Nach Gehirntumor schwerbehindert?

Hallo ins Forum und an die Experten,

angenommen A hatte vor zwei Jahren eine Tumor-OP am Kleinhirn. Alles gut überstanden, nur eine winzig kleine Sprachstörung zurückbehalten. Da A die OP sehr gut vertragen hatte, keine Ausfallerscheinungen, und kurz davor stand, eine Ausbildung zu beginnen, bemühte er sich zunächst nicht um einen Schwerbehindertenausweis.

Nun haben wir zwei Jahre später.
Sind denn Fristen abgelaufen?
Und kann man den Antrag jetzt noch stellen?
Wie und wo müsste A das jetzt machen?

MfG
Mike

Hi!

Nun haben wir zwei Jahre später.
Sind denn Fristen abgelaufen?

Nein. U. a. deswegen weil niemand dazu gezwungen werden kann, einen Schwerbehindertenausweis (SB-Ausweis) bzw. die Anerkennung eines GdB (= Grad der Behinderung (zwischen 10 (gering) und 100 (voll))) zu beantragen.

Und kann man den Antrag jetzt noch stellen?

Ja, sofern auch heute noch eine Behinderung besteht.

Im Übrigen beantragt man erstmal keinen (SB-)Ausweis, sondern einen GdB, also die Feststellung einer Behinderung! Einen Ausweis kann man nämlich erst ab einem GdB von 50 bekommen, weil man erst ab dann als schwerbehindert gilt und ein „(Nur-)Behindertenausweis“ nicht existiert!

Was genau eine „Behinderung“ darstellt, regelt übrigens das Gesetz bzw. auf diesem basierende Regelungen (insbesondere die sog. „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ (früher: „Anhaltspunkte“ (AHP)). Hier: [http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/k710__2…](http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/k710 2009 05 13 versorgundsmed__verordnung.pdf), genauer gesagt ab S. 25 (Teil B: GdS*-Tabelle), kannst Du nachschauen, was für einen GdB die betroffene Person erwarten könnte. („Könnte“, weil die Beurteilung der Anhaltspunkte für Laien schwierig und die Enttäuschung hinterher oftmals groß ist, weil aufgrund einer Fehlinterpretation der Tabelle der „selbstausgerechnete“ GdB höher war.)*) Nicht davon irritieren lassen, dass da „GdS“ (= Grad der Schädigung (Def. siehe S. 11, Teil A1) statt „GdB“ steht, denn es existiert nur eine Tabelle für beides, weil beides nach denselben Kriterien beurteilt wird (siehe ebd., Teil A2). Lediglich auf S. 2 wird die Tabelle vollständig „GdS-/GdB-Tabelle“ genannt.

Gibt es denn eigentlich einen bestimmten Grund, warum jetzt doch ein SB-Ausweis bzw. ein GdB beantragt werden soll (z. B., weil man gerne irgendwelche Vergünstigungen in Anspruch nehmen würde oder weil man sich dadurch einen erhöhten Kündigungsschutz oder mehr Urlaubstage erhofft)?

Wie und wo müsste A das jetzt machen?

Wo: Beim zuständigen Versorgungsamt (manchenorts auch Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA) oder Landessozialverwaltung (LSV) genannt); zu finden über http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?n…

Wie: Indem man einen Vordruck eines sog. „Erstantrags nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)“ ausfüllt, siehe hier: http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm, und die darin geforderten ärztlichen Atteste beifügt, sofern vorhanden. (Die im Antrag angegebenen behandelnden Ärzte werden vom Versorgungsamt ohnehin dann nochmal extra angeschrieben und um fachkundige Stellungnahme bzw. um Ausstellung von Attesten zu den angegebenen Beeinträchtigungen gebeten.)
Im genannten Link findet man Antragsformulare zum Runterladen, nach den zuständigen Versorgungsämtern getrennt.

Das Verfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nennt sich übrigens Feststellungsverfahren.

LG
Jadzia

Super tolle ausführliche Antwort, ich bedanke mich das war Spitze.

MFG
Mike