort meiner Arbeit eigentlich nur schlafe und nicht wohne, was auch ausschließt, dass ich dort irgendwelche Korrespondenz bearbeite, weil ich meine Akten weiter in meiner alten Wohnung habe und dass ich eben noch nicht mal einen Briefkasten am NWS habe.

Die Ausführungen des BS kenne ich schon. Da steht leider nichts zu Anschriften im Zusammenhang mit Nebenwohnungen und welche Anschriften der BS in seiner Herrlichkeit für seine Korrespondenz zu verwenden gedenkt. Ich habe ja meinen NWS bei Meldebehörde ebenso wie beim BS angemeldet. Nur ist letzterer anscheinend zu stur, mir die Post an meinen HWS zu schicken.

Und ich würde gerne dem BS diese Einstellung austreiben.

Man stelle sich mal theoretisch die Situation vor, man hätte halt ein bisschen mehr Geld und würde sich, sagen wir, drei kleine Ferienhäuschen in der Republik leisten, vielleicht eins am Meer, eins an der Müritz, eins in den Bergen, nur um willkürliche Beispiele zu nennen. Man würde diese brav alle als NWS anmelden und wäre dann gezwungen, in regelmäßigen Abständen (1 Monat vielleicht?) die Briefkästen all dieser Buden abzuklappern, damit man nichts wichtiges verpasst. Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, dass alle, die was von einem wollen, die Post einfach an den HWS schicken, oder bin ich da schief gewickelt?

Nebenbemerkung: Ich verstehe ja, warum die Gemeindeverwaltung meines NWS möchte, dass ich da mit HWS gemeldet werde, denn die Gemeinde bekommt ja Geld vom Bundesland für jeden gemeldeten Bürger mit HWS dort. Aber aus dem selben Grund erhebt ja die Stadt mit meiner Wochenendanschrift ganz brachial eine Nebenwohnsitzsteuer.

Und um es noch mal anders zu formulieren: Ich würde mich gerne auf den Standpunkt stellen, dass jeder, der mir Post an den NWS schickt, halt nicht damit rechnen darf, dass ich diese auch bekomme, sondern vielmehr damit, dass die Post postwendend zurück kommt.

Und dazu, also zum Kern meiner ursprünglichen Frage, ob ich am Nebenwohnsitz Post annehmen muss und dann auch einen Briefkasten brauche, habe ich schon sehr viel gegoogelt und nix verwertbares gefunden. Deswegen frage ich hier.

Uff, … ja, ok verstehe… die Post kann ja dann per PZU zugestellt werden und zwar an die Ladungsfähige Anschrift, Dein HWS … Das macht man bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Vorladungen etc.

also brauchst Du IMHO keinen Briefkasten… Die daraus entstehenden Missverständnisse und Probleme muss man halt in Kauf nehmen…

Aber mal OT:
mir ist unverständlich wie es sein kann das ein Briefzusteller einfach so einen Brief beim Hausbesitzer / Nachbar etc. „abgeben“ kann… bei Briefen per PZU (Postzustellungsurkunde) ist Ende mit dieser Praxis.

So, und damit bin ich raus.

Gruß
Fronk

Gut, damit kann ich leben. Danke für die Bewertung der Lage soweit.

Ist halt ein 6000 Seelen zählendes Gemeindchen hinter bewaldeten Hügeln, da geht sowas anscheinend. Hat Vor- und Nachteile.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :wink:
Hast Du kein Konto und hast noch nie was vom Lastschriftverfahren gehört?

Ich kann mich gar nicht erinnern, wann ich zuletzt Post von denen bekommen habe. 10 Jahre oder noch länger?
Die buchen alle Vierteljahre ab und damit hat es sich!

Hübsch. Nur muss man für eine Nebenwohnung doch gar nicht zahlen.

Ich verstehe den Fragesteller in keiner Weise. Es hängt doch nicht vom Vorhandensein eines Briefkastens oder dem Öffnen eines Briefes ab, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Er versucht dieses grundsätzliche Problem auf einem Nebenschauplatz zu lösen, und damit wird er natürlich keinerlei Erfolg haben.

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Nein, praktisch und bequem.

Antworte dem Fragesteller.

Hab ich doch. Nur halt nicht auf die Frage, die er gestellt hat. Sondern auf die Frage, die er nicht gestellt hat, die aber zur Lösung des Problems beiträgt.

Was nutzt ihm eigentlich der Hinweis darauf, dass er abbuchen lassen kann, wenn er nach der Pflicht zur Anbringung eines Briefkasten fragt?

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Lesen hilft!

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Hallo,

weil die AGBs grundsätzlich zur Ersatzzustellung bei normalen Briefen berechtigen:


§4 Absatz 3 räumt die Berechtigung dazu ein, so lange nicht im Vorraus von Versender oder Empfänger widersprochen wurde bzw. eine Sonderleistung gewählt wurde, die eine Übergabe an eine Berechtigte Person vorraussetzt.

Dadurch wird die Situation aber nicht besser:


Der Brief kommt in die nächste Filiale und der Empfänger wird per Benachrichtigungskarte darüber informiert.

Dazu wie genau mit der Benachrichtigungskarte verfahren keine Einwurfmöglichkeit existiert, habe ich leider nichts gefunden aber ich würde davon ausgehen dass sie an die Tür geklemmt bzw. darunter hindurchgeschoben wird oder beim Nachbarn landet.

Gruß
Tobias

Ja Tobias…

das ist es was ich meinte mit Problemen die entstehen könnten… aber entscheiden muss der Fragende selber…

Gruß
Fronk

Ich habe bislang keinen Lastschriftauftrag erteilen müssen, da an meinem HWS jemand anderes die Gebühr für die Wohnung bezahlt. Das ist nebenbei auch ein handfester Hinderungsgrund mich von der Bezahlpflicht am Nebenwohnsitz befreien zu lassen.

Wenn die bei mir abbuchen, möchte ich aber auch einen Beleg bekommen. Wenn die die Post quasi ins Nirvana schicken, ist mir auch nicht gedient.

Es ist völlig richtig, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Nebenkriegsschauplatz handelt. Das hatte ich ja auch vorausgesehen und deshalb erst auf Nachfrage den ganzen Sermon niedergeschrieben.

Im Grunde muss ich halt abwägen, wie wichtig es für meine Ausgangsfrage ist, dass ich dort keine Post bekomme.

@Tobias: Die Frage, die ich mir als nächstes stelle ist allerdings, ob dann die Post grundsätzlich jeden Brief auf diese Art „zustellt“. Denn ich stehe ja noch nicht einmal am Klingelschild. Welche Sendungen fallen demnach noch unter „unzustellbar“? Oder ist der Postbote so schlau zu denken, dass ein Brief vom Beitragsservice ja immer an eine richtige Adresse gehen müsse, denn die haben ja die Daten vom Einwohnermeldeamt? (Wäre logisch aber rechtlich trotzdem fragwürdig).