Hallo,
die Frage wurde letzte Woche schonmal gestellt, allerdings wurde es gelöscht
Thema war, wenn man Angestellt ist und sich nebenher selbstständig machen möchte und ein Kind geplant ist.
Aus dem Angestelltenverhältnis, wo man auch Krankenversichert ist steht jemanden ja Mutterschafsturlaub zu.
Was ist aber,wenn man während des Mutterschaftsurlaubs auch ein Gewerbe betreibt.
Ist man dann immernoch Versichert und bekommt man Mutterschaftsgeld, bzw. danach Elterngeld?
Mutterschaftsurlaub sind 14 Wochen, ist das so, als ob man Krank ist? 67% Elterngeld stehen jemanden zu,gilt das auch wenn man noch Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat, oder wird das Einkommen auch mit berechnet?
Also da man Berufstätig ist, wird sich natürlich im Geschäft Personal befinden, das heißt, die Inhaberin macht nur Bestellungen und Organisation, nicht das jemand hier denkt, es geht um Situation ausnutzen oder sowas.
Danke für die Antworten,wenn welche kommen…
Was ist aber, wenn man während des Mutterschaftsurlaubs Mutterschutz (MuSchu) auch ein Gewerbe betreibt?
Ist man dann immer noch versichert und bekommt man Mutterschaftsgeld (MuSchG) […]?
Mutterschaftsurlaub sind 14 Wochen. Ist das so, als ob man krank ist? [MOD] Hervorhebungen durch mich
Diese Fragen stelle doch bitte noch einmal im richtigen Brett „Versicherungen“ , dass für alle Fragen rund um die Krankenversicherung zuständig ist (MuSchG = Leistung der gesetzlichen Krankenkassen)!
Auch Antworten zum Thema MuSchu/MuSchG bitte ich, hier im Brett zu vermeiden, und sich auf die Elterngeld-Fragen zu beschränken! Vielen Dank!
(Ich mag Deinen Artikel nämlich ausnahmsweise nicht wegen teilweise falschem Brett löschen (was ich normalerweise tun würde), weil Du schon zweimal verschoben worden bist (davon einmal (das erste Mal) leider vermeidbar). Aber bitte versuch doch, in Zukunft gleich das passende Brett/die passenden Bretter für Deine Fragen zu finden! Vielen Dank!)