Mutterschaftsgeld

Hallo,

eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von 13 Euro kalendertäglich und dem Zuschuss bis zum Netto durch den Arbeitgeber.

Steht sie in keinem Anstellungsverhältnis, würde sie 210 Euro vom Bundesversicherungsamt erhalten.

Was wäre z.B. mit einer Arbeitnehmerin, deren Kind am 15.01.2011 geboren würde, deren befristeter Arbeitsvertrag zum 31.01.2011 auslaufen würde und die sich dann ab dem 01.02.2011 arbeitslos melden würde. Würde sie bis Mitte März Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten? Würde das Arbeitsamt anstelle des Arbeitgebers treten und bis zum ehem. Netto aufstocken???

Liebe Grüßse
vest

Hallo, endet durch zeitarbeitsvertrag die Beschäftigung währenbd der Schutzfristen so zahlt auch der Arbeitgeber bis zum Ende der Beschäftigung die Differenz zwischen 13,00 € und dem Nettoentgelt. Danach besteht Andpruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Mein Rat - sich an die Kasse wenden wegen Neuberechnung.
Gruss
Czauderna

Hallo,
danke für die Antwort.

Das würde heißen, dass diese Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bezieht, obwohl sie sich z.B. ab 01.02.2011 arbeitslos melden würde???

LG
vest

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Hi!

Das würde heißen, dass diese Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bezieht, obwohl sie sich z.B. ab 01.02.2011 arbeitslos melden würde?

Nein, sicherlich nicht. Denn eine Arbeitslosmeldung ist während des Bezuges von MuSchG gar nicht erst möglich, also auch keine (ggf. zusätzlich zum MuSchG) Zahlung von Arbeitslosengeld!
Grund: Weder ist man während des MuSchus arbeitsfähig ist noch steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Gruß
Jadzia

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Falsches Brett!
Hallo.

Würde sie bis Mitte März Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten?

-> Brett „Versicherungen“!

Gruß Conni