Hallo
nehmen wir an, man wohnt seit 12 Jahren in der Wohnung mit Einbauküche und man muss wegen Eigenbedarf ausziehen. Die Einbauküche ist älter als 12 Jahre. Bei der Einbauküche ist neben dem Herd ist eine kleine Arbeitsplatte, wo man alles mögliche, was essen betrifft, mit Messer zerkleinern kann. Jetzt sieht man auf der Arbeitsplatte längliche Kratzer durch das schneiden. Der Vermieter verlangt vom Mieter das man die Arbeitsplatte erneuert. Muss man den entstandenen Schaden zahlen oder durch neu ersetzen?
Ich habe gegoogelt fand aber keine Antwort
Danke für einen Tipp
Natürlich ist der verursachte Schaden ersatzpflichtig…
Eine Arbeitsplatte als Abdeckung von Küchenmöbeln ist definitiv keine Schneideplatte.
Insofern ist die Arbeitsplatte auch nicht bestimmungsgemäss genutzt worden.
Die Arbeitsplatte ist einer Einbauküche integriert und sehr massiv um beim kochen damit arbeiten kann. oder?
hi,
richtig.
Die ist dafür da, um das Schneidebrett bei der Arbeit nicht in der Hand halten zu müssen.
grüße
lipi
Nein.
Eine „Arbeitsplatte“ ist nur als Ablage- und Abstellfläche geeignet.
Anders ist es mit einem ausgewiesenen Schneidbrett.
Dieses ist aber regelmässig nicht fest integriert und ggf. leicht auswechselbar und zum Reinigen herausnehmbar.
Das ist dann genauso ein Verschleissteil wie z.B. der in der Einbauküche integrierte Herd oder Kühlschrank und vom Mieter bei ordnungsgemässer/ bestimmungsgemässer Nutzung auch nicht zu ersetzen.
Hallo,
Arbeitsplatten sind die Unterlage zum Arbeiten. Schneiden sollte man auf ihnen nie. Auch sollte man keine heißen Töpfe auf ihnen abstellen.
Arbeitsplatten bestehen aus unterschiedlichen Materialien und sind entsprechend unterschiedlich stabil. Weit verbreitet sind Laminatplatten. Dabei wird eine Spanplatte mit Kunststoff überzogen. Platten auch Vollholz sind etwas seltener. Beiden Platten gemein ist ihre relativ geringe Beständigkeit gegen Schnitte. Bei beiden besteht die Gefahr, dass die Oberfläche so weit beschädigt wird, dass Wasser eindringen kann und das Material aufquillt. Zudem lässt sich solch eine beschädigte Oberfläche schlechter hygienisch reinigen.
Bei Arbeitsplatten aus Stein hat man die Probleme mit der Oberfläche nicht. Dafür überleben Messer das Traktat auf dem Stein nicht allzugut.
Also: auch wenn die Arbeitsplatte massiv erscheint, so ist sie an der Oberfläche sehr empfindlich. Das direkte Schneiden auf Arbeitsplatten kann, wie @odo01 schon schrieb, als nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gewertet werden. Damit würde ein Mieter, der die Oberfläche mit Messern beschädigen würde, schadenersatzpflichtig werden.
Grüße
Würde ich nicht ersetzen. Eine Küche, die älter als 12 Jahre ist, die ist fast wertlos. Also kann eine Gebrauchsspur kaum wertmIndern sein. Biete dem Vermieter 50 Tacken, aber keinen Cent mehr.
Danke allen für die Antworten. Bin ganz neu hier und hoffe es richt formuliert zu haben. Gutes Forum. Gruss Joe
es ist ein schaden und man muss ihn ersetzen. aber eben nur das, was beschädigt wurde. und das bedeutet: nix is mit neuer platte, wenn das ding schon älter als 12 jahre ist. zu ersetzten ist schließlich nicht der neuwert, sondern das, was das ding jetzt wert wäre. der geschädigte soll so dastehen, wie wenn der schaden nicht passiert wäre, er soll nicht durch den schaden dazuverdienen.
der haftpflicht melden, falls vorhanden und für mietschäden zuständig. ansonsten: 50€, wie schon von @RotAlge vorgeschlagen.
Danke
Hallo,
Miete bezahlst du für die Benutzung einer Sache. Darin enthalten ist auch die normale Abnutzung, welche bei normalem Gebrauch entsteht.
Durch die Abnutzung entsteht eine Wertminderung, Bei einfachen Küchen kann man von etwa 10% Wertminderung pro Jahr ausgehen. Somit wäre diese Küche nach 10 Jahren amortisiert.
Bei übermässiger Abnutzung bist du Ersatzpflichtig, allerdings, wie schon geschrieben wurde, nur zum Zeitwert.
MfG Peter(TOO)
Danke