Tagchen,
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?
MfG
Christoph
PS.
Ich habe versucht, die Frage so abstrakt wie nur möglich zu halten.
Tagchen,
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?
MfG
Christoph
PS.
Ich habe versucht, die Frage so abstrakt wie nur möglich zu halten.
Hallo,
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die
Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?
nein.
Gruß
Christian
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die
Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?
Nein, wie schon gesagt wurde. Aber man sollte auch nicht eine aufsuchen, die die Kosten extrem hoch macht, weil das ohnehin von der Versicherung des Verursachers geprüft wird, und die überteuerte Kosten eh nicht bezahlt.
Gruß,
-Efchen
Hallo!
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die
Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?
Natürlich nicht. Man darf sogar nach Preisen einer Vertragshändlerwerkstatt abrechnen und das Auto dann selbst reparieren oder es auch bleiben lassen. Man darf auch auf Kosten des Schädigers einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen.
PS.
Ich habe versucht, die Frage so abstrakt wie nur möglich zu
halten.
Wow, das hat geklappt!
Hallo!
wäre man als Unfallgeschädigter dazu „verpflichtet“, die
Werkstatt aufzusuchen, die der Unfallverursacher vorschlägt?Natürlich nicht. Man darf sogar nach Preisen einer
Vertragshändlerwerkstatt abrechnen und das Auto dann selbst
reparieren oder es auch bleiben lassen. Man darf auch auf
Kosten des Schädigers einen Anwalt mit der Regulierung
beauftragen.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es theoretisch rechtens wäre, wenn man bspw für einen simplen Lackschaden (bzw. einen anderen Schaden ohne Fahrbeeinträchtigung) das Geld, das zu dessen Behebung nötig wäre einfordern könne, ohne Nachher das Geld auch wirklich für die Behebung einzusetzen?
MfG
Christoph
Den bisherigen Antworten ergänzend, möchte ich hinzufügen, dass du bzw. die fiktive Person natürlich gehalten (b)ist, den Schaden zu begrenzen und wo immer es möglich ist, zu mindern.
Dass aufgrund der jahrelang geübten Praxis von Werkstätten, die scheinbar immer melkbare Kuh „Versicherer“, schrankenlos zu sprapazieren, die Kuh versucht, dem Einhalt zu gebieten, ist soweit verständlich.
Im Zweifel, und ab einer bestimmten Schwelle sowieso, wird ein Sachverständiger die Schadenshöhe nach markt- und ortsüblichen Gegebenheiten festsetzen. Soweit die fiktive eigenhändig ausgewählte Werkstatt nicht signifikant oder wenn doch, dann unbegründet davon abweicht, wird es keine Probleme geben.
M
Antwort von Radio Jerewan:
Im Prinzip ja. Das nennt man fiktive Abrechnung. Jedoch wird dann die USt. abgezogen.
Den bisherigen Antworten ergänzend, möchte ich hinzufügen,
dass du bzw. die fiktive Person natürlich gehalten (b)ist, den
Schaden zu begrenzen und wo immer es möglich ist, zu mindern.
Sagen wirs mal so:
Wenn man wüsste, dass die rausschlagbare Schadenssumme über 1000 Euro läge und man mit 300 zufrieden wäre, dann könnte man das doch mindern nennen?
Im Zweifel, und ab einer bestimmten Schwelle sowieso, wird ein
Sachverständiger die Schadenshöhe nach markt- und ortsüblichen
Gegebenheiten festsetzen. Soweit die fiktive eigenhändig
ausgewählte Werkstatt nicht signifikant oder wenn doch, dann
unbegründet davon abweicht, wird es keine Probleme geben.
Auf dieses Signifikant kann man gespannt sein, denn der Geschädigte wird wahrscheinlich heute den Schaden auf Wunsch des Schädigers in einer anderen Werkstatt schätzen lassen. Je nachdem, ob dort der Schätzer ein Baron von und zu Münchhausen ist, wird dann wahrscheinlich ein unabhängiger zu Rate gezogen.
Wobei der Geschädigte nicht abgeneigt wäre, dem Schädiger von nun an nicht mehr entgegen zu kommen, da dieser ja quasi auf eigenen Wunsch hin gerne den tatsächlichen Schaden zahlen möchte, bzw diesen auf die Versicherung abwälzen will.
Der Tag kann interessant werden
MfG
Christoph
da dieser ja quasi auf
eigenen Wunsch hin gerne den tatsächlichen Schaden zahlen
möchte, bzw diesen auf die Versicherung abwälzen will.
Ähm.
Muss ich das jetzt verstehen -
oder hat das später noch Zeit?
M
Der Schädiger schlug den vorgeschlagenen Vergleich von 300€ aus, da ihm dieser Betrag scheinbar zu hoch gegriffen war und möchte nun lieber das bezahlen, was ein Gutachter feststellt (was in jedem Fall doppelt bis 4 mal so hoch wäre, da bei Behebung der Rahmen gerichtet werde müsste)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was??
So viel ich weiß war das früher gängige Praxis. D.h. erst dick vom Verursacher abkassieren und dann lackiert der Schwager den Kratzer für einen Kasten Bier selbst…
Meines Wissens nach werden Kosten aber NUR noch gegen RECHNUNG beglichen, mit vorgelegtem Kostenvoranschlag siehst du als Geschädigter heute (zu Recht!) keinen Cent.
grüße
VAST
Genau deswegen frug ich
Was??
So viel ich weiß war das früher gängige Praxis. D.h. erst dick
vom Verursacher abkassieren und dann lackiert der Schwager den
Kratzer für einen Kasten Bier selbst…
Meines Wissens nach werden Kosten aber NUR noch gegen RECHNUNG
beglichen, mit vorgelegtem Kostenvoranschlag siehst du als
Geschädigter heute (zu Recht!) keinen Cent.
Und genau deswegen meine Frage, wobei man da sicher differenzieren müsste zwischen
Sehe ich das richtig?
Sprich: Eine Reparatur eines Schadens durch „Den Schwager“ (oder Ähnlich) des Schädigenden oder der Besuch einer Werkstatt, die der Schädigende vorschlägt (aus welche Gründen auch immer) wäre in jedem Fall unzulässig?
(ich werde mich dazu näher äussern können, wenn das Wissen vorliegt, ob die Begutachtung des Fahrzeugs wirklich nur dem informativen Zwecke diente, oder ob ein Versuch einer „Herunterspielung“ des Schadens beabsichtigt ist (nach dem Motto: „Der ist ja eh gebraucht, da bekommt man höchstens soundsoviel für, das lohnt sich nicht, den reparieren zu lassen“), wozu ich anzunehmen derzeit Gründe habe.
Wie dem auch sei, ab 16:00 weiss ich mehr.
Moin,
So viel ich weiß war das früher gängige Praxis. D.h. erst dick
vom Verursacher abkassieren und dann lackiert der Schwager den
Kratzer für einen Kasten Bier selbst…
Meines Wissens nach werden Kosten aber NUR noch gegen RECHNUNG
beglichen, mit vorgelegtem Kostenvoranschlag siehst du als
Geschädigter heute (zu Recht!) keinen Cent.
Sorry, das kann nicht sein. Nehmen wir den Extremfall, dass Person A der der Person B den Wagen ganz zu schrott fährt. B will sich keinen neuen Wagen kaufen und geht leer aus? Neee…!
Ein Schaden der verursacht wird, muss bezahlt werden - ob der Schaden denn nun schlussendlich behoben wird, ist Sache des Geschädigten. Die Frage ist bei einem Autounfall mit Beulen nur, wie hoch der Schaden ist - nicht, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Gruß,
Ingo
Sorry, das kann nicht sein. Nehmen wir den Extremfall, dass
Person A der der Person B den Wagen ganz zu schrott fährt. B
will sich keinen neuen Wagen kaufen und geht leer aus?
Was heißt „keinen neuen Wagen wollen“? Im Klartext heißt das ja, dass er den entstanden Schaden nicht ersetzt haben will. Ist er dann nicht selbst Schuld?
Übertragen auf die Beule hieße das ja: „Ich hab jetzt zwar ne Beule im Auto, will sie aber nicht repariert haben, weils mir egal ist“. Wieso sollte der Geschädigte dann Geld sehen?
Der Grundgedanke ist doch immer, dass man den Schaden ersetzt. Und nicht dass man dem Geschädigten sein Premiere-Abo bezahlt, während der Schaden weiter besteht.
hmmm
Grüße
VAST
… und zwar in einem Expertenforum …
Huhu!
So viel ich weiß war das früher gängige Praxis. D.h. erst dick
vom Verursacher abkassieren und dann lackiert der Schwager den
Kratzer für einen Kasten Bier selbst…
Das hat nichts mit „dick abkassieren“ zu tun. Wem das Auto beschädigt wird, der hat einen Schaden, und der Schaden hat eine gewisse Höhe, nämlich in erster Linie die Kosten, die entstünden, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Und weil Autos ab Werk von echten Fachleuten lackiert werden, ist der Schaden so hoch wie der Preis, den echte Fachleute verlangen würden. Wenn man mit dem Auto ohne Reparatur noch zehn Jahre rumfährt, ist der Schaden noch da. Und wenn man einen Hobbylackierer ranlässt, ist der Schaden in gewisser Weise auch noch da, nämlich in Höhe der Differenz Amateur v Profi.
Meines Wissens nach werden Kosten aber NUR noch gegen RECHNUNG
beglichen,
Als ich Student mit Anfang 20 war, wusste ich das alles auch nicht. Ich wäre aber mit meinem Nichtwissen nicht in Expertenforen hausieren gegangen.
mit vorgelegtem Kostenvoranschlag siehst du als
Geschädigter heute (zu Recht!) keinen Cent.
Was bitte soll das denn für ein Recht sein? Wer ist dem wem in die Karre gefahren und hat die Konsequenzen daraus zu tragen?
Und genau deswegen meine Frage, wobei man da sicher
differenzieren müsste zwischen
- Kostenvoranschlag der Werkstatt MEINER Wahl oder Gutachten
eines Unabhängigen
Die Differenzierung nimmt man so vor: Wenn man nicht sicher ist, ob der Schaden über oder unter € 700 liegt, fragt man den KFZ-Meister seines Vertrauens. Sagt der „deutlich drunter“, lässt man ihn einen Kostenvoranschlag anfertigen und reicht diesem beim Schädiger ein. Liegen die Kosten voraussichtlich über der Grenze, wird zuerst ein Gutachten angefertigt und aufgrund der dort genanten Summe reguliert.
- Gütlicher Einigung eines niedrigeren Betrags und der
Geschädigte „kann mit dem Geld machen, was er will“
Das kann er auch wenn er die Summe bekommt, die ihm zusteht. Warum sollte er sich seine Freiheit beim Schädiger „erkaufen“? Wer lässt sich denn bitteschön erst das Auto kaputt fahren und dann auch noch Vorschriften machen?
Sehe ich das richtig?
Nein, aber egal, Du willst es ja offensichtlich nicht anders sehen.
Sprich: Eine Reparatur eines Schadens durch „Den Schwager“
(oder Ähnlich) des Schädigenden oder der Besuch einer
Werkstatt, die der Schädigende vorschlägt (aus welche Gründen
auch immer) wäre in jedem Fall unzulässig?
Nein, denn es ist alles zulässig. Der Geschädigte kann auch ganz auf jegliche Ansprüche verzichten, das ist ein freies Land.
Wie dem auch sei, ab 16:00 weiss ich mehr.
Super! Hast Du da endlich einen Anwaltstermin?
Der Grundgedanke ist doch immer, dass man den Schaden ersetzt.
Und nicht dass man dem Geschädigten sein Premiere-Abo bezahlt,
während der Schaden weiter besteht.
Du beginnst zu lernen…
hmmm
Es gibt eine Summe x, die der Schaden ist. Entweder hat man ein Auto ohne Beule oder ein Auto mit Beule, aber dafür ein bißchen mehr Geld.
Ich habe übrigens mal einer Nachbarin im Studentenwohnheim einen kompletten Griechenland-Urlaub finanziert, weil ich bei Regen im Dunkeln rückwärts in ihren 20 Jahre alten R5 gedonnert bin. Vorher hatte sie ein funktionierendes Auto, hinterher nicht, und ich war schuld. Ich fand das gerecht, dass meine Versicherung ihr dafür Geld gezahlt hat.
Hallo,
zunächst lege ich dir dringend ans Herz deinen abschätzigen Umgangston mir gegenüber zu ändern - es sollte zwar auch im realen Leben, gerade von Anwälten, selbstverständlich sein, aber gerade bei wer-weiss-was sollten wir auf diesen Standesdünkel wohl verzichten können
Wie die Rechtslage auch immer sein mag -ich werd mich nachher mal genau erkundigen - jedenfalls entspricht es nicht meinem persönlichen Gerechtigkeitssinn jemandem einen Urlaub zu finanzieren, ohne dabei den tatsächlich entstandenen _Sach_schaden zu beheben.
liebe grüße
VAST
Hallo VAST,
jedenfalls entspricht es nicht
meinem persönlichen Gerechtigkeitssinn jemandem einen Urlaub
zu finanzieren, ohne dabei den tatsächlich entstandenen
_Sach_schaden zu beheben.
Aber warum denn nicht? Du hast einen Schaden verursacht und musst dann a) selbigen beheben oder b) zumindest für finanziellen Ausgleich sorgen. Deiner Ansicht nach dürfte es auch kein Schmerzensgeld geben, denn durch Schmerzen hat ja niemand einen materiellen Schaden der behoben werden kann.
kopfschüttelnde Grüße,
Ralph
Hallo,
genau das Argument fiel mir nach dem Posten auch ein
Vielleicht ist es schlicht einfacher wenn wir uns auf den von mir angesprochenen Sachschaden beschränken…
Ich hoffe wir reden hier nicht aneinader vorbei -sowas endet ja nur selten gut.
Mein Ungerechtigkeitsempfinden beruht eher auf folgendem Szenario.
X fährt eine Macke kleine Macke in Y’s BMW der darauf hin in die Vertragswerkstatt läuft, sich einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1000 Euro holt, die X auch überweist.
Jetzt geht aber Y zum Lackierer seines Vertrauens und lässt den Schaden für 300 Euro für ihn absolut befriedigend beseitigen. Y lacht sich ins Fäustchen und füllt für die Differenz von 700 Euro seinen Weinkeller auf.
Solche Fälle meine ich. Wenn der Schaden -subjektiv von Y aus betrachtet- absolut behoben ist, aber trotzdem noch 700 Euro dazu verdient werden.
Was sagt die Schadensminderungspflicht in solchen Fällen? Nur weil BMW 1000 euro verlangt muss der Schaden ja nicht besser behoben sein als bei einer Autolackierei mit 30 Jahren Erfahrung.
Vielleicht würde sogar jemand für 1500 Euro lackieren…? Wer bestimmt, welche Summe absolut notwendig ist?
Grüße
VAST
jedenfalls entspricht es nicht
meinem persönlichen Gerechtigkeitssinn jemandem einen Urlaub
zu finanzieren, ohne dabei den tatsächlich entstandenen
_Sach_schaden zu beheben.Aber warum denn nicht? Du hast einen Schaden verursacht und
musst dann a) selbigen beheben oder b) zumindest für
finanziellen Ausgleich sorgen. Deiner Ansicht nach dürfte es
auch kein Schmerzensgeld geben, denn durch Schmerzen hat ja
niemand einen materiellen Schaden der behoben werden kann.kopfschüttelnde Grüße,
Ralph
Hallo Christoph,
um auch die Antwort kurz zu halten: ja, siehe auch das „berühmte“ Porsche-Urteil.
Langversion:
siehe auch Ausführungen von worlwidefab
meine ergänzende Anmerkung dazu:
Trotz BGH-Urteil (s. o.) gibt es immer noch bzw. wieder vermehrt Fälle, in denen gestritten wird. Der BGH-Richter Weller tourt nämlich seit einiger Zeit durch die Lande und erklärt den Versicherern gg. viel Honorar, wie sie argumentieren müssen, um den Geschädigten - entgegen seinem eigenen Urteil - erfolgreich auf günstigere Reparaturmöglichkeiten zu verweisen.
Wenn man in so einer Sackgasse steckt: RA konsultieren und ggf erneut bis zum BGH prozessieren… letztlich ist ja jeder Fall für sich zu betrachten, es verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise
Grüße, M