Muss ich für die Kosten einer neuen Tür aufkommen?

…ich wohne in einer WG und vor kurzer Zeit haben wir Einbruchsspuren an der Eingangtür entdeckt, worauf hin wir die Polizei verständigt haben. Diese bestätigte das es sich um Einbruchsspuren handelt. Nachdem wir dies dem Vermieter mitteilten sagte er uns wir sollten das über unsere Hausratsversicherung abwickeln. Meine Frage: ist das Vermieter- oder Mietersache? Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen?

Im vorraus, Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Thomas

hallo mr. t.,
tut mir echt leid. denke aber, dass der vermieter recht hat, möchte es aber nicht beschwören. also vielleicht einfach mal den versicherungsvertreter anrufen, der sollte es auf jeden fall wissen.
viele grüße a.

Lieber Mr. T,
die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus zu eurer Wohnung gehört zur vermieteten Wohnung. Schäden, die daran entstehen, muss der Vermieter reparieren lassen. Er ist nach dem Gesetz verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand aufrecht zu erhalten. So kann er nicht verlangen, dass ihr den Schaden durch eure Hausratversicherung ausgleichen lasst (die ihr vermutlich noch gar nicht habt.) Lasst euch auf diesen Vorschlag gar nicht erst ein. Die Pflicht zur Instandsetzung liegt beim Vermieter!!!

Es ist vielmehr so, dass der Vermieter als Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet ist, eine Haushaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt den Vermieter vor Schäden, die Dritten auf seinem Grundstück entstehen. In diesem Fall seid ihr (als Dritte) diejenigen, die einen Schaden und deren Beseitigung anmelden. Der Vermieter kann die Kosten der Reparatur also bei seiner Haushaftpflichtversicherung geltend machen. Euer Anspruch gegenüber dem Vermieter wird sogar noch dadurch bekräftigt, da ihr durch die Betriebskostenabrechnung anteilig für die Haushaftpflichtversicherung zahlt.

Mein Vorschlag, schreibt ihm einen freundlichen Brief, in dem ihr auf den Sachverhalt hinweist und fordert ihn gleichzeitig unter Fristsetzung (1 Woche) auf, den Schaden an der Hauseingangstür beseitigen zu lassen, da die von euch gemieteten Räume jetzt nicht mehr einbruchssicher sind. Wenn ihr es nicht bereits getan habt, fügt eine Kopie des Polizeireviers bei, welches die Anzeige aufgenommen hat.

Wenn ihr aus Erfahrung wisst, dass der Vermieter sich drückt, wenn er etwas tun soll, dann könnt ihr eine Mietminderung ankündigen, die mit Fristablauf beginnt. Die Mietminderung gilt, solange der Schaden nicht behoben ist. Das AG Hamburg-Altona (ZMR2008, 298) hat für fehlende Zimmertüren eine Mietminderung von 25 % anerkannt. Eine defekte Wohnungseingangstür ist mit Sicherheit eine höher zu bewertende Minderung als in der Wohnung fehlende Türen. Ihr könntet also auch 30 % Mietminderung ansetzen. Die Berechnungsbasis ist die Summe der Brutto-Warmmiete, davon 30 %. Berechnet den Betrag und die Summe vom Tag des Fristablaufs bis zum Ende des Monats. (Rechenweg Gesamtbruttowarmmiete geteilt durch 30 Tage im November x restliche Tage bis zum 30.11.) und kündigt an, die Dezember-Miete um diesen Betrag zu kürzen. Für Dezember müsstet ihr durch 31 Tage teilen.

Ich wünsche euch viel Erfolg und würde mich sehr freuen, wenn ihr nach Abschluss des Problems mir schreiben würdet, ob ihr erfolgreich ward.

Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Thomas,

ich glaube das dass die Gebäudeversicherung übernimmt, demnach müsste sich der Vermieter um die Sache kümmern aber 100% sicher bin ich mir nicht.
Wenn du eine Hausratsversicherung hast, frag am besten dort mal nach, nicht das ich mich doch irre!
Sorry das ich dir nicht wirklich helfen konnte.

Lieber Gruß Yvonne

Hallo Ingrid,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung und Hilfe. Ich werde sofort berichten sobald wir Ergebnisse haben.

Wünsch dir einen schönen Abend.

Gruß,
Thomas

Hallo Alhambra,

ich danke dir für die schnelle Hilfe. Ich meld mich beim Versicherungsvertreter und schau mal was wir machen können.

Schönen Abend.

Gruß,
Thomas

Hallo Yvonne,

ich bedanke mich für die schnelle Hilfe. Ich erkundige mich beim Versicherungsvertreter und schau mal was wir machen können.

Ich wünsch dir einen schönen Abend.

Gruß,
Thomas

Hallo,

ich habe folgende Frage mit zahlreichen Antworten gefunden, die auf Deinen Fall recht gut passen:

/t/einbruchdiebstahl-welche-versicherung/2782154

mehr kann ich da leider auch nicht helfen.

Viele Grüße
bns

Hi Mr. T.

Ich gehe davon aus, daß die „Wohnungstür“ (nicht die Hauseingangstür) beschädigt wurde (und kein Einbruch mit Diebstahl stattfand).

Es ist weder Mieter- noch Vermietersache, sondern Versicherungssache. Wickel’ das Ganze über Deine Hausratsversicherung ab.

Wenn die Ablehnen, muß die Versicherung des VM übernehmen. Es ist schließlich sein Eigentum.

philine

Das ist Mietersache.

ich glaub sowas bezahlt deine hausratversicherung,dafür ist die da.

Hallo Thomas,

sorry, aber genau kenne ich mich da auch nicht aus.

aber eigentlich muss der Mieter selber ja eine Hausratversicherung haben, in der er bei Diebstahl oder Einbruch abgesichert ist. Die schließt ja nicht der Vermieter ab. Deswegen denke ich, dass das deine Hausratversicherung zahlen muss.
Sonst frag´ doch einfach mal bei deiner Versicherung nach. Die werden dir das ja wohl sagen können.

Grüße

Gabi