MwSt in Deutschland für Export von Auto

Hallo,

ich überlege mir ein Auto in Deutschland zu kaufen um es anschließend nach Luxemburg zu überstellen.
Da ich ein gebrauchtes Auto kaufen will, sollte dort allerdings keine 19%MwSt gefragt werden, da diese doch bereits auf dem Auto bezahlt wurde, als es als Neuwagen gekauft wurde, richtig?
Wie ist es mit dem Satz „MwSt ausweisbar“?

Ich weiss dass ich ein gebrauchtes Auto, älter als 6Monate, mehr als 6000km auf dem Tacho haben möchte, da dann beim einzollen die luxemburger 15% MwSt entfällt - da gebraucht.

Wieso aber finde ich soviele Inserate mit Autos wo Bruttopreis (inkl MwSt) steht, obwohl sie gebraucht sind? Müßte ich diese nicht zum Nettopreis bekommen, ohne MwSt 19%?

Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte!
Danke im voraus!

Angenehmen Tag

Hallo,

wenn das Auto in Privatbesitz war, dann ist die mehrwertsteuer nicht mehr ausweisbar. Das heist, Du kaufst das Auto immer Brutto und kannst keine Mehrwertsteuer zurückverlangen. War das Auto in Firmenbesitz, dann hat diese Firma das Auto netto gekauft, die Mehrwertsteuer also vom Finanzamt zurückbekommen. Dieses Fahrzeug kann dann auch so weiter verkauft werden. Du zahlst zwar die Mehrwertsteuer, weil die Firma diese an das Finanzamt abführen muss, kannst die Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr aber zurückbekommen.

Gruß
schubtil

Hallo

wenn das Auto in Privatbesitz war, dann ist die mehrwertsteuer
nicht mehr ausweisbar. Das heist, Du kaufst das Auto immer
Brutto und kannst keine Mehrwertsteuer zurückverlangen. War
das Auto in Firmenbesitz, dann hat diese Firma das Auto netto
gekauft, die Mehrwertsteuer also vom Finanzamt zurückbekommen.
Dieses Fahrzeug kann dann auch so weiter verkauft werden. Du
zahlst zwar die Mehrwertsteuer, weil die Firma diese an das
Finanzamt abführen muss, kannst die Mehrwertsteuer bei der
Ausfuhr aber zurückbekommen.

Geht das mit der Rückzahlung der MwSt. auch bei einem Import innerhalb der EU? Oder muß das Fahrzeug dazu die EU verlassen?

Horst

Hallo,

Geht das mit der Rückzahlung der MwSt. auch bei einem Import
innerhalb der EU? Oder muß das Fahrzeug dazu die EU verlassen?

warum soll das innerhalb der EU nicht gehen? Innerhalb der EU gelten unterschiedliche MwSt-Sätze. Bei Ausfuhr aus einem Land bekommst Du die MwSt. zurück, bzw. bezahlst die gar nicht erst. Dafür mußt Du vor der Fahrzeuganmeldung im Heimatland die Mehrwertsteuer bezahlen. In Deutschland wird das dann glaub ich Einfuhrumsatzsteuer genannt und wird beim Zoll bezahlt. Ohne diesen Zahlungsnachweis wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Um hier nichts falsch zu machen, fragst Du am besten noch mal genau beim Zoll nach.

Gruß
schubtil

Danke für die Antwort.
Ich bekam gestern bei meinem Fall gesagt,
ich würde die 19% in Deutschland bezahlen und anschließend, wenn ich
eine Bestätigung habe, dass das Auto in Luxemburg eingeführt wurde,
würde ich anhand dieses Zettels die MwSt von dem Betrieb zurück bekommen,
bei denen ich das Auto gekauft habe.
Verstehe die Aktion zwar nicht ganz, wieso erst bezahlen dann wieder zurückbekommen und wieso ein Betrieb überhaupt die 19% zurückerstatten sollte, aber das ist jetzt mal das was mir gesagt wurde.
Kann dazu jemand mehr sagen? Danke

Hallo,

Verstehe die Aktion zwar nicht ganz, wieso erst bezahlen dann
wieder zurückbekommen

Weil man dann kontrollieren müßte, ob Du das KFZ wirklich ausführst.
Und wenn Du, warum auch immer, nicht ausführst (z.B. Käufer abgesprungen) und die MwSt. nicht mehr bezahlen kannst?

und wieso ein Betrieb überhaupt die 19%
zurückerstatten sollte, aber das ist jetzt mal das was mir
gesagt wurde.

Damit der Fiskus nicht so viel Arbeit damit hat. Der Unternehmer bekommt die Steuer vom Finanzamt erstattet und leitet die an dich weiter.

Gruß
Didi

Danke, dann bin ich ja jetzt startklar! :smiley:
Angenehmen Donnerstag!

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