Gut, das muss ich dir jetzt einfach mal glauben - es kommt mir halt sehr seltsam vor.
Vielleicht bin ich da einfach „zu deutsch“. Ich wollte mal Beton-Blumenkübel auf dem Gehweg vor meinem Haus setzen, da dort immer LKW aufgeschultert parkten. Schriftliche Sondernutzungsgenehmigung erwirkt, passt.
Als mein Nachbar neu baute, wollte er das abschüssige Gelände um bis zu 30cm aufschütten und mit L-Steinen abfangen. Baugenehmigung war notwendig (obwohl ich einverstanden war).
Ein Kunde hat zwei Liegenschaften, dazwischen ein Grünstreifen mit Bachlauf. Er wollte diesen städtischen Grund mit einem Leerrohr für Strom und Glasfaser queren. Die untere Wasserbehörde musste zustimmen, mit der Stsdt gab es einen mehrseitigen Gestattungsvertrag, dazu viele Seiten Schutzanweisungen von der Wasserbehörde.
Niemals wäre einer auf die Idee gekommen, dass so etwas vom Bürgermeister alleine hätte besiegelt werden können.
Ich hoffe, mein Text kommt nicht als Schadenfreude bei dir an - er ist nicht so gemeint. Aber ich und auch die anderen Antwortenden sind ziemlich erstaunt über eure Leichtsinnigkeit und Gutgläubigkeit.
Beim Gemeinderat handelt es sich um ein politisches Gremium, da ist Taktik gefragt. Ein Gespräch mit dem Bürgermeister könnte helfen, dass er eure prekräre Situation erkennt und dass er einsieht, dass gerade SEINE Aussagen dazu geführt haben.
Juristisch kann ich das nicht bewerten. Ich vermute, dass Genehmigungen notwendig sind und dass auch Eintragungen ins Grundbuch hätten erfolgen müssen, um das Bauwerk auf fremden Grund legal werden zu lassen.
Ich vermute, dass der Bürgermeister gar nicht befugt war, das Ganze alleine zu genehmigen.
Wird er für seine Leichtfertigkeit haften müssen? Das weiß ich nicht. Es kommt vielleicht auch darauf an, ob ihr vernünftigerweise hättet erkennen müssen, dass die mündliche Zustimmung nicht ausreichend ist.