Hallo, ich wollte mal fragen ob ich das mit dem Mutterschutzgeld, Elterngeld, Kindergeld richtig verstanden habe.
Mutterschutzgeld (teilen sich KK u. Arbeitgeber): 6 Wochen vorher u. 8 Wochen danach
Elternegld (vom Staat) : ab dem Zeitpunkt wo es kein Mutterschutzgeld mehr gibt, 12 Monate lang.
Kindergeld (Familienkasse): ab dem Tag der Geburt
Wenn ich die Steuerklasse in 3 wechseln möchte dann mache ich das nach dem Mutterschutzgeld. Wegen der Lohnsteuer. Oder wie ist das?
Falls etwas nicht richtig ist bitte ich um Korrektur. Danke
Hallo JokerX,
Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, also bekommst du nur 10 Monate Elterngeld. Es sei denn dein Partner nimmt noch 2 Monate, dann bekommt er für diese Zeit Elterngeld. Falls du Alleinerziehend bist bekommt du ebenfalls 2 Monate mehr.
Solange du in Elternzeit bist spielt die Steuerklasse keine Rolle. Wenn dein Partner die Steuerklasse ändern möchte, dann kann er das machen sobald das Kind auf der Welt ist.
Alles Gute
Gruß
Lore
Muss ich dann kurz vor Ende des Mutterschutzgeldes das Elterngeld beantragen oder kann ich das schon nach Geburt des Kindes machen?
Ändert sich etwas am Elterngeld oder Mutterschutzgeld, wenn der Mann während der Zeit des Mutterschutzgeldes in die Steuerklasse 3 wechselt? Die Mutter bekommt ja dann 5.
Nein, da ist einiges falsch verstanden worden. Elterngeld gibts ab der Geburt für 12 Monate, allerdings wird nur die Differenz zum Mutterschaftsgeld (sofern das Elterngeld höher ist)in der Zeit des Mutterschaftsgeldes gezahlt.
Ein Wechsel der Steuerklassen bietet sich bei allen außer Beamten ab dem ersten Monat, wo es nur noch Mutterschaftsgeld gibt (und keine anderes Einkommen mehr) an, denn Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert (Es unterliegt aber genau wie Elterngeld bei der Einkommenssteuererklärung dem Progressionsvorbehalt. Beim Bezug von Mutterschaftsgeld und oder Elterngeld von mehr als 410 Euro im Jahr ist man deswegen verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben).
Kindergeld gibts ab dem Monat der Geburt, denn das wird Kalendermonateweise gezahlt, Elterngeld Lebensmonateweise.
Hi,
stimmt alles.
zur Lohnsteuer: Hier sollte die Mutter möglichst sofort nach Klasse 3 wechseln, dann gibt es mehr Elterngeld. Das ggfs. geringe Gesamtnetto gleich sich bei der Steuererklärung wieder aus.
Sobald das Kind da ist, kann wieder zurückgewechselt werden, wenn das in dem Jahr noch möglich ist.
Gruß,
Chillie
Das hast du alles richtig verstanden.
Du kannst grundsätzlich nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln, und du musst dann auch geraume Zeit in dieser Steuerklasse bleiben. Weiss ich aber auch nicht genau.
Ich selbst habe auch die 3, bin verheiratet, ein Kind. Hatte aber während der Mutterschutz-Elternzeitgeschichten die 5. Mein Mann konnte dadurch die Steuervorteile geniessen. Grundsätzlich sollte derjenige die 3 wählen, der mehr verdient.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen…
Hari
Vielen Dank für eure Antworten!
Das Elterngeld kannst du erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Dazu brauchst du nämlich eine Geburtsurkunde. Aber den Antrag würde ich mir vorher schon zur Brust nehmen…ist etwas aufwendig. Nein, bei dir ändert sich nichts weil die letzten 12 Monate VOR dem Mutterschutz für die Berechnung herangezogen werden.
Du bekommst mehr Elterngeld wenn du jetzt die Steuerklasse wechselst. Ob das allerdings wirtschaftlich ist kommt auf eure Gehälter an. Dein Mann hätte dann nämlich Steuerklasse 5 mit erheblichen Abzügen.
Am Besten mal im Internet durchrechnen. Dort gibt es Steuerklassen-Rechner.
Gruß Lore
Ich könnte dir nur was zum Kindergeld sagen, aber eine Frage hattest du ja gar nicht…
Ich könnte dir nur was zum Kindergeld sagen, aber eine Frage
hattest du ja gar nicht…
ich glaube da habe ich Momentan keine offenen Fragen.
Aber ich möchte nochmal genau wissen, kann ich (Ehemann) schon jetzt im Mai (meine Frau ist bereits im Mutterschutz) in Steuerklasse 3 wechseln ohne, dass dies Auswirkungen auf Mutterschutzgeld oder Elterngeld hat?
Und nochmal…Ich kann/könnte was zum Kindergeld sagen, sofern es nicht sowieso unter www.familienkasse.de zu erlesen wäre. Und zu sonst nunmal nix…
Ganz ehrlich, frage bitte die, die solche Sachen auch angegeben haben!
Hallo,
es ist alles korrekt so.
Schau auch mal hier:
/t/lost-mutterschaftsgeld-wechsel-der-lost-klasse/36…
LG S.Kirscht
Hallo,
nein das elterngeld steht ebenfalls ab Geburt für höchstens 12 Monate zu.
Das Mutterschaftsgeld wird mit angerechnt.
Kindergeld steht ab Geburt zu!
Aber beim Elterngeld und Steuerwechsel aufpassen! Elterngeld wird zwar steuerfrei gezahlt aaaaaaaaber es unterliegt bei der Einkommensteuer dem sog. progessionsvorbehalt.
MfG
Hallo,
das mit dem Mutterschutzgeld stimmt!
Elterngeld bekommst du insgesamt für 10 Monte, da die 2 vorher die Krankenkasse gezahlt hat. Fand ich auch doof, aber ist halt so! Du bekommst also Geld, bis dein Kind 1 Jahr alt wird!
Kindergeld stimmt auch!
Auf das Elterngeld zahlst du keine Steuern, es wird nur „progressiv versteuert“, das heißt, das es mit auf das gesamte Jahreseinkommen (von beiden Ehepartnern bei Zusammenveranlagung) miteinbezogen wird. Aber grundsätzlich ist es steuerfrei und auch keine Sozialabgaben müssen gezahlt werden. Du hättest die Steuerklasse vorher wechseln sollen, denn schließlich werden die letzen 12 Monate als Berechungsgrundlage gezählt und wenn du da in IV warst, hast du also letztendlich weniger Netto verdient. 67% des Nettogehaltes der letzen 12 Monate sind dann dein Elterngeld, max. 1800€ und min. 300 €.
Ich hoffe, du siehst nun klarer!
Gruß,
Nicole