Ich war ab Februar 2003 Arbeitslos (vorher 7 Jahre ohne arbeitslosigkeit gearbeitet) und habe am 15.9.2003 eine Umschulung über das Arbeitsamt angefangen.
Die habe ich nun zum 1.7.2005 abgeschlossen.
Nun bin ich wieder Arbeitslos und habe noch diesen Monat normales Arbeitslosengeld.
Ab 1.8.2005 soll ich nun ALG 2 bekommen.
Ist das so richtig?
Stehen einem nicht mehr 12 Monate Arbeitslosengeld zu?
Falls das wichtig ist. Ic h bin 32 Jahre alt und wohne in Nordrhein Westfalen
Ich war ab Februar 2003 Arbeitslos (vorher 7 Jahre ohne
arbeitslosigkeit gearbeitet) und habe am 15.9.2003 eine
Umschulung über das Arbeitsamt angefangen.
Die habe ich nun zum 1.7.2005 abgeschlossen.
Nun bin ich wieder Arbeitslos und habe noch diesen Monat
normales Arbeitslosengeld.
Ab 1.8.2005 soll ich nun ALG 2 bekommen.
Ist das so richtig?
Stehen einem nicht mehr 12 Monate Arbeitslosengeld zu?
Falls das wichtig ist. Ic h bin 32 Jahre alt und wohne in
Nordrhein Westfalen
Also ich habe den Bericht gelesen und das nun so verstanden, das ich insgesamt ein Anrecht von 12 Monaten habe. Also 7.5 Monate vor der Umschulung und noch 4.5 Monate danach.
Ist das nun so richtig???
Die Umschulung war übrigens eine Reha Massnahme vom Arbeitsamt, von dem ich UUnterhaltsgeld, oder wie das heisst, bekommen habe
Also ich habe den Bericht gelesen und das nun so verstanden,
das ich insgesamt ein Anrecht von 12 Monaten habe. Also 7.5
Monate vor der Umschulung und noch 4.5 Monate danach.
Ich war ab Februar 2003 Arbeitslos (vorher 7 Jahre ohne
Arbeitslosigkeit gearbeitet) und habe am 15.9.2003 eine
Umschulung über das Arbeitsamt angefangen.
Die habe ich nun zum 1.7.2005 abgeschlossen.
Nun bin ich wieder Arbeitslos und habe noch diesen Monat
normales Arbeitslosengeld.
Ab 1.8.2005 soll ich nun ALG 2 bekommen.
Ist das so richtig?
Ja.
Stehen einem nicht mehr 12 Monate Arbeitslosengeld zu?
Nein. Für Umschulungen, die ab dem 01.01.03 begonnen wurden, gilt, dass je 2 Tage Unterhaltsgeld deinen Alg-Anspruch um je 1 Tag mindern. In deinem Fall gehe ich davon aus, dass nach diesem Modus das Alg eigentlich nach der Umschulung GANZ erschöpft gewesen wäre. Um hier einer unbilligen Härte entgegenzutreten, bekommt man nach dem Bezug von Unterhaltsgeld eben noch besagte 30 Tage Alg bewilligt (statt gar nix mehr).
Da Unterhaltsgeld NICHT SV-pflichtig ist (wie ein „normales“ Arbeitsverhältnis) entsteht auch kein Alg-Neuanspruch. (Hinweis: Selbst, wenn ein Neuanspruch entstanden wäre, müsste dieser nicht mind. 12 Monate umfassen. Die Alg-Mindestanspruchsdauer beläuft sich auf ein halbes Jahr.)