Hallo Anonym,
Ihre Antwort ist leider nicht besonders hilfreich gewesen, besonders deswegen nicht, weil sie mit den näheren Umständen nicht vertraut sind und sich deswegen auch kein Urteil bilden sollten.
Die gestellte Anfrage beschränkt sich auf die Frage:
Was kann man rechtlich dagegen tun, wenn ein Nachbar die Müllsäcke eines anderen zerstört?
Es geht nicht darum, dass Nachbar A und X sich das Leben schwer machen, wer zuerst angefangen hat, etc. pp. Es geht nicht um Ihre Meinung oder Ihre Beurteilung der Umstände oder irgendeine Person.
Das alles ist für unseren Fall nicht relevant.
Sofern Sie zum Thema passende Anregungen haben, würde ich mich über eine konstruktive Antwort sehr freuen.
Guten Abend!
dann isses ja jetzt klar 
Sofern mir bekannt, gibt man das Eigentumsrecht am eigenen Müll nicht auf, wenn man diesen in einem Gemeinschaftscontainer entsorgt.
Deswegen ist es verboten, Müll aus den Containern von Kaufhausketten zu entwenden.
also überwacht der Nachbar a den Nachbar x? das zum thema
schnüffeln…
Nein, ich kann Ihnen versichern, dass Nachbar A in unserem Fall nicht an Nachbar X interessiert ist.
Vielmehr wäre es so, dass Nachbar A und X direkt nebeneinander wohnen und durch das Verhalten von Nachbar X ein anderes rechtliches Verfahren bereits am Laufen wäre, das für unsere Fragestellung allerdings nicht weiter von Belang wäre.
Davon abgesehen findet sich an anderer Stelle der Hinweis, dass Nachbar X Nachbar A aus dem Auto heraus gesehen hat, als dieser seinen Müll entsorgte.
All dies ist jedoch nicht von Belang bei der Frage:
Ist es erlaubt, fremder Menschen Mülltüten unerlaubt zu öffnen und wenn nicht, was kann man dagegen tun?
dann isses vielleicht ein andere Mieter der sich darübre
aufregt, das die tüten zuviel platz wegnehmen oder oder oder
Tüten von anderen werden nicht aufgeschlitzt vorgefunden.
Diese These ist nachvollziehbar, aber in unserem Fall nicht zutreffend.
nichts, der müll gehört dem nachbar nicht mehr wenn er ihn in
die tonne wirft, also hat er dann auch keinen schutz mehr.
s.o.
BGH VI ZR 176/09, u.a. in MMR2010, S.502ff. unter Rückgriff
auf LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067ff.
sehr schöne links. sie haben allerdings mit dem hier besprochenen nichts zu tun. das BDSG wird gar nicht genannt. und es geht nicht um ein Schild im öffentlichen verkehrsraum, sondern um eine kameraatrappe, die vom nachbarn auf das eigene grundstück gerichtet wurde. erst recht steht da nicht, wie von dir behauptet: „Selbst „vorgetäusche“ Überwachungen unterliegen den selben Vorschriften wie echte…“
aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.
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Hallo
Guten Abend!
dann isses ja jetzt klar 
Sofern mir bekannt, gibt man das Eigentumsrecht am eigenen
Müll nicht auf, wenn man diesen in einem
Gemeinschaftscontainer entsorgt.
Deswegen ist es verboten, Müll aus den Containern von
Kaufhausketten zu entwenden.
nein, es ist deswegen Verboten, weil es eine Satzung regelt und der Entsorger eigentümer wird. Außerdem haben Kaufhäuser keine Gemeinschaftsmülltonnen sondern eigene, allein schon aufgrund der Masse
also überwacht der Nachbar a den Nachbar x? das zum thema
schnüffeln…
All dies ist jedoch nicht von Belang bei der Frage:
Ist es erlaubt, fremder Menschen Mülltüten unerlaubt zu öffnen
und wenn nicht, was kann man dagegen tun?
nix kann man dagegen tun, höhstens ne eigene Mülltonne anschaffen und verschließen
dann isses vielleicht ein andere Mieter der sich darübre
aufregt, das die tüten zuviel platz wegnehmen oder oder oder
Tüten von anderen werden nicht aufgeschlitzt vorgefunden.
Diese These ist nachvollziehbar, aber in unserem Fall nicht
zutreffend.
das glaubisch nischt
nichts, der müll gehört dem nachbar nicht mehr wenn er ihn in
die tonne wirft, also hat er dann auch keinen schutz mehr.
s.o.
s.o.
guck sie dir doch mal genauer an plus den kommentar, wenn du nicht weisst was das ist, sorry, bist du hier als hilfegeber wohl falsch
guck sie dir doch mal genauer an plus den kommentar, wenn du
nicht weisst was das ist, sorry, bist du hier als hilfegeber
wohl falsch
ich habe mir vor allem angeschaut, was du behauptet hast. nichts davon hast du bislang belegen können. zititer doch endlich den tollen kommentar, der das angeblich kann. bislang sehe ich hier nur heiße luft von dir.
zwischen nicht zeigen und nicht verstehen ist ein unterschied, für jemand der so… auch was solls *plonk*
zwischen nicht zeigen und nicht verstehen ist ein unterschied,
in der tat. du hast nicht gezeigt. und ich vermute, du hast nicht mal verstanden, worum dieser teilthread überhaupt ging. darauf weist hin, dass du als ‚beleg‘ immer wieder links gebracht hast, die mit dem thema gar nichts zu tun haben.
deine behauptung ist natürlich auch schlecht zu belegen - sie ist halt schlicht falsch.
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