Muss ich an einer Nebenwohnung einen Briefkasten haben oder Post annehmen?

Wie kommst du jetzt darauf?

Vom Deppenapostroph abgesehen, besteht für mich ein großer Unterschied zwischen gesetzlichen Regelungen und Richterrecht. Die Antwort auf die genaue Paragraphenangabe ist er mir (und dem UP) bis heute schuldig geblieben.

Das kann doch auch am Hauptwohnsitz sein!

Das ist zwar richtig, dennoch würde die Post als zugestellt gelten. Das ist dann das Problem des Empfängers, wenn er das nicht zur Kenntnis genommen hat.

Gruß
Christa

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hilf mir auf die Sprünge: welcher §

die gibbet auch nicht - zumindest hab ich im Bundesmeldegesetz nichts gefunden.

weil der BGH vor x Jahren das entschieden hat - und wenn das im Gesetz stünde, wäre das nicht nötig gewesen. (nein - ich guck jetzt nicht nach, ich bin seit 25 Jahren nicht mehr in einem Bereich tätig, wo ich das Urteil bräuchte)

Dass der BGH ein solches Urteil mal zu einem Hauptwohnsitz gefällt hat, kann ich mir gut vorstellen. Aber gilt das auch für jeden Nebenwohnsitz?

Der Witz an einem Nebenwohnsitz ist ja gerade, dass man nicht regelmäßig dort ist und auch die Post nicht regelmäßig in Empfang nimmt. Sonst bräuchte es ja auch diese Unterscheidung nicht und alles wären einfach Wohnsitze. Ich mach noch mal mein überspitztes Beispiel auf. Jemand hat 5 Nebenwohnsitze, weil er halt überall eine kleine Datscha hat und brav alles angemeldet hat. Jetzt müsste die Person ja (zur Wahrung typischer Fristen) zwei Mal pro Monat jeden NWS aufsuchen, oder sich 5 Nachsendeaufträge gönnen. Da wäre er ja nur am herum Reisen. Und das wäre doch eher unzumutbar, denke ich.

Wenn die Verpflichtung, sich um den Behördenkram zu kümmern, für den Hauptwohnsitz gilt, glaube ich das gerne. Interessant wäre, um welchen Wohnsitz es in dem alten Urteil denn gegangen ist.

Liebe Christa, ich verstehe deinen Ton nicht. Alexander hat genau auf die ursprüngliche Frage „Brauche ich einen Briefkasten“ geantwortet. Ich sehe keine Themaverfehlung. Ja, ich habe auch gelesen, dass diese Antwort anscheinend falsch ist - aber eine Themaverfehlung ist es nicht.
Darum meine Frage: Warum dieser Ton?

Oh Mann, so schwer kann das Bedienen des Forums nichts sein! Ich habe doch nur @Alexander_Becht zitiert, und ich habe noch extra geschrieben (jetzt für dich in extra groß):

Jetzt besser zu lesen? :stuck_out_tongue:

Auch hier hast du den Zusammenhang leider nicht verstanden. Ich sage nicht, dass es diesbezüglich kein Richterrecht gibt, aber du kamst mit „deinem“ Richterrecht nach einer nicht untermauerten Behauptung vom inzwischen wohl untergetauchten @Alexander_Becht, das sei gesetzlich geregelt. Die Frage war nicht nach Richterrecht, sondern nach dem Gesetz, in dem es angeblich geregelt sein soll. :roll_eyes:

Liebe/r @Bombadil2,

herzlichen Dank für deine Belehrung. Er hat nur heiße Luft aufgewirbelt, Informationsgehalt und Richtigkeit gleich Null. Und als ich konkret nach dem angeblich vorhandenen Paragraphen fragte, hat er die beleidigte Leberwurst gespielt und ist verschwunden. Im übrigen hat er sehr wohl das Thema verfehlt, denn die Frage war „Muss ich an einer Nebenwohnung einen Briefkasten haben oder Post annehmen?“, und er hat geantwortet:

Der UP hatte davor auch bereits gesagt

Also stand das gar nicht zur Debatte.

Wenn man Behauptungen aufstellt, soll man sie auch untermauern können, dazu stehen, wenn man sich vertan hat, oder es gleich sein lassen.

Mit überaus freundlichen Grüßen
Christa

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