Hier spricht viel dafür, dass die Gegenstände beiden gehören, außer vielleicht die Küche, die vielleicht dem Grundstückseigentümer gehört (aber wahrscheinlich nicht).
Wenn sie beiden gehören, darf niemand sie einfach mitnehmen. Die Eigentümer müssen sich vielmehr einigen, was damit geschehen soll. Gelingt dies nicht, so kann jeder Eigentümer verlangen, dass die Sachen versteigert werden.
Levay