Hallo ich bin neu hier. Ich habe folgende Frage. Mein Nachbar ist mehrfach in unsere Wohnung eingebrochen, verschossene Tür mit Hilfe einer Scheckkarte geöffnet. Und dieses mehrfach, beweise liegen vor(Videoüberwachung) in der Wohnung, Anzeige ist läuft, Täter geständig. Mein Vermieter wusste von meiner Vermutung, so jetzt am Wochenende wurde der Täter überführt, der Täter hat immer Lebensmittel aus der Wohnung entwendet, ist mir aber egal, Einbruch ist Einbruch. Nach einem Gespräch mit meinem Vermieter, sagte mir dieser das er dem Nachbarn nicht kündigen werde, da er ja monatlich seine Miete bekommt, welche die Mutter des Nachbar(Täter) bezahlt. Da der Täter aber schon über Monate immer wieder in unserer Wohnung war, was auch erwiesen ist, fühlt sich meine Frau einfach nicht mehr wohl in der Wohnung. Meine Frage jetzt, wenn der Vermieter sich weigert dem Nachbarn zu kündigen, habevich da das Recht einer Sonderkündigung von meiner Seite aus? Danke in voraus.
Hi
Eine VERschlossene Tür mit Scheckkarte zu öffnen halte ich für unmöglich. Eine geschlossene wo nur der Schnapper schliesst - ja.
cf
Zur Kündigung. Du möchtest dass der Vermieter dem Nachbarn kündigt - dieser will das aber nicht. Nun sprichst du von einem Sonderkündigungsrecht deinerseits - was meinst du damit?
Willst du deine Wohnung kündigen? Ja, klar kannst du das. Auch ohne Sonder, einfach so, fristgerecht. Deinem Nachbarn kannst du nicht kündigen, auch nicht mit Sonder.
cf
Moin,
eine verschlossene Tür bekommt man nur mit dem Originalschlüssel oder einem Kuhfuss auf.Wenn ich wüsste,dass Jemand immer wieder aus meiner Wohnung Lebensmittel holt,könnte es sein,dass er beim nächsten Mal ungeniessbare Ware mitnimmt und daran keine Freude mehr hat.Auf weitere Tipps möchte ich hier jetzt verzichten.
MfG
Eine weise Entscheidung. Die Anstiftung zu EINER Straftat ist ja auch völlig ausreichend.
Vielleicht könnte ein Sicherheitsschloss das ganze Problem lösen?
Es handelt sich um meine Wohnungstür, welche ich bis dato noch verschlossen hatte sondern nur zugezogen.
Tür zukünftig absperren, Schloß austauschen, Nachbarn anzeigen
So hatte ich das verstanden, aber eben nicht mit gesetzlicher Kündigungsfrist sondern fristlos.
Sorry, aber in dem Fall zahlt nicht mal die Hausratversicherung! Und wie naiv kann man sein, wenn man das EIN Mal beobachtet hat, die Tür immer noch nur zuzuziehen und nicht zu verschließen?
Du hast also die Tür nicht abgesperrt, obwohl der Täter schon mehrmals in der Wohnung war?
Eine Wohnungstür abzuschließen sollte helfen…
Hallo PAHA,
ein Dieb muss bei der Polizei angezeigt werden, sonst wird er es nie lernen, einigermaßen ehrlich zu werden.
Ich verstehe nicht, dass man auch hier die Schuld auf das Opfer schieben will.
Selbst bei offenstehender Türe bleibt ein Dieb ein Dieb!
Früher konnte man Häuser noch offen stehen lassen… heute kennen die jungen wohl nicht mehr den Unterschied zwischen MEIN und DEIN.
Gruß Michael
Naja, in der Einlagerung verdorbener Lebensmittel wird man schwerlich eine Straftat erkennen können …
Aber in dem Vorsatz, damit jemand gesundheitlichen Schaden zuzufügen.
Hallo,
das überhaupt nicht, aber da Anzeige erstattet wurde und Täter geständig ist, wird er schon seine gerechte Strafe bekommen.
Mir fehlt jedoch jegliches Verständnis dafür, dass man sich über mehrere Monate die Einbrüche gefallen lässt:
(deswegen auch die Frage, warum nicht spätestens dann, als es festgestellt wurde, die Tür abgeschlossen wurde, was man sowieso grundsätzlich machen soll)
und jetzt „plötzlich“
und
Hat es sie bislang nicht gestört?
Gruß
Christa
Ich bezweifle, dass man Vorsatz unterstellen kann, da man kaum davon ausgehen muss, dass man beklaut wird …
Wenn man vergammeltes oder vergiftetes Essen in den Kühlschrank stellt, damit es von einer bestimmten Person verzehrt wird, ist das natürlich Vorsatz.
Dafür hätte ich gern einen Präzidenzfall, der die hier zutreffenden Umstände berücksichtigt.
Wieso Präzedenzfall? Da reicht ein Blick ins Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
Da der Wohnungsmieter wußte, daß sich der Nachbar an seinen Vorräten zu bedienen pflegte und genau aus diesem Grunde die verdorbenen oder vergifteten Lebensmittel bereitstellte, handelt es sich um eine vorsätzliche Tat. Wer einfach so Lebensmittel in seinem Kühlschrank verrotten läßt, an denen sich zufälligerweise ein Einbrecher den Magen verdirbt, riskiert natürlich weder Anklage noch Urteil, aber das ist hier eben nicht der Fall.
Im übrigen scheidet der rechtfertigende Notstand hier auch aus, weil die körperliche Unversehrtheit ein höheres Rechtsgut ist als das Eigentum bzw. die Wohnung des Betroffenen.
Das StGB setzt ein aktives Handeln voraus.
Wenn jemand seinen Ferrari unter Hochspannung setzt (sowas gab es wohl mal in Skandinavien) oder vergiftete Rasierklingen im Kühlschrankgriff versteckt, bin ich bei Dir.
Ich halte es allerdings für absolut absurd, dass man wegen einer Körperverletzung verurteilt wird, wenn lediglich verdorbene (nicht vergiftete) Lebensmittel gelagert werden. Sorry, aber das passiert bei mir zu Hause auch ganz ohne Einbrecher schon mal.
OK, wenn man das Ganze als Vorsatz zugibt, mag das anders aussehen, in der Praxis bleibe ich dabei, dass es ohne Konsequenz bleibt.