Anton könnte sich in seiner Privatsphäre belästigt fühlen, denn er könnte eine Person sein, die ihren Mitmenschen noch Achtung und Höflichkeit entgegen bringt und er käme nicht auf die Idee, anderer Menschen Mülltüten aufzuschlitzen.
Oder entsteht
der Gemeinschaft ein Schaden?
Der Gemeinschaft entsteht dann ein Schaden, wenn durch die aufgeschlitzten Mülltüten eine Geruchsbelästigung entsteht.
Das von Ihnen angesprochene Detail wurde ergänzend erwähnt, um dem Leser ein verhältnismäßig klares Bild von der möglichen Situation zu vermitteln.
Es könnte durchaus sein, dass dieses Detail eine Wichtigkeit für manche Personen darstellt und dass es deren Antwort auf diese Anfrage beeinflusst.
Ich sehe nichts Falsches an einer faktischen Angabe, die einen bestimmten zeitlichen Werdegang verdeutlicht.
…er käme nicht auf
die Idee, anderer Menschen Mülltüten aufzuschlitzen.
Vielleicht macht Nachbar X das auch nur, weil Anton zu doof ist, um den Müll in den Tüten anständig zu verdichten, so dass neben dem Müll auch viel Luft in den Container kommt, die kann durchs Aufschlitzen entweichen, so dass der Hausgemeinschaft wieder mehr Raum zur Müllentsorgung zur Verfügung steht.
da öffendlicher verkehrsraum das BDSG und lass mich gucken,
das gilt für deutschland
ah so. das BDSG gillt seit wann für schilder? vielleicht liest du einfach mal nach, bevor du dich weiter blamierst und unsinn verbreitest: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html
„Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“
wo genau verletzt das schild irgendwelche datenrechte?
der 6b gilt für videoüberwachung und nach der rechtsprechung z.b. des oberlandesgericht düsseldorf ist auch das „vortäuschen“ einer überwachung ein eingriff in die persönlichkeitsrechte, weil durch die videoüberwachung bzw derer vortäuschung das handel des einzelen verändert wird.
dir ist aber schon klar, das man mit dem Wegwerfen in die
Gemeinschaftstonne das Eigentum aufgibt und es keine Norm
gibt, die die Privatsphäre des Mülls bzw des
Entsorgungsbetriebes bezüglich des Mülls schützt?
Man könnte davon ausgehen, dass das Nachbar A nicht klar ist,
ebenso nicht dem Schreiber dieser Anfrage, sonst würde sie
nicht gestellt werden.
dann isses ja jetzt klar
Bei einer
einzeln Tonnen könnte man vielleicht noch diskutieren aber bei
einer gemeinschafstonne hat man keine Chance. Gerate bei einer
Gemeinschaftstonne haben mehrere Leute Zugriff und es kann
genau so ein Müllmann oder Hausmeister sein, der die Säcke
aufschlitzt und z.B. eine bessere Verteilung zu gewährleisten
oder im Fall des Müllmanns um zu überprüfen, ob der Müll
Satzungsgemäss getrennt wird.
An sich haben Sie natürlich vollkommen Recht. Nur besteht
bereits ein Nachbarschaftsstreit zwischen Nachbar A und
Nachbar X, es könnte augenscheinlich sein, dass die Tüten in
einem Zeitraum aufgeschlitzt wurden, in dem Nachbar X zu Hause
war, nicht aber, wenn Nachbar X weg ist.
also überwacht der Nachbar a den Nachbar x? das zum thema schnüffeln…
Es gibt keinen Hausmeister und auch keinen Müllmann, der
außerhalb der Zeiten, in denen der Müll abgeholt wird, einen
Blick in einen Müllcontainer wirft. Und weswegen sollte ein
Müllmann nur spezielle Tüten aufschlitzen und andere nicht?
dann isses vielleicht ein andere Mieter der sich darübre aufregt, das die tüten zuviel platz wegnehmen oder oder oder
Die Müllsatzung kann übringens der einzige Punkt sein, der als
Hebel dienen könnte, weil manche das Durchwühlen der
Mülltonnen verbieten, aber in dem beschrieben Fall hat der
Nutzer ja das Recht, die Mülltonnen zu nutzen somit sehe ich
da eigentlich auch keine Chance.
Dass der Nachbar X die Gemeinschaftstonne nutzt, sollte ihm
nicht verwehrt sein, dazu hat Nachbar X durchaus ein Recht.
Allerdings liegt dasselbe Recht ebenso bei Nachbar A, möchte
man meinen.
Ist es denn sachgemäß, den Müll fremder Menschen zu öffnen?-
dies ist die Frage. Und was kann Nachbar A dagegen tun?
nichts, der müll gehört dem nachbar nicht mehr wenn er ihn in die tonne wirft, also hat er dann auch keinen schutz mehr.
PS: wir sind hier nicht bei Wünsch dir was sondern im
Rechtsteil, wenn man nur mal so drüber reden will wie böse
Nachbarn sind, ist man woanders besser aufgehoben
Die Anfrage bestand darin, rechtsgültige Möglichkeiten aus den
Erfahrungen anderer User heraus zu sammeln.
Diesen Umstand kann man dem allerersten Beitrag entnehmen.
Deswegen befindet sich diese Anfrage absolut in einem
korrekten Sachgebiet einsortiert.
Vielen Dank auch für Ihre Beteiligung an diesem Thema.
Vielen Dank, dass Sie sich mit dem Thema auseinander setzen.
you can say you to me.
danach kommt der xaver gelaufen und schlitzt antons tüten im
container auf, so dass sich nun bananenschalen und löchrige
herrensocken im container verteilen. soweit richtig?
Ja, das ist absolut korrekt.
Das wäre eines von vielen Dingen, die Nachbar X wohl möglich
seit Jahren tut.
eine rechtliche bewertung versage ich mir. wie schon von anderen geäußert, geht es hier um einen in deutschland völlig normalen fall von knallerbsenstrauch am maschendrahtzaun. dazu gehören immer zwei nachbarn, die beide spass daran haben, sich das leben gegenseitig schwer zu machen.
jeder gutgemeinte hinweis, die sache unter gescheiten leuten im gespräch aus der welt zu schaffen, trifft da auf taube ohren und kommt natürlich jetzt auch zu spät. deshalb gibt es nur zwei alternativen: entweder den müllwühler auf 20 jahre knast verklagen oder ihm wenigstens ein paar gummihandschuhe schenken, damit er sich nicht so einsaut.
Er stiehlt anderen Mietern/Entsorgern den Platz im Container. Es passt sehr viel mehr Müll lose in den Container als in Sackpaketen.
Wie oft stehe ich 2 Tage vor Leerung vor vollen Containerrn, die eigentlich erst halbvoll sind… der Schlitzer könnte ich sein.
Ich warte auf den Tag, an dem mich der Eigentümer des Kartons anzeigt, den ich dem Container entnommen habe und ihn in 40x40 Stücke geschnitten habe weil der sonst den Container hab gefüllt hätte…
ja. und? was genau trifft hier denn bitte zu? zeig doch mal die stelle:
"§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.
zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen."
und nach der rechtsprechung
z.b. des oberlandesgericht düsseldorf ist auch das
„vortäuschen“ einer überwachung ein eingriff in die
persönlichkeitsrechte, weil durch die videoüberwachung bzw
derer vortäuschung das handel des einzelen verändert wird.
na, das hätte ich gern mal gesehen, ob das mit dem hier vergleichbar ist.
wenn die tonne vor dem haus steht und für alle zugänglich ist, zählt es als öffendlicher verkehrsraum und was verstehst du nicht, wenn man mit einem schild den eindruck erweckt, das die stelle überwacht wird.
schnapp dir doch einfach den kommentar und sieh es selbst nach.
gibt man seinen Müll zur Entsorgung sprich: Mülltonne, so gibt man das Eigentum am Müll zugunsten des Entsorgers auf.
Sollte jemand Mülltüten aufschlitzen, so schlitzt er die Tüten des Entsorgers auf, nicht des ehemaligen Eigentümers.
Wenn der ehemalige Eigentümer das nicht möchte, kann er es dadurch verhindern, daß er seinen Müll erst kurz vor der Leerung in die Tonne gibt, z. B. Montag morgens um 4.30 Uhr.
Sind es vertrauliche Dokumente wie etwa Kontoauszüge, so kauft man sich für kleines Geld 10-15 € einen Papierschredder.
Im übrigen hat das der Hausmeister in meiner ehemaligen Mietwohnung auch immer so gemacht, damit mehr Müll in die Tonnen passte.
wenn die tonne vor dem haus steht und für alle zugänglich ist,
zählt es als öffendlicher verkehrsraum
wer hat das bestritten?
und was verstehst du
nicht, wenn man mit einem schild den eindruck erweckt, das die
stelle überwacht wird.
wer hat das bestritten?
schnapp dir doch einfach den kommentar und sieh es selbst
nach.
nö. das ist deine aufgabe. du hast die behautpung aufgestellt, nu liefere auch den beweis. denn aus dem gesetzestext geht es ja offensichtlich entgegen deiner behauptung nicht hervor.
Danke für Ihre Antwort.
Wie ich bereits an anderer Stelle schrieb, gibt es keinen Hausmeister im Wohngebiet, in dem Nachbar A und X wohnen und es sind bisher auch nur die Mülltüten betroffen gewesen, die Nachbar A hinausgetragen hatte.
Sofern ich informiert bin, gibt man das Eigentumsrecht des eigenen Mülls nicht ab, nachdem man ihn wegwirft. Deswegen ist es ja auch verboten, den Müll von Kaufhausketten nach bspw. Nahrung zu durchwühlen oder beim Sperrmüll Möbelstücke o.ä. zu entwenden.
Es ist Müllmännern auch untersagt, Geld aus einem Müllcontainer zu entwenden, um es für eigene Zwecke zu verwenden.
Die Vermietung selbst sagte ebenfalls, es handle sich bei dem Aufschlitzen von fremden Müll um ein Strafdelikt.
Viele Menschen werfen zudem nicht nur einmal in der Woche ihre Müllsäcke in die Mülltonnen, deswegen sehe ich keinen Sinn darin, auf die Müllmänner zu warten, bevor man seinen Müll im Gemeinschaftscontainer entsorgt.
Natürlich könnte Nachbar A der spekulativen Tat von Nachbar X ausweichen, indem er nur noch nachts gegen 3 Uhr den eigenen Müll in den Gemeinschaftscontainer wirft- doch auch dies wäre eine Einschränkung in das Wohnverhalten und die Lebensweise von Nachbar A, das bzw. welches laut Mietvertrag und GG nicht erforderlich ist und ebenfalls rechtlich angegangen werden kann.
Es geht, das wurde ebenfalls bereits erwähnt, nicht um vertrauliche Dokumente, sondern um den Müll, der in die graue Tonne kommt. Zudem gibt es keine grüne Tonne, deswegen könnte es auch zu Geruchsbelästigungen kommen, wenn jemand die Tüten von Nachbar A aufschlitzt.
Darüber hinaus könnte dann A für die Geruchsbelästigung in Verantwortung gezogen werden.
Ihnen ist vielleicht entfallen, dass dieses Delikt erst seit einigen Tagen stattfindet und der Anfragensteller lediglich die Möglichkeiten in Erfahrung bringen möchte, wie Nachbar A sich nun verhalten könnte, ohne dass sich der Konflikt mit Nachbar X weiter verschärft.
Es muss eine Möglichkeit geben, Nachbar X dazu zu bringen, diese spekulative Tat zu unterlassen.
Davon abgesehen ist es verdächtig, dass allein die Säcke aufgeschlitzt werden, die Nachbar A gehören und alle anderen nicht.
Der Container war auch nicht voll gewesen, davon gehen wir in unserem Szenario aus.
Aus den genannten Gründen ist Ihre These in unserem Fall logisch nicht nachvollziehbar.
Und Kartons muss man sogar zerkleinern, bevor man sie entsorgt, das wird so vorgegeben.
Nein, Nachbar A kann seinen Müll in unserem Fall wunderbar entsorgen.
Es stehen auch nicht seine Fähigkeiten zur Diskussion, die Frage ist vielmehr: Was kann Nachbar A dagegen tun, dass speziell seine Müllsäcke aufgeschlitzt werden?
Bitte nur auf die Frage antworten, um die es in diesem Beitrag geht und keine Spekulationen bezüglich Nachbar A anstellen.