Mutterschutz/Elterngeld bei Arbeitslosigkeit

Hallo,

ich habe im Forum schon gesucht, aber nicht so richtig eine Antwort gefunden. Ich hoffe ich frage jetzt nicht alles doppelt und dreifach?! Brauche mal Hilfe bei dem Thema!

Fall:
Eine Frau ist vor ihrer Entbindung Arbeitslos. Sie bekommt ja dann ALG1 bis zum Mutterschutz. Wie viel Geld und vom wem erhält sie während dem Mutterschutz? Und danach? Die Elternzeit soll mit dem Partner geteilt werden. (Partner ist Erwerbstätig) Wie viel Geld steht der Mutter zu wenn sie immer noch Arbeitslos ist? Werden die Wochen vom Mutterschutz hinten an das Arbeitslosengeld wieder angehängt? Oder läuft die Zeit nach 12 Monaten einfach aus? Die ersten Monate (ca. 2-3) soll die Mutter in den Erziehungsurlaub gehen, die restlichen (11-12) dann der Partner. Ist das sinnvoll wenn die Mutter noch keinen neuen Job hat?

Danke schon mal.

Grüße
Chris

Hi1

ich habe im Forum schon gesucht, aber nicht so richtig eine Antwort gefunden. Ich hoffe, ich frage jetzt nicht alles doppelt und dreifach?!

Keine Sorge. :smile:

Eine Frau ist vor ihrer Entbindung arbeitslos. Sie bekommt ja dann ALG1 bis zum Mutterschutz.

Korrekt.

Wie viel Geld steht der Mutter zu, wenn sie immer noch arbeitslos ist?

Nur zum Verständnis: Die Mutter möchte sich also während ihrer Elternzeit für mind. 15 Std./Wo. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (max. 30 Std., damit noch ein Anspruch auf Elterngeld besteht) und weiter Alg I beziehen?!
(Denn sonst wäre sie ja nicht „arbeitslos“.)

Werden die Wochen vom Mutterschutz hinten an das Arbeitslosengeld wieder angehängt?

Ja.

Oder läuft die Zeit nach 12 Monaten einfach aus?

Du meinst, 12 Monate nach dem erstmaligen Beginn der Alokeit?! Nein. Während des MuSchus wird ja kein Alg bezahlt, weswegen auch kein Anspruch verbraucht wird.

Die ersten Monate (ca. 2 – 3) soll die Mutter in den Erziehungsurlaub gehen, die restlichen (11 – 12) dann der Partner.

Ah, okay. Das beantwortet wohl meine erste Frage.
Die Mutter sollte aber beachten, dass sie sich dann wieder persönlich arbeitslos melden und einen neuen Alg-Antrag (hier: auf Wiederbewilligung, da ja noch ein Restanspruch da ist und kein neuer erworben wurde) stellen muss!

LG
Jadzia

Hallo Jadzia,

danke für die schnelle Antwort, sind ja schon ziemlich viele Fragen geklärt :smile:

Wie viel Geld steht der Mutter zu, wenn sie immer noch arbeitslos ist?

Nur zum Verständnis: Die Mutter möchte sich also während ihrer
Elternzeit für mind. 15 Std./Wo. dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stellen (max. 30 Std., damit noch ein Anspruch auf
Elterngeld besteht) und weiter Alg I beziehen?!
(Denn sonst wäre sie ja nicht „arbeitslos“.)

Das heißt also, wenn sie in Elternzeit gehen möchte würde sie nur Elterngeld (oder was auch immer) beziehen?! Wie viel wäre das denn oder wie wird das berechnet? Und sonst besteht die Möglichkeit sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und ALG1 plus Elterngeld? Oder wie? Zumindest solange wie sie alleine in Elternzeit ist!

Die ersten Monate (ca. 2 – 3) soll die Mutter in den Erziehungsurlaub gehen, die restlichen (11 – 12) dann der Partner.

Ah, okay. Das beantwortet wohl meine erste Frage.
Die Mutter sollte aber beachten, dass sie sich dann wieder
persönlich arbeitslos melden und einen neuen Alg-Antrag
(hier: auf Wiederbewilligung, da ja noch ein Restanspruch da
ist und kein neuer erworben wurde) stellen muss!

Läuft so eine Wiederbewilligung ohne Zeiten, also wie beim Arbeitslos werden (3 Monate vorher). Das dem Amt mitgeteilt wird das sie MuSchu hat und danach evtl. Elternzeit?

Danke noch mal!

LG
Chris

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Hi!

Die Mutter möchte sich also während ihrer Elternzeit für mind. 15 Std./Wo. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (max. 30 Std., damit noch ein Anspruch auf Elterngeld besteht) und weiter Alg I beziehen?!
(Denn sonst wäre sie ja nicht „arbeitslos“.)

Das heißt also, wenn sie in Elternzeit gehen möchte würde sie nur Elterngeld (oder was auch immer) beziehen?!

Das kommt wie gesagt drauf an.
Auch während der Elternzeit kann man sich arbeitslos melden (und Alg I beziehen * ), wenn man zwei Bedingungen erfüllt:

  1. Man muss sich bei der AA für mindestens eine 15-Wochenstunden-Beschäftigung zur Verfügung stellen.
  2. Man darf sich maximal 30 Wochenstunden zur Verfügung stellen (weil das die Obergrenze für den Bezug von Elterngeld ist).

*) Wenn das bisherige Alg (also vor dem MuSchu) auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (bzw. auf Basis von > 30 Wochenstunden) berechnet und gezahlt wurde, ist zu beachten, dass es dann auf die Anzahl der Wochenstunden „runtergerechnet“ wird, für die man sich zur Verfügung stellt (also irgendwas zwischen 15 und 30 Stunden)!

Wie viel wäre das denn oder wie wird das berechnet?

Das mag Dir jemand anderes sagen; ich kenne mich nämlich nur mit Alg aus. :smile:

Und sonst besteht die Möglichkeit sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und ALG1 plus Elterngeld? Oder wie?

Ja, s. o.

Zumindest solange, wie sie alleine in Elternzeit ist!

Was meinst Du mit „alleine“? Ich dachte, dass geht nur nacheinander und nicht zeitgleich?
(Du schriebst ja auch:

LG
Jadzia

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Hallo,

*) Wenn das bisherige Alg (also vor dem MuSchu) auf
Basis einer Vollzeitbeschäftigung (bzw. auf Basis von > 30
Wochenstunden) berechnet und gezahlt wurde, ist zu beachten,
dass es dann auf die Anzahl der Wochenstunden
„runtergerechnet“ wird, für die man sich zur Verfügung stellt
(also irgendwas zwischen 15 und 30 Stunden)!

Bisher ist es noch eine 40 Stunden Woche, also vor dem MuSchu wird dann danach berechnet.

Wie viel wäre das denn oder wie wird das berechnet?

Das mag Dir jemand anderes sagen; ich kenne mich
nämlich nur mit Alg aus. :smile:

Danke, die Info werde ich hoffentlich noch finden.

Zumindest solange, wie sie alleine in Elternzeit ist!

Was meinst Du mit „alleine“? Ich dachte, dass geht nur
nacheinander und nicht zeitgleich?

Man kann auch zeitglich in Elternzeit gehen. Wie genau das laufen soll steht noch in den Sternen. Erst mal ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man so hat und wie viel Geld man in welcher Situation bekommt. Evtl. dann einen Monat zusammen?!

Danke dir noch mal.

LG
Chris