Alg II? Wohngeld?
Hi!
Wo kann man sich konkret darüber informieren?
_Wo_rüber? Über Alg II?
Hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zen… und in unseren FAQs zum Beispiel.
An beiden Orten findest Du Infos über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch zu haben (z. B. Hilfebedürftigkeit).
Sollte aufgrund mangelnder Bedürftigkeit kein Alg-II-Anspruch bestehen, wäre ein eventueller Wohngeld-Anspruch (s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld) zu prüfen.
Müssen generell die Ersparnisse aufgebraucht werden, bevor man weitere finanzielle Unterstützung bekommt?
Nein, es gibt Freibeträge. Siehe FAQ:3258.
Gelten die 30% der Unzumutbarkeit auch für Anlagen in Wertpapieren?
Meinst Du die Unzumutbarkeit der Verwertung, also wenn bzw. wann eine Veräußerung der Wertpapiere unwirtschaftlich wäre?
Die entsprechende DA zu § 12 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…) sagt Folgendes:
„Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Verwertungskosten der Verkehrswert nur geringfügig (bis 10 %) unter dem Substanzwert (Summe der eingezahlten Beträge) liegt. Zukünftige Gewinn-/Renditeaussichten können nicht berücksichtigt werden.“
Auf Deutsch: Wenn die Wertpapiere nur für einen Preis verkauft werden können, der mehr als 10 % unter dem investierten Betrag liegt, wäre ein Verkauf wahrscheinlich unwirtschaftlich und könnte seitens des Alg-II-Antragstellers abgelehnt werden.
Jedoch sollte er sich in diesem Falle darauf einstellen, dass der Wert des Depots in regelmäßigen Abständen von der ARGE geprüft werden wird und sie bei Wertsteigerung sehr wohl dann eine Verwertung fordern kann!
Falls man in einer Art Wohngemeinschaft lebt, müsste dann die Wohngemeinschaft mit unterstützen?
Wenn es tatsächlich nur eine (Art) WG ist und keine Einstehensgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis), dann nein.
Gruß
Jadzia