Guten Morgen,
Da die Lehrer, die sich ihre „Schulordnung“ überlegen,
Da immer noch nicht geklärt ist, ob es sich um Schulordnung i.S.v. Schulgesetz oder Schulordnung i.S.v. Hausordnung handelt, ist jede weitere Äußerung bloße Spekulation.
Erstere werden vom Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Juristen erlassen, letztere von Schulleitung auf Basis von ersteren.
in der Regel keinerlei juristische Ausbildung haben,
Schwachfug, jeder Lehrer wird in den ihn betreffenden Schulgesetzen und Verordnungen ausgebildet sowie in Bereichen anderer ihn bei der Berufsausübung betreffenden Gesetze BGB usw.
dafür aber umso
häufiger Benehmen wie Landjunker an den Tag legen,
ohoh, da muss wohl jemand ein altes Trauma aus Kindheitstagen aufarbeiten?
muss man
sich nicht unbedingt automatisch an eine solche Schulordnung
halten.
Genauso wenig wie man sich automatisch z.B. an Änderung der Straßenverkehrsordnung, der Gewerbeordnung oder des Einkommensteuergesetzes halten muss (willkürlich ausgewählte Beispiele) …
naja, bei solchen Aussagen in einem Expertenforum wundert einen nichts mehr …
Auch Schüler sind in Deutschland nicht vollkommen rechtlos und
Das ist das einzig wahre an deinem Posting
dürfen das Geschreibsel vor Gericht überprüfen lassen.
Der Gang zum Verwaltungsgericht sollte aber ultima ratio sein, da gibt es noch einige Ansprechpartner dazwischen die hier vermitteldn oder korrigierend engreifen können (zB Vertrauenslehrer, Schulämter, zuständige Bezirksregierungen, Ministerialbeauftragte usw.)
Gruß
Wawi