Muss ich an einer Nebenwohnung einen Briefkasten haben oder Post annehmen?

Ick schmeiß mir weg.
Eigentlich willste keine Post bekommen, aber Beleg sollen sie schicken?

Wahrscheinlich ist es sinnlos, Dir zu verklickern, daß bei beiden Zahlungsarten (Abbuchung oder Überweisung) Dein Kontoauszug der Beleg ist. Das „Butterbrotpapier“ ist jedenfalls kein Beleg für die Zahlung.

Danke, das genau hab ich erwartet, als ich schrieb, dass es eigentlich nichts zur Sache tut, warum ich keine Post an meinem Nebenwohnsitz erhalten möchte.

  1. Du drehst mir das Wort im Mund herum, wenn Du schreibst, dass ich „keine Post“ bekommen wolle, denn das habe ich an keiner Stelle geschrieben.

  2. Du tust so, als sei ich blöd. Oder was soll ein Satz, der mit „Wahrscheinlich ist es sinnlos, Dir zu verklickern…“ anfängt, anderes bedeuten?

Es ist mir sehr wohl bekannt, dass man ab der ersten Zahlung, egal ob man rechtzeitig per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift zahlt, keine Post mehr bekommt. Ich war bereits in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich Gebührenzahler und kenne das Prozedere. Nur möchte ich „einmal“ für meine Akten einen „Bescheid“ über meine Gebührenpflicht, der
a) das Rechtsverhältnis für die Zahlungen irgendwie mit mehr als einer „Nummer“ begründet,
b) beweist, dass die meine richtige Anschrift kennen und
c) festhält, für welche Wohnung ich den Beitrag entrichte, es soll ja mal vorkommen, dass die sich vertun, nicht wahr? Danach können die mich gern mit Korrespondenz verschonen.
Und ich will vor allem, dass Post zu besonderen Anlässen, z.B. bei einer fehlgeschlagenen Lastschrift (jetzt kannst Du mir natürlich noch unterstellen, dass ich blöd bin, wenn ich mein Konto mal nicht mit 35€ im Plus zu halten in der Lage bin) , mich an einer Adresse erreicht, an der ich auch einen Briefkasten habe.

Das endet gerade in einer völlig unnötigen Haarspalterei in einem etwas unhöflichen Ton.

Du könntest mir vielleicht noch erläutern, dass ich mich nicht so anstellen und meine Nebenwohnsitzsteuer einfach zahlen soll, das wäre zwar auch nicht nett, hätte aber wenigstens mit meiner Frage zu tun.

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Du hast geschrieben:

Das liest Du nirgends, auch nicht zwischen den Zeilen.

Gegen eine Wand reden, weil das Gegenüber stur ist?
Ich schwanke (noch) zwischen leichtem Kopfschütteln und leichtem Amüsement, weil Du auf jeden Vorschlag ein Argument hast, warum der Vorschlag nicht umzusetzen ist.

Ich habe mir spaßeshalber das Formular für die online-Anmeldung angeschaut. Wenn ich das richtig blicke, dann kann man das für alle möglichen Konstellationen verwenden.

Auch hier unterstelle ich keine Blödheit, sondern: das kann mal vorkommen, daß eine Lastschrift zurückgeht. Da gibt es aber auch außer Posteingang einen anderen Weg, um das festzustellen.

Auf eine solche Idee wäre ich niemals gekommen.

Stur bin ich tatsächlich, sonst wäre mir vielleicht die Zweitwohnsitzsteuer einfach egal. Ist ein Problem, ich weiß. Aber dann hätte ich auch meine erste Frage gar nicht stellen brauchen.

Das Formular zur Nebenwohnungsanmeldung habe ich bereits beim ersten Mal benutzt, trotzdem kam keine Post an meinen Hauptwohnsitz. Ich habe es jetzt noch mal ausgefüllt, halt gleich mit Einzugsermächtigung. Mal sehen, was passiert. Ich will mir nicht nachsagen lassen, dass ich es nicht noch mal versucht hätte.

Ja, man kann natürlich regelmäßig seine Kontoauszüge darauf überprüfen ob auch wirklich alle abgebucht haben. Vermutlich kommt man dann aber auch nicht ins Minus :smile:
Oder man bekommt die Meldung von der Bank über die Nichtausführung der Belastung, das kann dann auch wieder eine Woche dauern. Wie dem auch sei, ist es freilich nicht unmöglich, mit einer Behörde o.ä. zu kommunizieren, die die Post an die falsche Adresse schickt, aber unangenehm.

ich geb’s auf…

bin raus…

Hallo und Guten Tag,

die Frage der „Briefkasten-Pflicht“ an einer Nebenadresse/Wohnung ist leicht geklärt. Grundsätzlich ist eine Nebenwohnung (bei Einhaltung der amtlichen Meldepflicht) beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Tut man das nicht, begeht man einen Verstoss gegen die Meldepflicht, die - je nach Bundesland - mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird. Es besteht also eine Meldepflicht für diese Zweitwohnung, ohne wenn und aber. Da zumindest nunmehr auch Post von einer Behörde an diesen (zweiten) Wohnsitz verschickt wird/werden könnte, muss die Möglichkeit bestehen, sie auch zustellen zu können. Hierfür wird nunmal ein Briefkasten benötigt. Um aber Sorgen dafür tragen zu können, dass zumindest wichtige Post, oder auch Post, die Einschreiben (mit und ohne Rückschein) oder auch so genannte Zustellungsurkunden beinhaltet, auch rechtzeitig erhalten wird, bietet sich der so genannte „Nachsendeantrag“ an, der allerdings immer zeitlich befristet wird. Hält man die Frist der Verlängerungserfordernis nicht ein, erlischt der Nachsendeauftrag automatisch.
Letztlich gilt in Deutschland übrigens immer der rechtliche Grundsatz, der sehr deutlich auf mehr oder weniger alle rechtlichen Dinge in unserem Leben zugreift : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !! " . D.h., dass man sich nicht !! damit herausreden kann, „dieses oder jenes nicht gewusst zu haben“ . Solche - meist - Ausreden akzeptiert die Judikative nicht. Also: Briefkasten an das Haus der Zweit-/oder Nebenwohnung.
Nette Grüße
Alexander Becht

Kann man jetzt so pauschal nicht sagen, ich habe ihnen am 1.01. eine E-Mail geschickt, und schon Anfang April haben sie mir per Post geantwortet. :smiley:

Dito.

Thema verfehlt, setzen, 6. DAS war nämlich überhaupt nicht die Frage. Hast du die Texte überhaupt gelesen?

Gruß
Christa

Ich lese immer sehr aufmerksam. Ggfls. fehlen mir hier weitere Einträge, die ich noch nicht erhalten habe , bzw. die für mich nirgendwo ersichtlich sind. Ich nahm nur Stellung zur Frage einer Briefkastenpflicht bei einer Zweitwohnung.
Offenbar fehlen hier weitere Texte, wofür sicherlich nicht ich verantwortlich bin.
Im übrigen entstehen immer wieder Irrtümer; sicherlich auch mal einer „Christa“ ! Hierzu erhebt sich dann die Frage, wie höflich man einen Verfasser auf einen evtl. Fehler hinweist, oder wie unhöflich man antwortet ; verherte Christa !

Sorry, das sollte : „verehrte“ heißen.

Nochmal: ich kann nur die Frage: "Muss ich an einer Nebenwohnung einen Briefkasten haben… "

Zu viel der Ehre.

Nach der langen Diskussion empfinde ich es auch als sehr unhöflich, eine falsche Antwort zu geben, und die in einem Beitrag zu verpacken, der viel heiße Luft beinhaltet aber die eigentliche Frage falsch beantwortet.

Es geistern immer wieder Gerüchte um eine Briefkastenpflicht durch die Lande. Vor allem im Netz kochen da die Emotionen hoch. Tatsächlich gibt es für Privathäuser keine Pflicht, einen Briefkasten aufzuhängen.

Und weiter für dich zur Info:

Im schlimmsten Fall müsste man sonst die amtlichen Bekanntmachungen beim Amtsgericht regelmäßig prüfen, um zu sehen, ob vielleicht von einem Gerichtsvollzieher eine Zustellung erfolgt ist.

Eine Briefkastenpflicht lässt sich daraus dennoch nicht ableiten!

Ich habe keine Lust, weiter zu diskutieren; dies zumindest dann nicht, wenn hier offenbar jede/r „Wisser/in“ oder besser „Besserwisser/in“ seinen/ihren Senf abgibt. Die Meldepflicht für die Zweitwohnung ist gesetzlich festgelegt und man hat sich hierzu (ebenfalls gesetzlich verpflichtet) eine Möglichkeit zu schaffen, Post zu erhalten. Ob dies mit einem Schild am Haus „Post für… bitte bei… abgeben“ geschieht oder sinnvollerweise mit einem Briefkasten oder einem „Vogelhäuschen“ mit Namenschild, ist unerheblich. Recht erheblich ist jedoch die Geldstrafe, wenn man sich - was ja dann bewusst geschieht - gegen Postempfang mittels Nichtzustellungsmöglicheit wider besseres Wissen glaubt, wehren zu können.
Nein, bitte nicht mehr darauf antworten; es reicht. Und von mir aus haben Sie gerne Recht, wenn gleich Sie den Frager mit Ihren unrichtigen Antworten falsch beraten.
Gute Nacht

Darüber hat er gar nicht diskutiert!

Siehst du jetzt, warum ich gefragt habe, ob du alle Texte gelesen hast?

Nach deiner Aussage

sehe ich mich genötigt zu fragen, ob du auch alles verstehst, was du liest. :face_with_symbols_over_mouth:

Dann nenn doch einfach das Gesetzt mit Paragraphenangabe, damit nicht weiter diskutiert wird. :roll_eyes:

Es geht mir nicht darum, Recht zu behalten, ich habe auch kein Problem, zuzugeben, wenn ich daneben gelegen habe, aber einfach unbelegte Behauptungen aufzustellen bringt niemandem etwas!

Meine Feststellungen sind keine „Behauptungen“ , sondern klare und gesetzliche Regelungen. Hierauf wies ich in meiner ersten Antwort - sehr deutlich und gut leserlich !! - hin. Einwohnermeldegesetz / Bundesmeldegesetz. Im Jahre 2019 reicht es sicherlich aus, pauschal auf diese Info´s hinzuweisen. Der ursprüngliche Fragesteller kann sich inhaltlich z.B. über „Google“ oder wo auch immer hinsichtlich der Einzelheiten informieren. Dafür ist sicherlich nicht „wer weiß was“ zuständig.
Gute Nacht !

Solange du keine Paragraphen angibst: nö, nur Gelaber. Sorry, dass ich es so direkt sage!

gibt es kein Einwohnermeldegesetz, nur das Bundesmeldegesetz und ggf. Meldegesetze der Länder. Ich habe mir das Niedersächsische Meldegesetz und das Bundesmeldegesetz angeschaut und KEINEN Hinweis darauf gefunden, dass man einen Briefkasten an der Nebenwohnung haben muss. Und jetzt bist du dran! Nenne den Paragraphen und eiere nicht rum!

Es heißt eben wer WEISS was, nicht wer GLAUBT ZU WISSEN was. :roll_eyes:

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Hi,
mal aus Behördensicht:
Niemand muss einen Briefkasten irgendwo haben und niemand muss seinen Namen aufs Klingelschild schreiben.
ABER: („höchstrichterliche“ Rechtsprechung) jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass für ihn bestimmte Post ihn auch erreicht. Also entweder durch Nachsendeauftrag oder (wie hier) Nachfrage bei der Person, wo der Zusteller die Post regelmäßig abliefert.
Behördenpost wird bei Unzustellbarkeit öffentlich zugestellt - und auf den Aushang im Rathaus schaut normalerweise eh keiner.

CU
HaWeThie

Ich lebe in Spanien. Hier schreibt niemand, nicht in einziger, seinen Namen draußen auf das Klingelschild. Die Briefkästen befinden sich im Innern des Hauses, und da stehen die Namen drauf, damit der Briefträger weiß, wo er die Post einwerfen muss.

Damit der Briefträger aber, wenn er mir ein Paket oder ein Einschreiben bringen will, weiß, wo er klingeln muss, lautet meine Adressse Calle YY No. 50 p.2. Wobei das „p.2“ „Zweite Etage“ bedeutet. Wenn es mehrere Wohnungen auf der Etage gibt, muss man zusätzlich ein „i“ (links) oder ein „d“ (rechts) oder eine Wohnungsummer angeben.

Da ich als Deutscher die deutschen Sitten gewohnt bin, finde ich die besser. Aber es geht auch so, wie es Spanier machen. Und ich auch, um nicht als einziger aus der Reihe zu tanzen.

Und ich glaube, dass man auch in D niemanden zwingen kann, wenn er es so machen würde, wie es hier in Spanien üblich ist.

Grüße
Carsten

Hallo Alexander Becht,

ich habe schon relativ am Anfang geschrieben, dass ich das Meldegesetz entsprechend gelesen habe. Über Briefkästen, Empfang von Post etc. steht da schlicht gar nichts. Es steht dort nichts, es kommt dazu nichts vor.

Dass man am Hauptwohnsitz seine Post lesen muss, bzw. einen Briefkasten haben muss, versteht sich von selbst.
Im Übrigen hat mir die Dame vom Meldeamt am Nebenwohnsitz selbst gesagt, dass sie mir wichtige Post dann schon an den Hauptwohnsitz senden wird, wenn es sonst nicht ankommt.

Aber für jeden Nebenwohnsitz einen Briefkasten vorzuhalten und diesen regelmäßig zu leeren oder ggf. über Jahre Nachsendeaufträge zu bezahlen ist nicht einsichtig. Behörden kennen allesamt den Hauptwohnsitz und können dort hin Post senden.

Jetzt nochmal: In welchem Paragraph steht etwas vom Postempfang? Ich habe alle gelesen. Ich finde nichts.

Andere Länder - andere Sitten

Kannst du noch sagen, wie es in einem Dorf in Simbabwe aussieht?

*scnr

Das ist sog. Richterrecht.