Muss man jemanden ins Haus lassen, wenn er....?

Gäbe es mehr Menschenverstand, bräuchten wir nur ein Bruchteil
der geschriebenen Gestze.

Völlig unabhängig von der Quantität des Verstandes gäbe es doch immer Interessenkonflikte. Die Annahme, dass solche Konflikte sich ohne übergeordnetes Regelwerk regelmäßig friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen lösen ließen, zeugt von erheblich irrationalem Denken. Womit du selbst die personifizierte Antithese deiner Behauptung darstellst.

Gruß

3 Like

Hi

Auf-Toilette-müssen ordne ich als „Not“ ein. Und in diesem
Fall wäre es einem zuzumuten, eine solche Person zu sich aufs
Klo zu lassen.

Hm, also das sehe ich anders. Es mag zwar eine persönliche „Not“ sein, wenn man dringend aufs Klo muß, aber da weder Leib noch Leben in Gefahr sind, wenn es in die Hose geht, würde ich da keine Not sehen, bei der ich verpflichtet bin zu helfen.

Wenn dem so wäre, dann wäre ja zwielichten Gesellen Tür und Tor geöffnet. Denn entweder kommen sie durch einen „Klonotfall“ in eine Wohnung oder aber sie zeigen den Wohnungsbesitzer an, weil er sie nicht reinläßt - beide Fällen wären eine „tolle“ Einnahmequelle.

Gruß
Edith

Hallo,

Auf-Toilette-müssen ordne ich als „Not“ ein. Und in diesem
Fall wäre es einem zuzumuten, eine solche Person zu sich aufs
Klo zu lassen.

was du persönlich als Not einordnest, ist aus rechtlicher Sicht keine. Ob es zuzumuten ist, eine solche Person in die Wohnung zu lassen, sei dahingestellt, eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn dem so wäre, dann wäre ja zwielichten Gesellen Tür und
Tor geöffnet. Denn entweder kommen sie durch einen
„Klonotfall“ in eine Wohnung oder aber sie zeigen den
Wohnungsbesitzer an, weil er sie nicht reinläßt - beide Fällen
wären eine „tolle“ Einnahmequelle.

welche Einnahmen erwachsen aus einer Anzeige?

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich hab mal irgendwo gelesen, das es sonst unterlassene
Hilfeleistung wäre…

un der Kumpel des Fragestellers „meinte“ das auch. Ist aber trotzdem falsch. Und Antworten in einem Expertenforum, die als Quelle „Ich hab mal irgendwo gelesen…“ anführen, sind irgendwie fehl am Platz.

Gruß

S.J.

2 Like

Auf die Toilette zu müssen, wird auch als „NOT“-durft bezeichnet.
Ist es nun Not, wenn man auf die Toilette muss???
Was ist, wenn diese Person eine Nierenkrankheit oder ähnliches hat??

Ich persönlich würde aber auch niemanden reinlassen, den ich nicht kenne!

Hi,

ein ungeschriebenes Gesetz der Menschlichkeit

Rein hypothetisch:
Jetzt stell dir mal vor du bist eine junge gutaussehende Frau.
Der Nachbar klingelt 2 mal die Woche weil der Mehl / Zucker / Salz braucht.
Der Postmann laed dich zum Kaffee trinken ein …

Nun klingelt ein Herr (sagen wir mal er sieht etwas ungepflegt aus, oder einer der Herren bei dem man die Handtasche ganz fest an sich haelt wenn er hinter einem laeuft)
Da hoert bei mir die Menschlichkeit auf!

Wenn mir mein Auto mitten auf der Autobahn liegen bleibt (war bei meinem alten so) finde ich es loeblich wenn 3 Maenner halten und fragen ob sie helfen sollen. Aber es ist mir auch unangenehm, denn wer weiss was die noch wollen … Ich warte lieber noch 15 Minuten auf den ADAC …

Ganz ehrlich, aus Sicht einer (gut aussehenden) Frau, wuerde ich einen Schei$$ tun wenn ein fremder Mann vor meiner Tuer steht und meinte er wolle mal rein weil er dringend muss.
Das kann nach hinten losgehen. Da ist mir meine Sicherheit wichtiger.

LG
Jasmin

Moin,

wären eine „tolle“ Einnahmequelle.

welche Einnahmen erwachsen aus einer Anzeige?

Schmerzensgeld, weil der Druck auf den Endarm weh tut.:wink:

CU

Axel

Moin,

wenn ich wählen muss, zwischem geschriebenen Gesetz, und dem
Gesetz der Menschlichkeit, fällt mir die Wahl nicht schwer.

Bevor mir einer das Klo verstopft, bin ich lieber unmenschlich.

CU

Axel

Völlig unabhängig von der Quantität des Verstandes gäbe es
doch immer Interessenkonflikte. Die Annahme, dass solche
Konflikte sich ohne übergeordnetes Regelwerk regelmäßig
friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen lösen ließen,
zeugt von erheblich irrationalem Denken.

Hi,

wenn Du mal ein Teil der Gesetze betrachtest, kannst Du feststellen, sie sollen den Menschenverstand ersetzen.

Brauchst Du wirklich ein StGB damit Du weißt wie Du dich gegenüber deinen Menschen verhalten sollst?

Brauchst Du wirklich Gesetze die dein Eheleben regeln?

Wie kommt es das es Menschen gibt die niemals einen Gerichtssaal von innen gesehen haben, es aber auch Menschen gibt die im Gerichtssaal fast zu hause sind.

Die Gesetze dienen heute doch nur noch dazu um die Rechte der Menschen immer mehr einzuschränken. Aktuell sei mal an die Internetüberwachung gedacht. Mit Kinderporno fängt es an, jetzt sind wir schon bei Islamisten, bei Straftaten, und irgendwann sind kritische Stimmen dran.

Statt ein Regelwerk das die Basics festschreibt, haben wir ein Moloch, der es Menschen unmöglich macht, sich auch nur wenige Kilometer auf der Straße zu bewegen, ohne gegen dieses Regelwerk zu verstoßen.

Womit du selbst die
personifizierte Antithese deiner Behauptung darstellst.

Wäre nett wenn Du mir das verständlich erklären könntest.

Q-Gruß

Über die Frage „Muss man das?“ könnte man sich endlos streiten. In der Praxis sieht es wohl eher so aus, dass man es entweder tut - dann ist die Sache erledigt - oder es nicht tut. Dann ist die Frage eine andere, nämlich „Hätte der A den X in die Wohnung lassen müssen?“. Und da wir in dicht besiedelten Gebieten wohnen reicht die Wahrscheinlichkeit, dass X zehn Meter weiter Einlass finden könnte, die auch in vielen Beiträgen hier zum Ausdruck kommt, um dies als absolute Pflicht zu verneinen.

Geschichte
Hallo,

nach dem zweiten Weltkrieg gab es einen Erlass der Allierten, daß man jedem Menschen die Verrichtung der Notdurft und das Reinigen der Hände ermöglichen sollte. (zu gut Deutsch: es sollte nicht in jede Ruine uriniert usw. werden.)

Dies war geschuldet der zerstörten Infrastruktur und der Vermeidung von Krankheiten wie auch der Verhinderung zur Ausbreitung von Seuchen.

Dieser Erlass wurde meines Wissens nie aufgehoben. Somit galt sie defacto bis zum 02.10.1990.

Christian

Ich denke nicht daß man so einen Fall als unterlassene Hilfe ansehen kann.
Derjenige ist ja nicht „in Not“ - auch wenn das Notdurft heißt. Die Möglichkeit, auch ohne den Besuch einer Toilette eben diese Notdurft zu verrichten - und sei es auf offener Straße - besteht ja, schädigt ihn also nicht an Leib und Leben. Daß man nicht an Hauswände uriniert oder einfach ins Gebüsch macht ist ja eine Sache willkürlich definierter Werte der Gesellschaft.
Zudem: In der heutigen Zeit ist entweder die Infrastruktur so gegeben, daß öffentliche Einrichtungen, Bedürfnisanstalten, Tankstellen oder Geschäfte genügend vorhanden sind - oder sie ist so dünn daß das „öffentliche“ Verrichten der Notdurft, im Gebüsch oder Wald, niemanden stören wird.
Anders sehe ich das bei dem berühmten „Schluck Wasser“: Steht jemand vor der Tür dem schlecht ist, schwindlig, oder der einfach nur extrem durstig ist - ganzer Tag in praller Sonne, kurz vor dem Sonnenstich, mal konstruiert - dem die sicherlich not-wendige Erfrischung zu versagen oder ihn zum Discounter an der Ecke zu schicken, das ist dann vermutlich ein Grenzfall zur unterlassenen Hilfe.

Hallo,

Statt ein Regelwerk das die Basics festschreibt, haben wir ein
Moloch, der es Menschen unmöglich macht, sich auch nur wenige
Kilometer auf der Straße zu bewegen, ohne gegen dieses
Regelwerk zu verstoßen.

Kannst Du mir grad mal ein Gesetz nennen, gegen das ich dann zwangsläufig verstoße?
Stammtischparolen unterster Schublade, was Du hier rumkrakehlst.
Gruß
loderunner

Ganz einfache Antwort aus dem „wahren Gesetzbuch“ :smile:)

Bittet, so wird euch gegeben werden; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan werden! Denn jeder, der bittet, empfängt; und wer sucht, der findet; und wer anklopft, dem wird aufgetan werden.
Matthäus 7,7-11

Hi,

Regel Nr. 1

Vor dem losfahren ist das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen.

Wann hast Du zu letztmals deine gesamte Beleuchtung überprüft. Vor der letzten Fahrt, oder ist es schon eine Weile her.

Und Verkehrssicherheit beschränkt sich nicht auf Beleuchtung.

Stammtischparolen unterster Schublade, was Du hier
rumkrakehlst.

Plonk:

Kurz und knapp: NEIN!
Um es auf den Punkt zu bringen: Das Grundrecht auf die Unverletztlichkeit der Wohnung ist als höheres Gut zu betrachten als wenn sich jemand in die Hose scheißt. Ein dreckige Hose ist nicht so schlimm wie in ein Grundrecht einzugreifen.
Anders sieht es wieder aus, wenn jemand in einem Notfall Schutz in Deiner Wohnung sucht. Dann mußt Du „eigentlich“ abwägen, ob die Wohnung ausreichend Schutz bietet, um die Gefahr abzuwenden und Du Dich nicht auch in eine Gefahrensituation begibst (z. B. 20 Schläger mit Baseballknüppeln rennen einem hinterher). Die würden Dir dann evtl. die Bude auseinanderpflücken und Du könntest Dich dadurch in Gefahr bringen. Aber nur um auf den Pott zu gehen, geht das nicht ohne Zustimmung.

Hallo,

Vor dem losfahren ist das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu
prüfen.

Und was genau zwingt Dich, dagegen zu verstoßen?

Stammtischparolen unterster Schublade, was Du hier
rumkrakehlst.

Plonk:

Genau.
Gruß
loderunner

Und was genau zwingt Dich, dagegen zu verstoßen?

Hi

mein gesunder Menschenverstand.

Q-Gruß

Hallo,

Und was genau zwingt Dich, dagegen zu verstoßen?

mein gesunder Menschenverstand.

Der hätte Dich vielleicht veranlassen sollen, diese Regel mal zu lesen. Ich habe sie in der StVO leider nicht gefunden, kannst Du mir weiterhelfen?
Gruß
loderunner