Hallo,
auch wenn Tinchen und Susannea „heiß diskutieren“ ist es zwar richtig, dass es eine direkte Unterhaltspflicht des Zweitpartners nicht gibt, aber dass durch die gefestigte Rechtsprechung schon ganz lange eine indirekte Unterhaltszahlung durch die Hintertür eingeführt ist. Die Richter sehen das zwar nicht so, aber ich und viele andere Mitglieder von Zweitfamilien.
Wie das funktioniert ist unter /t/unterhaltsfragen/4409470/4
Gruß
Ingrid
Wenn ein Unterhaltspflichtiger (ohne Einkommen) heiraten
würde, muss dann der neue Ehepartner dafür zahlen? Oder bleibt
so etwas das „Problem“ der Ehefrau. Stellen wir uns also vor,
die Kinder (2,3,4) leben beim Vater (nicht verheiratet), die
Mutter heiratet nun auf Grund der Geburt eines vierten Kindes
den dazugehörigen Vater dieses Kindes.Wäre das ein ziemlich dumme Variante, weil der Mann plötzlich
für vier Kinder unterhaltspflichtig wäre?Die Mutter arbeitet bisher nicht, da sie eine Schulausbildung
fortsetzen will, die sie für die ersten Kinder abgebrochen
hat. Eine Arbeitsstelle zu finden mit einem Säugling wäre wohl
auch nicht so einfach.Wer zahlt denn dann den Unterhalt für die Kinder, nur der
Staat (Unterhaltsvorschuss) und wer müßte so etwas zurück
zahlen?