Muss ich die Schulordnung unterschreiben?

Hallo,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Seit heute haben wir eine neue Schulordnung. Mit dieser neuen Schulordnung sind viele Schüler/innen nicht einverstanden.
Meinen Frage ist, muss ich diese Schulordnung unterschreiben, wenn ich damit überhaupt nicht einverstanden bin???

Ich freue mich auf eure Antworten

hilge

Hi,

die Schulordnung wird von der Schule einfach festgelegt, da hast Du gar nichts dran mitzuentscheiden. Die Schulordnung wird den Schülersprechern vielleicht zur Unterschrift vorgelegt (das denke ich mir, weil du von Unterschreiben redest). Eure Unterschrift bedeutet aber nur, dass ihr die neue Schulordnung gelesen habt. Ob ihr einverstanden seid oder nciht, ist egal - ihr müßt Euch daran halten.
Du kannst auch mit Eurem Verbindungslehrer sprechen, ob es noch einen anderen Weg gibt, aber ich denke nicht, dass er euch etwas anderes sagen wird als „Ihr müßt Euch an die Schulordnung halten.“ Sicherlich wird es aber in der Lage sein, euch die strittigen Paragraphen zu erklären. Schulordnungen werden ja nicht ausgewürfelt, sonden nach Überlegung festgelegt. Und diese Überlegungen kann Euch der Verbindungslehrer erklären.
Geht aber da bitte nicht zu hunderten hin, sondern schickt den Klassen- oder Schülersprecher.

Viele Grüße,

Die Franzi

Hallo!

Schulordnungen werden ja nicht ausgewürfelt, sonden nach
Überlegung festgelegt.

Naja wenn ich dies lese /t/pausenbrotvorschriften-von-schule/4949356
kann man durchaus zu der Überzeugung gelangen.

Gruß
Stefan

Hi,

ohne mir den Thread durchgelesen zu haben - was meinste, wie viele Eltern (von eher minderjährigen Schülern) es gibt, die der Meinung sind, dass die Schule dafür verantwortlich ist, den Kindern beizubringen, was u.a. gesunde Ernährung ist und sich dann noch freuen, wenn solche Entscheidungen kommen („Mein Kind bekommt sowas von mir nicht mit, anber sie trinkt / isst dann immer das ungesunde Zeug er Mitschüler. Sowas müßte verboten werden!“) Inwieweit ich das jetzt kindisch / undurchsetzbar finde … nun ja. Auch will ich nciht wider die zwecklose Diskussion lostreten, was Hausrecht bedeutet.

Die Franzi

Halllo Anna-Lisa,
wenn du tatsächlich die Schulordnung meinst: die wird (zumindest in Rheinland-Pfalz) nicht durch die Schule, sondern durch das Ministerium festgelegt. Dort steht alles drin, was mit den rechtlichen Bestimmungen zu tun hat: die Versetzungsordnung, die Regelungen für den Übergang zu anderen Schularten, alles.
Ich nehme aber an, was du meinst ist die Hausordnung. Die legt die Schulgemeinschaft, also Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternvertreter und Schülervertreter, fest. Darin steht, was in eurer Schule erlaubt und was verboten ist, also z.B. ob ihr in der Pause auf den Hof gehen müsst, wann das Schulhaus morgens geöffnet wird, ob ihr im Unterricht eingeschaltete Handys dabeihaben dürft etc.
Was nun auch immer geändert worden ist: mit deiner Unterschrift stimmst du nicht über die Gültigkeit ab, wie bei einer Wahl, sondern du bestätigst deine Kenntnisnahme.
Gruß Orchidee

Hallo,

du musst die nicht unterschreiben. Die Unterschrift hat ohnehin keine juristische Bedeutung, das ist eher eine Art psychologisches Ritual.

Deine Weigerung wäre, dann auch nicht mehr als ein kleiner Protest gegen die Schulordnung, der vielleicht in einer Diskussion über die Inhzalte der Schulordnung münden könnte. Gültig und für Dich verbindlich ist sie trotzdem.

Gruß
Werner

Hallo orchidee,

in vielen anderen Bundesländern (ich wüsste kein anderes) wird das was in RP Hausordnung heißt Schulordnung genannt und was in der RP-Schulordnung steht ist Teil des Schulgesetzes oder entsprechender Verordnungen oder Erlasse.

Gruß
Werner

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Hallo,

Geht aber da bitte nicht zu hunderten hin, sondern schickt den
Klassen- oder Schülersprecher.

Und wenn ihr doch zu hunderten geht, vergesst Teer und Federn nicht!

Grüsse

Jörg

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Hallo,

Schulordnungen werden ja nicht ausgewürfelt, sonden nach
Überlegung festgelegt.

Da die Lehrer, die sich ihre „Schulordnung“ überlegen, in der Regel keinerlei juristische Ausbildung haben, dafür aber umso häufiger Benehmen wie Landjunker an den Tag legen, muss man sich nicht unbedingt automatisch an eine solche Schulordnung halten.

Auch Schüler sind in Deutschland nicht vollkommen rechtlos und dürfen das Geschreibsel vor Gericht überprüfen lassen.

Gruß

Fritze

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Hallo,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Seit heute haben wir eine neue Schulordnung. Mit dieser neuen
Schulordnung sind viele Schüler/innen nicht einverstanden.
Meinen Frage ist, muss ich diese Schulordnung unterschreiben,
wenn ich damit überhaupt nicht einverstanden bin???

Nein. Musst Du nicht.

Gruß

Fritze

Guten Morgen,

Da die Lehrer, die sich ihre „Schulordnung“ überlegen,

Da immer noch nicht geklärt ist, ob es sich um Schulordnung i.S.v. Schulgesetz oder Schulordnung i.S.v. Hausordnung handelt, ist jede weitere Äußerung bloße Spekulation.
Erstere werden vom Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Juristen erlassen, letztere von Schulleitung auf Basis von ersteren.

in der Regel keinerlei juristische Ausbildung haben,

Schwachfug, jeder Lehrer wird in den ihn betreffenden Schulgesetzen und Verordnungen ausgebildet sowie in Bereichen anderer ihn bei der Berufsausübung betreffenden Gesetze BGB usw.

dafür aber umso
häufiger Benehmen wie Landjunker an den Tag legen,

ohoh, da muss wohl jemand ein altes Trauma aus Kindheitstagen aufarbeiten?

muss man
sich nicht unbedingt automatisch an eine solche Schulordnung
halten.

Genauso wenig wie man sich automatisch z.B. an Änderung der Straßenverkehrsordnung, der Gewerbeordnung oder des Einkommensteuergesetzes halten muss (willkürlich ausgewählte Beispiele) …
naja, bei solchen Aussagen in einem Expertenforum wundert einen nichts mehr …

Auch Schüler sind in Deutschland nicht vollkommen rechtlos und

Das ist das einzig wahre an deinem Posting

dürfen das Geschreibsel vor Gericht überprüfen lassen.

Der Gang zum Verwaltungsgericht sollte aber ultima ratio sein, da gibt es noch einige Ansprechpartner dazwischen die hier vermitteldn oder korrigierend engreifen können (zB Vertrauenslehrer, Schulämter, zuständige Bezirksregierungen, Ministerialbeauftragte usw.)

Gruß
Wawi

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