Nach mündlicher Zusage, Genehmigung für Mauer vorerst widerrufen

Wobei das - sofern ich das richtig verstanden habe - Gemeindegrund ist und der Bürgermeister sein o.k. gegeben und ihn für den Zaunbau zur Verfügung gestellt hat. Er hatte auch kein Problem damit, als die Baufirma schon am Zementieren war …

Die streitende Partei hat mit dem Grundstück per se nichts zu tun - ist weder direkter betroffener Nachbar noch Eigentümer.

richtig :slight_smile:

Schon seltsame Leute, die Grundstückseigentümer. Behaupten einfach, sie könnten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen, und keiner könnte sie dazu zwingen, es ihm mal eben so zur Nutzung zu überlassen.

Als ich vor Jahren mal ein Gemüsebeet am Göttinger Waageplatz angelegt hatte, kam auch sofort einer von der Stadt daher und hat rumgemault, obwohl da doch sonst gar nichts ist.

ich glaube, du hast da was nicht richtig verstanden?
dem Nachbar gehört das Gemeindeland nicht
der Bürgermeister war einverstanden

Dem Bürgermeister allerdings auch nicht. Und ob er die Befugnis hatte, euch die Erlaubnis zu erteilen, sei dahingestellt. Es war eurerseits sehr mutig, um nicht zu sagen leichtsinnig, ohne schriftliche Genehmigung überhaupt anzufangen.

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ja, das ist wohl wahr
das schiebe ich jetzt mal auf meinen Mann :smiley:

Das glaube ich bei Dir auch.

Du hast ein Bauvorhaben auf fremdem Grund und Boden. Du glaubst, es sei aus irgendeinem kühlen Grund, den Du allerdings nicht kennst und auch nicht kennen möchtest, nicht genehmigungspflichtig und Du glaubst, die Nutzung von fremdem Grund und Boden sei ohne weiteres möglich, wenn man eine Weile mit jemandem plappert, den man für einen kompetenten Vertreter des Eigentümers hält.

Du fängst einfach mal an, Dein Geld zu vergraben, ohne zu klären, wie das mit der Baugenehmigung denn wirklich ausschaut, und ohne die durch den vermeintlichen Vertreter des Eigentümers vermeintlich erteilte Genehmigung zur Nutzung des Grundstücks (wohlgemerkt: keine Baugenehmigung!) in der geringsten Weise belastbar zu dokumentieren, geschweige denn zu klären, welche Grundstücksgeschäfte beurkundungspflichtig sind und welche der Schriftform bedürfen.

Nochmal: Du tust mir leid.

Schöne Grüße

MM

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Mit öffentlichem Grund und Besitz hat eigentlich jeder Bürger etwas zu tun.

Die Verfügungsgewalt über öffentliche Grundstücke hat die Gemeinde. Fraglich ist nur ob der Bürgermeister das ohne Zustimmung des Gemeinderats hätte entscheiden dürfen…und auch immer vorausgesetzt, dass der Bau des Zauns und die Befestigung des Zauns wirklich genehmigungsfrei wären :woman_shrugging:t3:

Das weiß hier ja niemand, weil weder die Gemeinde noch das Bundesland genannt wurden.

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Gut, das muss ich dir jetzt einfach mal glauben - es kommt mir halt sehr seltsam vor.

Vielleicht bin ich da einfach „zu deutsch“. Ich wollte mal Beton-Blumenkübel auf dem Gehweg vor meinem Haus setzen, da dort immer LKW aufgeschultert parkten. Schriftliche Sondernutzungsgenehmigung erwirkt, passt.

Als mein Nachbar neu baute, wollte er das abschüssige Gelände um bis zu 30cm aufschütten und mit L-Steinen abfangen. Baugenehmigung war notwendig (obwohl ich einverstanden war).

Ein Kunde hat zwei Liegenschaften, dazwischen ein Grünstreifen mit Bachlauf. Er wollte diesen städtischen Grund mit einem Leerrohr für Strom und Glasfaser queren. Die untere Wasserbehörde musste zustimmen, mit der Stsdt gab es einen mehrseitigen Gestattungsvertrag, dazu viele Seiten Schutzanweisungen von der Wasserbehörde.

Niemals wäre einer auf die Idee gekommen, dass so etwas vom Bürgermeister alleine hätte besiegelt werden können.

Ich hoffe, mein Text kommt nicht als Schadenfreude bei dir an - er ist nicht so gemeint. Aber ich und auch die anderen Antwortenden sind ziemlich erstaunt über eure Leichtsinnigkeit und Gutgläubigkeit.

Beim Gemeinderat handelt es sich um ein politisches Gremium, da ist Taktik gefragt. Ein Gespräch mit dem Bürgermeister könnte helfen, dass er eure prekräre Situation erkennt und dass er einsieht, dass gerade SEINE Aussagen dazu geführt haben.

Juristisch kann ich das nicht bewerten. Ich vermute, dass Genehmigungen notwendig sind und dass auch Eintragungen ins Grundbuch hätten erfolgen müssen, um das Bauwerk auf fremden Grund legal werden zu lassen.
Ich vermute, dass der Bürgermeister gar nicht befugt war, das Ganze alleine zu genehmigen.
Wird er für seine Leichtfertigkeit haften müssen? Das weiß ich nicht. Es kommt vielleicht auch darauf an, ob ihr vernünftigerweise hättet erkennen müssen, dass die mündliche Zustimmung nicht ausreichend ist.

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Ich kann es juristisch auch nicht beurteilen, vermute aber: Eingriff in das Gewässerprofil und Gewässerumfeld, da ist Wasser- und Naturschutzrecht sicher betroffen. Wasser- und Naturschutzbehörden verstehen manchmal keinen Spass.

Dann gibt es noch

eine bisher unbekannten Bebauungsplan.
Ich rate nochmal dringend zu einer Rechtsberatung. Dort sollte auch geklärt werden, wie die Sicherung von Mauer und Zaun (Grundbuch, Baulast?) und die Nutzung der Gemeindefläche bis zum Zaun (Pachtvertrag) gestaltet werden können.

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Mit mündlichen Zusagen ist das immer so eine Sache … sie lassen sich halt schwer beweisen.

So mancher Bürgermeister fühlt sich als kleiner Duodez-Fürst. Kann sein, dass das überhaupt nichts mit euch oder dem Zaun zu tun hat, sondern es darum geht, dass ein oder mehrere Gmeinderäte den Bürgermeister in seine Schranken verweisen wollen. Das hilft euch aber auch nicht weiter …

Gerade auf dem land ist es natürlich oft so, dass vieles sei alters her mit Handschlag geregelt wird, weshalb ich nachvollziehen kann, dass ihr euch auf das Wort des Bürgermeisters verlassen habt. Ist auch nicht jeder mit Kommunlarecht bewandert und weiß, wer für welche entscheidungen zuständig ist.

Ihr müsst halt damit rechnen, dass der Bürgermeister plötzlich deutliche Erinnerungslücken hat, wenn es um den Inhalt eurer Gespräche geht. Das kommt in der Politik ja gelegentlich vor …

Beste Grüße,

Max

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ja, das ist wirklich die Frage
ob er das hätte erlaube dürfen
wir nahmen ist es, sind ja auch neu auf dem Gebiet Haus und Grundstück
naja, wir werden es sehen

ja, so genau kannten wir uns mit den ganzen Sachen nicht aus
Wir dachten, wenn wir beim BM vorsprechen, wird uns schon gesagt, wie der Hase läuft.
Er hätte ja auch sagen können, dass eine Baugenehmigung beantragt werden muss.

Es wurde jetzt schon ein Gespräch noch mal mit ihm geführt. Er will es bei der Gemeinderatssitzung durchbringen, sein Stellvertreter auch. Es soll dann gleich für alle gelten.
Allerdings wie gesagt, der sich beschwerende Nachbar sitzt mit im Gemeinderat :see_no_evil_monkey:

Ja wir werden auf jeden Fall einen Anwalt befragen, wenn es bei der Gemeinderatssitzung nicht bewilligt wird. Es war ein Pflegevertrag geplant (also ähnlich wie Pacht) und wir hätten den Streifen auch abgekauft. Aber das war nicht möglich. Baulast wäre auch ok.

Das Gefühl habe ich tatsächlich auch…

Naja Erinnerungslücken sind da schwierig. Es waren immer ein bis 3 weitere Personen dabei. Also haben wir Zeugen.

Viele Grüße!

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Zeugen wofür?

Wenn diese genauso viel Ahnung von der Materie haben wie Du, sind ihre Aussagen einen feuchten Kehricht wert - sie werden nämlich n’importe quoi „bezeugen“.

Und das Thema Beurkundung und Schriftformerfordernis hast Du elegant umgangen, weil es Dir nicht gefällt.

Prost Mahlzeit!

MM

Wieso umgangen? Ich habe doch geschrieben, dass wir nichts Schriftliches habe.
Wir haben es mehrfach angefordert und es wurde uns mehrfach mündlich zugesagt, dass es bald kommt. Kam aber nicht, genau wie bei der Nachbarin.

MfG

Und Du hast des Langen und Breiten ausgeführt, dass Dich die tatsächliche Rechtslage (und dazu gehört u.a. Beurkundungs- oder Schriftformerfordernis) einen feuchten Kehricht interessiert. Genauso wenig wie eine rechtssichere Dokumentation der ganzen Geschichte (die auch ohne explizite Schrifformerfordernis selbstverständlich nur schriftlich möglich ist).

So würde ich jedenfalls kein Bauvorhaben angehen. Aber mach einfach, was Du magst

rät

MM

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Warum dieser scharfe Tonfall, @Aprilfisch? Hilft überhaupt nichts, wenn man ein Problem hat. Schafft höchstens Eskalation.

Man könnte auch freundlich erklären, dass eine Vorgehensweise etwas blauäugig war. Wobei es schon Pech ist, wenn sich der Bürgermeister tatsächlich so verhalten hat wie beschrieben. Der hat ja dann gat keine Peilung.

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