Nachbar schlitzt Mülltüten auf

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Seit ein paar Tagen schlitzt irgendein Nachbar (X) Mülltüten eines anderen Nachbarn (A) auf, die in den gemeinschaftlichen Hauscontainer geworfen worden sind.

Es passiert immer nur dann, wenn ein bestimmter Nachbar (X) zu Hause ist, mit dem es bereits im Vorfeld schon zu (auch zu rechtlichen!) Auseinandersetzungen gekommen wäre.
Es gab keinen Sichtkontakt zur „Tat“. Nur (relativ sichere) Vermutungen, da es mehrere Tage hintereinander weg zur Uhrzeit geschieht, in der Nachbar X anwesend ist.

Die Vermietung wurde bereits angerufen, es wäre ein Eingriff in die Privatsphäre, aber ob diese etwas tun würde, wäre nicht abzusehen.
Was könnte Nachbar A noch machen?
Ist das auch ein polizeilicher Grund? Könnte Nachbar A da Anzeige gegen Unbekannt machen?
Welche Möglichkeiten hätte Nachbar A noch?

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG

Hallo,

also ich würde sofort ein SEK anfordern, solche Sackschlitzer sind ja hoch gefährlich und die Beweislast ist erdrückend! Jetzt kann man noch nicht mal mehr vertrauliche Unterlagen einfach so wegwerfen anstatt sie richtig zu entsorgen, wo bleibt hier der Staat?
Eindeutig ein Fall für die wiedereinführung der Todesstrafe, Sippenhaft und wohlschmeckenden Tütensuppe!

hth

PS. manche Leute haben Probleme…

Hallo Genius malignus!

Nachbar A könnte nun natürlich eine Kamera in der Mülltonne installieren, aber die Gefahr wäre zu groß, dass die Kamera ebenfalls weggeworfen oder entdeckt würde.
Ganz davon abgesehen, dass solch eine Kamera als Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden könnte.
Beweise sind in solchen Fällen schwierig zu erbringen, jemanden zu filmen, wie er oder sie zur Mülltonne geht und sich wohl möglich hineinbeugt, reichen nicht aus.

Zudem wäre es möglich, dass eine Vorgeschichte zwischen Nachbar A und X existiere, die auch schon über Rechtsanwälte ginge.

Es würde auch nicht um Papierdokumente gehen, sondern um den Hausmüll- um Müll, der in die Aschentonne gehört. Teilweise auch Biomüll, für den es keine Extratonne gibt, weil eine Anschaffung für die Hausgemeinde zusätzliche Unkosten bedeuten könnte.

P.S.: Probleme sind stets subjektiver Natur und können unterschiedliche Menschen unterschiedlich stark belasten. Dagegen ist nichts einzuwenden, weil alle Menschen Individuen sind und kein Mensch herabgewertet werden sollte.
Manchmal ist es besser, statt einer nicht konstruktiven Antwort, gar keine Antwort zu geben und anderen Menschen, die helfen möchten, den Raum zu lassen, das auch zu tun, ohne Sorge haben zu müssen, sich indirekt oder direkt angegriffen zu fühlen.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Seit ein paar Tagen schlitzt irgendein Nachbar (X) Mülltüten
eines anderen Nachbarn (A) auf, die in den gemeinschaftlichen
Hauscontainer geworfen worden sind.

Man könnte dem Nachbarn die Arbeit „erleichtern“, indem man die Mülltüten direkt in der Tonne selbst entleert.
Dann sieht er den geheimen Inhalt sofort und muß sich nicht als „Schlitzer Mac Müll“ betätigen:wink:
Leg doch in die Tonne auf den Müll einen Zettel mit Maschinenschrift: „Arschloch“.
Wer dann reinschaut, ist selbst schuld und es ist nicht nachweisbar, wer das eigentlich gemacht hat:wink:

Gruß:
Manni

Hallo.
Man könnte ein Schild mit der Aufschrift: Müllsammelstelle wird videoüberwacht, oder mit so einem ähnlicher Text aufhängen. Natürlich ohne Kamera. Vielleicht hilfts und schreckt ab?
Gruss Peter

Moin,

dir ist aber schon klar, das man mit dem Wegwerfen in die Gemeinschaftstonne das Eigentum aufgibt und es keine Norm gibt, die die Privatsphäre des Mülls bzw des Entsorgungsbetriebes bezüglich des Mülls schützt? Bei einer einzeln Tonnen könnte man vielleicht noch diskutieren aber bei einer gemeinschafstonne hat man keine Chance. Gerate bei einer Gemeinschaftstonne haben mehrere Leute Zugriff und es kann genau so ein Müllmann oder Hausmeister sein, der die Säcke aufschlitzt und z.B. eine bessere Verteilung zu gewährleisten oder im Fall des Müllmanns um zu überprüfen, ob der Müll Satzungsgemäss getrennt wird.

Die Müllsatzung kann übringens der einzige Punkt sein, der als Hebel dienen könnte, weil manche das Durchwühlen der Mülltonnen verbieten, aber in dem beschrieben Fall hat der Nutzer ja das Recht, die Mülltonnen zu nutzen somit sehe ich da eigentlich auch keine Chance.

hth

PS: wir sind hier nicht bei Wünsch dir was sondern im Rechtsteil, wenn man nur mal so drüber reden will wie böse Nachbarn sind, ist man woanders besser aufgehoben

3 „Gefällt mir“

Hallo,

das man damit sich auch recht fix ne Unterlassungsklage und Anzeige einhandelt ist dir aber schon klar? Selbst „vorgetäusche“ Überwachungen unterliegen den selben Vorschriften wie echte…

hth

-)

Leg doch in die Tonne auf den Müll einen Zettel mit
Maschinenschrift: „Arschloch“.
Wer dann reinschaut, ist selbst schuld und es ist nicht
nachweisbar, wer das eigentlich gemacht hat:wink:

genau so geht man einen Nachbarschaftstreit richtig an!

1 „Gefällt mir“

Seit ein paar Tagen schlitzt irgendein Nachbar (X) Mülltüten
eines anderen Nachbarn (A) auf, die in den gemeinschaftlichen
Hauscontainer geworfen worden sind.

um das richtig zu verstehen: der anton wirft seine hausmülltüten in den müllcontainer der hausgemeinschaft. danach kommt der xaver gelaufen und schlitzt antons tüten im container auf, so dass sich nun bananenschalen und löchrige herrensocken im container verteilen. soweit richtig?

Hallo Genius

Eindeutig ein Fall für die Wiedereinführung der Todesstrafe,
Sippenhaft und wohlschmeckenden Tütensuppe!

Das mit der Tütensuppe wird wohl nie was, mit der wohlschmeckenden.

Gruß
Rochus

das man damit sich auch recht fix ne Unterlassungsklage und
Anzeige einhandelt ist dir aber schon klar?

mir nicht. warum in aller welt sollte das so sein?

Selbst „vorgetäusche“ Überwachungen unterliegen den selben
Vorschriften wie echte…

in welchem gesetz welchen landes findet man das?

Aber dem anton gefällt das gaaaaaaaar nicht! Insbesondere weil:

Zudem wäre es möglich, dass eine Vorgeschichte zwischen Nachbar A und X existiere, die auch schon über Rechtsanwälte ginge.

Und da muss anton doch noch mindestens einen Zeigefingerzeig drauf packen. Kleinvieh macht auch Mist, so sagt man doch.
Hier werden Punkte gezählt, und zwar die ganz kleinen. Wer mehr Punkte hat, hat gewonnen.

LG Jasmin

Hallo,

wie erkennt der Nachbar denn eigentlich, welche Müllsäcke er aufschlitzen muss?

Vielleicht könnte man sich mit anderen Nachbarn abstimmen, dass alle dieselben Müllsäcke verwenden und eine genaue Identifizierung unmöglich wird?

viele Grüße
Felix

da öffendlicher verkehrsraum das BDSG und lass mich gucken, das gilt für deutschland

Danke, FelixB für Ihre Antwort! :smile:

wie erkennt der Nachbar denn eigentlich, welche Müllsäcke er
aufschlitzen muss?

Nachbar X könnte das Auto von der Garage geholt haben und Nachbar A beim losfahren mit dem Müllbeutel gesehen haben, als dieser das Haus verließ und den Sack zu den Tonnen getragen hatte.
Nachbar X könnte ein Mensch sein, der recht viel zu Hause ist und da er direkt neben Nachbar A wohnen könnte und ohnehin sehr neugierig wäre, ziemlich genau wissen, wann Nachbar A meistens das Haus verlässt.

Vielleicht könnte man sich mit anderen Nachbarn abstimmen,
dass alle dieselben Müllsäcke verwenden und eine genaue
Identifizierung unmöglich wird?

Nehmen wir an, Nachbar A hat nicht viel mit den übrigen Nachbarn zu tun.
Wie könnte man dann vorgehen? Haben Sie weitere Ideen?

Vielen Dank, dass Sie sich Gedanken über das Thema gemacht haben. :smile:

LG

Hallo msklshrt!

Vielen Dank, dass Sie sich mit dem Thema auseinander setzen. :smile:

um das richtig zu verstehen: der anton wirft seine
hausmülltüten in den müllcontainer der hausgemeinschaft.

Exakt so ist es.

danach kommt der xaver gelaufen und schlitzt antons tüten im
container auf, so dass sich nun bananenschalen und löchrige
herrensocken im container verteilen. soweit richtig?

Ja, das ist absolut korrekt.
Das wäre eines von vielen Dingen, die Nachbar X wohl möglich seit Jahren tut.

Guten Abend, Peter1940!

Man könnte ein Schild mit der Aufschrift: Müllsammelstelle
wird videoüberwacht, oder mit so einem ähnlicher Text
aufhängen. Natürlich ohne Kamera. Vielleicht hilfts und
schreckt ab?
Gruss Peter

Danke für Ihren Vorschlag, das könnte Nachbar A durchaus mal ausprobieren.
Wenn die anderen Nachbarn das Schild lesen, könnten Sie sich u.U. nicht belästigt fühlen?
Nachbar A möchte nichts falsch machen, was die ohnehin angespannte Situation weiter verschärft oder sich gar weitere Feinde machen.

Lieben Gruß :smile:

Guten Abend Manni!

An sich klingt die Idee plausibel, die einzigen Bedenken von Nachbar A lauten:

Wenn man die Tüten vorher schon ausleert, könnten sich dann die anderen Nachbarn nicht vom Gestank des Hausmülls von Nachbar A belästigt fühlen?

Leg doch in die Tonne auf den Müll einen Zettel mit
Maschinenschrift: „Arschloch“.

Nachbar A dachte da an ein Zettel „Bitte nicht aufschlitzen“.
Wäre das lächerlich?

Liebe Grüße zurück und einen angenehmen Restabend! :smile:

Was für ein Schaden entsteht dem Anton daraus? Oder entsteht der Gemeinschaft ein Schaden?

Hallo Genius malignus !

dir ist aber schon klar, das man mit dem Wegwerfen in die
Gemeinschaftstonne das Eigentum aufgibt und es keine Norm
gibt, die die Privatsphäre des Mülls bzw des
Entsorgungsbetriebes bezüglich des Mülls schützt?

Man könnte davon ausgehen, dass das Nachbar A nicht klar ist, ebenso nicht dem Schreiber dieser Anfrage, sonst würde sie nicht gestellt werden.

Bei einer
einzeln Tonnen könnte man vielleicht noch diskutieren aber bei
einer gemeinschafstonne hat man keine Chance. Gerate bei einer
Gemeinschaftstonne haben mehrere Leute Zugriff und es kann
genau so ein Müllmann oder Hausmeister sein, der die Säcke
aufschlitzt und z.B. eine bessere Verteilung zu gewährleisten
oder im Fall des Müllmanns um zu überprüfen, ob der Müll
Satzungsgemäss getrennt wird.

An sich haben Sie natürlich vollkommen Recht. Nur besteht bereits ein Nachbarschaftsstreit zwischen Nachbar A und Nachbar X, es könnte augenscheinlich sein, dass die Tüten in einem Zeitraum aufgeschlitzt wurden, in dem Nachbar X zu Hause war, nicht aber, wenn Nachbar X weg ist.

Es gibt keinen Hausmeister und auch keinen Müllmann, der außerhalb der Zeiten, in denen der Müll abgeholt wird, einen Blick in einen Müllcontainer wirft. Und weswegen sollte ein Müllmann nur spezielle Tüten aufschlitzen und andere nicht?

Die Müllsatzung kann übringens der einzige Punkt sein, der als
Hebel dienen könnte, weil manche das Durchwühlen der
Mülltonnen verbieten, aber in dem beschrieben Fall hat der
Nutzer ja das Recht, die Mülltonnen zu nutzen somit sehe ich
da eigentlich auch keine Chance.

Dass der Nachbar X die Gemeinschaftstonne nutzt, sollte ihm nicht verwehrt sein, dazu hat Nachbar X durchaus ein Recht. Allerdings liegt dasselbe Recht ebenso bei Nachbar A, möchte man meinen.
Ist es denn sachgemäß, den Müll fremder Menschen zu öffnen?- dies ist die Frage. Und was kann Nachbar A dagegen tun?

PS: wir sind hier nicht bei Wünsch dir was sondern im
Rechtsteil, wenn man nur mal so drüber reden will wie böse
Nachbarn sind, ist man woanders besser aufgehoben

Die Anfrage bestand darin, rechtsgültige Möglichkeiten aus den Erfahrungen anderer User heraus zu sammeln.
Diesen Umstand kann man dem allerersten Beitrag entnehmen.
Deswegen befindet sich diese Anfrage absolut in einem korrekten Sachgebiet einsortiert.

Vielen Dank auch für Ihre Beteiligung an diesem Thema.