Muss mein Sohn wirklich ausziehen?

Halle liebe Mitstreiter oder Berater, mein Sohn lebt seit 15 Jahren in einer schönen Wohnung die in einem Gewerbegebiet liegt. Das Haus hat 2 Wohnungen und im Erdgeschoss ein Schuhgeschäft. Zwei Häuser weiter gab es einen großen Brand, der Sogar im Fernsehen übertragen wurde. Angeblich wurde der Gemeinde erst dadurch bewusst ,das da Menschen leben und es wird jetzt gesagt das in einem Gewerbegebiet keiner wohnen darf. Er bekam dann die Kündigung für 2 Monate später. Es wird jetzt gesagt das der Nachbar da weiter wohnen darf weil er ein Freund vom Vermieter ist. Das kann doch alles nicht rechtens sein, Oder.
Über ein paar Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
Wo gibt es da eine Lücke. Es sind in diesem "Gewerbegebiet " einige Einfamilienhäuser. Die müssten dann doch alle ausziehen, oder sehe ich das falsch.
Vielen Dank im voraus
MICHAELA.SCHLAGER

Hallo!

Entscheidend ist wie das Gebiet rechtlich eingestuft ist. In reinen Gewerbegebieten sind Wohnungen nur sehr eingeschränkt zulässig, etwa für Betriebsinhaber oder Hausmeister (in größeren Gewerbebetrieben etwa).

Und gekündigt kann ihn nicht die Gemeinde haben sondern, evtl. auf Aufforderung, hin der Vermieter.
Ihr müsst das rechtlich prüfen lassen, insbesondere was es mit den Wohnhäusern da auf sich hat. Liegen die etwa in einem Mischgebiet.
Schaut euch dazu auf der Gemeinde/Bauamt die Bebauungspläne an (sind öffentlich zugängig für jedermann), da sieht man die Gebietsgrenzen und evtl. weitere Einschränkungen (stehen im Text dazu). Lasst es euch von den Mitarbeitern dort erläutern.

Und grundsätzlich mal, das sind Schutzbestimmungen wenn dort keine Wohnungen zugelassen sind. Das ist nicht böswillig. Es hat seinen Grund !

MfG
duck313

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Selbst wenn das gerechtfertigt wäre, hat er nach 15 Jahren Mietzeit eine Kündigungsfrist von 9 Monaten die der Vermieter einzuhalten hat.
!. zum Bauamt gehen und nachfragen ob die das angeordnet haben und dem VM bei Nichteinhaltung mit einer Strsfe gedroht haben der der nun durch die Künigung umgehen will. Das ist aber nicht das Problem des Mieters sondern das des Vermieters.
2. sich einen Fachanwalt für Mitrecht nehmen und mit diesem die Angelegenheit angehen denn allein wird der Sohn das kaum bewerkstelligen können.
Wenn´s nicjht anders geht klagen, die Kosten fallen mit eineiger Sicherheit dem VM zur Last. ramses90

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Deine Informationen sind ziemlich verschwurbelt und juristisch leider kaum bewertbar. Da hilft nur der Gang zum Fachanwalt oder zum ‚Mieterschutzverein‘, dessen Vorsitzende erfahrungsgemäß die Ehefrau eines Fachanwaltes ist :wink:

Und Du als „Volljurist“ kannst das natürlich voll bewerten aber danke, dass Du meinen Rat wiederholt hast einen Fachanwalt für Mitrecht einzuschalten. Hauptsache man hat was geschrieben gelle! ramses90

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kleiner Tipp am Rande, viele Kommunen haben die Pläne im Internet veröffentlicht. Bevor ihr euch alos Aufmacht schaut mal ob ihr was Online findet.

Servus,

Wer genau sagt was konkret?
Und vor allem wer genau schreibt was konkret?

Es gibt keine Behörde, überhaupt keine, die ihre Bescheide den Betroffenen mündlich bekanntgibt.

Und „die Gemeinde“ schreibt hier nix, falls es sich nicht um eine winzigkleine ländliche Kommune handelt, die aufzulösen vergessen worden ist. Geht es um das Rechtsamt, das Ordnungsamt, das Bauordnungsamt? Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich der Bescheid?

Schöne Grüße

MM

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Das kann ich fast nicht glauben.
Innerhalb von 15 Jahren braucht jeder Einwohner einen neuen Personalausweis.
Alle paar Jahre gibts Post vom Rathaus für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

War Dein Sohn unter der Adresse gemeldet?

Gruß
.

hi,

sowas kommt regelmäßig vor, ein Glaube daran ist dafür unnötig.

Es wird beim ausstellen eines Ausweises nicht jedes mal geprüft wo die Person wohnt, ob das Gebäude in einem ausgewiesenem Gewerbegebiet liegt und ob die Person eventuell berechtigt ist, da zu wohnen.

grüße
lipi

Kündigungen sind möglich, mit Einhaltung der Kündigungsfristen.

Ein in Gewerbegebieten sind Wohnungen von Privatleuten erlaubt und hier bestehen diese Wohnungen mit Mietverträgen ja auch schon.

Bei Vermietern muss man öfters davon ausgehen, dass sie den größten Unsinn erfinden und dies wird manchmal sogar vom Mieter geglaubt.

Aha, wo findest du dies?
laut BauGb §8
https://dejure.org/gesetze/BauNVO/8.html

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind

  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  1. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  1. Tankstellen,
  1. Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

  1. Wohnungen
    für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
    Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in
    Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
  1. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
  1. Vergnügungsstätten.
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In diesem Fall muss ich nichts finden,
denn die Baugesetze sind maßgebend die beim Bau der Gebäude zutreffend waren.
Und ohne Baugenehmigung der Gemeinde kann man keinen Bau errichten, also hat diese vorgelegen.

Wenn man wissen würde, wann dieses Gebäude erbaut wurde, könnte man in den entsprechenden Bauvorschriften nachschauen.

Aber dies müsste doch ein Bauexperte, wie du einer sein willst, auch wissen!

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Bei alt bestand ja, das würde aber gegen den Text des Frage stellers sprechen, dass der Gemeinde dieser Umstand nicht bekannt gewesen ist, dass es dort Wohnraum ist.

Aber wie schon geschrieben wurde, ist die Frage etwas lückenhaft.

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Hallo

ein ähnliches Problem hatte anscheinend schon jemand anderes:

Vielleicht möchtest du den Thread mal durchlesen.
Lies in aber bis zu Ende (3 Seiten), so einfach ist die Sache wohl nicht.

Jedenfalls sollte man wohl zuerst bei der Stadt nachfragen, ob das stimmt, dass die Wohnung nicht vermietet werden darf.

Viele Grüße

Hallo,

zunächst einmal muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um ein Gewerbegebiet handelt und was die Stadt tatsächlich angeordnet hat.

Wenn die Wohnungen tatsächlich illegal errichtet worden sind (in der Regel ist nur eine „Hausmeister-/Betriebsleiterwohnung“ zulässig), dann wird man ausziehen müssen.

Ganz real wird die Stadt nicht nur den Grundstückseigentümer auffordern, die illegale Nutzung zu unterbinden, sondern sich auch direkt an die dort Wohnenden wenden und ggf. mit Zwang räumen lassen.

Unter der Annahme, dass die Nutzung illegal ist, ist die Antwort also: JA, er wird ausziehen müssen.

Eine ganz andere Frage ist, wie das nun mit dem Mietvertrag ist. Denn der Vermieter kann nun evtl. schadenersatzpflichtig sein. Unter diesen Umständen ist klar, dass er es einfach mal mit einer lapidaren Kündigung versucht. Wenn der Mieter sich darauf einlässt, ist der Vermieter die Sorgen los - kostenlos.

Ich sehe das so, dass die Wohnung unbewohnbar wird, weil dort nicht gewohnt werden darf.
Und ich sehe den Vermieter nun in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dem Mieter daraus kein Schaden entsteht.

Fachanwalt Mietrecht aufsuchen, sage auch ich.

An meiner Meinung, daß ich den von mir angesprochenen Aspekt für unglaubwürdig halte, ändert Dein Einwand nichts.

Es ist von einer Gemeinde die Rede, nicht von einer (größeren oder großen) Stadt. Da ist die Einwohnerzahl überschaubar und die Rathaus-Mitarbeiter sind ressortübergreifend tätig.

Allein beim Wählerverzeichnis würde auffallen, wenn in einem Gebiet nur zwei Leute wahlberechtigt wären.

Man darf gespannt sein, ob sich @ela1408 nochmal äußert und die konkreten Fragen beantwortet.

Gruß
.

hi,

klingt logisch.

grüße
lipi

Die Stimmbezirke sind so angelegt, dass eine in etwa gleiche Anzahl Wahlberechtigter entsteht.

In reinen Gewerbegebieten gibt es ganz legal Wohnungen für Betriebsleiter / Hausmeister u.Ä., da kommen schon einige zig legal dort wohnende zusammen.

Ja, man könnte abgleichen, ob es in der Industriestraße 3, wo Herr Meier gemeldet ist, überhaupt eine Wohnung gibt.
Das müsste man händisch aus den Baugenehmigungen heraussuchen.

So etwas Ähnliches macht man in einigen Städten zur Erkennung von Problemhäusern. Dann findet man Fünffamilien-Wohnhäuser, in denen weit über 100 Menschen ihren Wohnort haben sollen.

Ist es überhaupt vom Datenschutz her zulässig, dass eine Gemeinde die Einwohnermeldedaten dazu nutzt, um bauaufsichtliche Kontrollen durchzuführen? Imerhin nutze ich persönliche Daten des Mieters A, um einen baurechtlichen Verstoß des Vermieters B nachzuweisen.
Man darf ja noch nicht mal Mautdaten nutzen, um Verstöße gegen das Kabotageverbot zu erkennen.

Doch, das ist möglich.
Das Bürgeramt interessiert sich nur für die Adresse.
Ob dort ein Wohnen zulässig ist oder nicht - das wird von denen nicht überprüft.
Für das Einhalten der Vorschriften ist grds. der Eigentümer des Hauses/des Grundstücks verantwortlich.

Naja - das Bauen einer Wohnung war evtl. genehmigt - wenn der Antragsteller die als Hausmeisterwohnung o.ä. angegeben hat.