Nachbarschaftsärger

Ist der Platz unterm Balkon nun ein geeigneter Platz und
die Straße, die ja zum Laufen bzw. Fahren da ist die Landschaft?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…bewegen mich, dieses Posting zu schreiben :wink: Es ist die
Neugier.

Neugier ist für mich der Grund, warum wir als Menschheit dahin
gekommen sind, wo wir jetzt stehen…
mal ohne Wertung …

Hallo Liane,

ich verfolge diesen Thread nun schon seit einiger Zeit. Und je
öfters Du antwortest, umso weniger verstehe ich die ganze
Geschichte. Darf ich nochmal rekonstruieren, so wie ich das
verstanden habe? Falls nicht, korrigiere mich doch bitte, ich
will das wirklich gerne verstehen.

Du wohnst im Haus A,(besagter Herr wohnt in Haus B)

Ich wohne in Berlin und habe lediglich
meinen zukünftigen Mann besucht.

hast Mann und Kind und Dein (böser)

Nachbar, hatte

  1. seinen Anhänger unter Eurem Balkon geparkt, was Euch aber
    nicht stört

genau, wieso sollte er auch?

  1. Euren Kindersitz, der auf seinem Anhänger lag zum Sperrmüll
    getragen

ja-ha

  1. das der herbeigerufenen Polizei (von wem? von Dir?) so
    erzählt

Ich habe, nachdem einer seiner direkten Nachbarn UND
seine Frau den Tipp gab, DIREKT mit ihm Kontakt aufgenommen…
allerdings wurde mir mit hämischem Grinsen (ohne jegliche
Entschuldigung noch Überraschtheit) die Tür vor der Nase
zugeknallt. Dabei hat der Mann mich noch nie gesehen!!!
Danach bin ich (da noch ziemlich wütend) zur Polizei gegangen.

  1. für 3) noch Zeugen rangeschleppt

Die hat der Typ selber rangeschleppt. Ich nicht!

Früher mal gab es den Fall, dass jemand, der Dich besucht hat,
im Hof so geparkt hat, dass sich der böse Nachbar eingebildet
hat (ob nun berechtigt oder nicht, lassen wir mal dahinstellt)
dass Dein Gast so blöd geparkt habe, dass er aus seiner Garage
nicht rauskommt.

Mein Zukünftiger hat mal seinen Wagen, lang ists her,
im Hof geparkt, da sind nämlich Parkflächen, die bis zu diesem
Zeitpunkt noch nicht verboten waren. Zum Verständnis, hinter
der Garagenausfahrt können noch mindestens zwei
PKW ganz normal stehen.
Er war aber der Meinung, er käme ja dann nicht mehr aus der
Garage raus. Seit dem ist es nicht mehr gestattet, im Hof zu
parken.
Dadurch kam es nicht zum kommentarlosen

Wegparken des Autos sondern zum „Disput“. Warst Du da
involviert?

Ich kannt damals meinen Mann noch gar nicht…
und zum Disput kam es auch nicht, weil er den
Wagen sofort auf die Straße stellte.
Mein Mann ist ein ganz friedlicher Geselle, weshalb ich ihn
wohl auch auswählte. :smile:)

Dann nochmal zu der Chronologie mit dem Kindersitz. Du kamst
also an, mit Auto_1, hast den Kindersitz vorübergehend auf den
Anhänger gelegt und irgendwann später kam Dein Herr Gemahl mit
Auto_2 wo der Kindersitz hätte eingebaut werden sollen.

Wir hatten am Vortag einen Ausflug mit SEINEM Wagen gemacht…
dann war Montag und er musste zu Arbeit, hat deshalb den
Sitz, damit ich mit dem Kind fahren kann, schnell untergestellt.
Wie

lange hat es denn gedauert, von dem Moment an wo Du den
Kindersitz dort deponiert hast und Dein Mann kam? Reden wir
hier von „wenigen Minuten“ oder von „vielen Stunden“? Und wann
genau war die Sperrmüllabfuhr? Am Tag vorher, oder?

Der Sperrmüll wurde um ca. 7 Uhr in der früh abgeholt.(gleicher Tag)
Der Sitz wurde um ca. 8 Uhr dort hingestellt.
Laut Zeugen hat der Nachbar ihn ca. 20 Minuten später
an die Straße gestellt.

Sonst gab es aber vorher keinen Kontakt zum bösen Nachbarn,
auch richtig?

Ich habe ihn dadurch zum ersten Mal gesehen, denn er wohnt ja
im Nebenhaus.

Und dann, als der Kindersitz dann weg war. Was habt Ihr dann
getan? Gleich die Polizei gerufen? Die kamen dann mit
Blaulicht angebraust und haben sofort den bösen Nachbarn
vernommen?

Ich bin wie oben gesagt, erst mal zu ihm gegangen, weil ich
der Meinung war: So blöd kann doch keiner sein, der hat den
doch bestimmt aus Jux in seine Garage gestellt.

Und nochwas, Du schreibst, dass sie (also die Polizei) den
bösen Nachbarn eh mal kennen lernen wollte. Warum das denn?

Das war reine Ironie.
Die haben bei meiner Erzählung eben lachen müssen, weil
sie sich das auch nicht denken konnten…

Achja, als dann die Polizei wieder abgebraust war, hast Du
Dich mit dem Herrn bösen Nachbarn unterhalten. Und in diesem
Gespräch konntet Ihr Euch nicht darauf verständigen, dass Ihr
Euch um einen günstigen Ersatz bemüht und der Herr Nachbar
Euch x Euro (die Hälfte oder was auch immer) dazu gibt?

Das einzige, was bei einem erneuten Versuch rauskam, als er von
seiner Garage über den Hof lief und wir ihn vom Balkon aus
ansprachen war:
ACH, sie wollen meinen Hänger kaufen?
Ich habe ihm das noch einmal in aller Deutlichkeit angeboten,
schon um Gerichte nicht zu bemühen und auch um die Kosten
nicht unnötig in die Höhe zu treiben…

Das Einzige, was darauf kam…
es war bereits ca. 22 Uhr,
war die POLIZEI, die berichtete,
der Herr Nachbar habe sich von uns bedroht gefühlt.

Was soll man da noch machen?
Hopfen und Malz suchen?

*neugierig*

Bleib neugierig… das ist immer förderlich.

Petzi

Hi

Der Sitz wurde um ca. 8 Uhr dort hingestellt.
Laut Zeugen hat der Nachbar ihn ca. 20 Minuten später
an die Straße gestellt.

Also ist der Sitz eindeutig länger als die von Dir geschriebenen paar Minuten auf dem Hänger gestanden.

Da Nachbarn Dir sagen „mußten“ wann der Sitz entfernt wurde, wäre er wahrscheinlich noch eine ganze Weile auf diesem Hänger gewesen, bevor Du ihn wegtransportiert hättest?

Gruß
Edith

Hallo!,

Unabhängig von den bereits gegebenen Antworten ist eine Klage
immer erst dann statthaft, wenn der BERECHTIGTE Anspruch nicht
mit einem milderen Mittel durchgesetzt werden kann.

Das als allgemeinen Grundsatz darzustellen ist nicht richtig, selbst wenn es in Einzelfällen so sein mag. Klagen kann man, sobald man einen fälligen zivilrechtlichen Anspruch hat. Ob man den Anspruch irgendwie anders durchsetzen hätte können ist dafür völlig egal.

Gruß
Tom

Hi !

Ich hatte den vorhergehenden Artikel so verstanden, dass der Anspruch ersteinmal gegenüber demjenigen geltend gemacht werden muss, der in Anspruch genommen werden soll.

Denn möglicherweise ist dieser Jemand ja zum Ausgleich eines Schadens bereit.

Als das „mildere Mittel“ war also das Gespräch mit dem in Anspruch zu Nehmenden gemeint und nicht irgendwelche Mahnungen etc.

Denn erst wenn ein Anspruch bestritten wird, ist doch der Gang zu einem Gericht überhaupt erst zulässig, oder sollen Gerichte sich jetzt auch schon mit Sachverhalten befassen, in denen es gar keine Unstimmigkeiten gigt?

molar84

Hallo!

Denn erst wenn ein Anspruch bestritten wird, ist doch der Gang
zu einem Gericht überhaupt erst zulässig, oder sollen Gerichte
sich jetzt auch schon mit Sachverhalten befassen, in denen es
gar keine Unstimmigkeiten gigt?

Nein, es genügt der fällige Anspruch und das ist auch richtig so. Eventuell hat es aber Kostenfolgen, es kann also sein, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens trotz vollständigem Obsiegen tragen muss.

Gruß
Tom

…auch mal senf dazugeben will !!!
wow, echt interessant, als ob man gleich alles mit der polizei oder dem oberstaatsanwalt klären muß.
ich glaube ein wort oder vielleicht zwei unter erwachsenen leuten hätte gereicht.
aber wegen so einem „fliegenschiss“ gleich ein sonderkommando fordern scheint mir ein wenig übertrieben.

es wundert mich wirklich nicht, denn wenn mir etwas nicht passt oder ich irgendeinen fur… quer habe, sage ich es frei heraus, und drohe nicht gleich mit der polizei, denn die hat bestimmt andere aufgaben wie etwa arme autofahrer abzukassieren.

…auch mal senf dazugeben will !!!
wow, echt interessant, als ob man gleich alles mit der polizei
oder dem oberstaatsanwalt klären muß.

Lies mal bitte richtig nach,
ZUERST suchte ich das Gespräch…
mir wurde die Tür vor der Nase zugeschlagen,
obwohl mich dieser Mann nicht kannte.
Kein Erstaunen, kein Bedauern,
keine Entschuldigung…

ich glaube ein wort oder vielleicht zwei unter erwachsenen
leuten hätte gereicht.

ja, unter „Erwachsenen“ ganz sicher :smile:

aber wegen so einem „fliegenschiss“ gleich ein sonderkommando
fordern scheint mir ein wenig übertrieben.

Sonderkommando?
Ich habe es lediglich bei der Polizei angezeigt,
die sich dann selber bereiterklärten, dort mal
vorbeizufahren.

es wundert mich wirklich nicht, denn wenn mir etwas nicht
passt oder ich irgendeinen fur… quer habe,

Ich denke mal nicht, Du meinst mit Furz quer,
jemand nimmt Dir Dein Eigentum weg?
Das würde ich ganz klar auf die „Aktion“ des
Nachbarn legen…
da passt Deine Formulierung wie die bekannte
„Faust aufs Auge“…

sage ich es frei

heraus, und drohe nicht gleich mit der polizei, denn die hat
bestimmt andere aufgaben wie etwa arme autofahrer
abzukassieren.

Das denke ich auch, dass die Polizei anderes zu tun hätte,
gäbe es da nicht so viele Ego-behaftete Menschen, die
sich mit allem Möglichen angegriffen fühlten und sogar denken,
sie müssten hier „Hauspolizei“ spielen.

Also Hände weg von Sachen, die definitiv NICHT mein Eigentum sind,
dann kann die Polizei sich um Wichtigeres kümmern,
ob das nun ausgerechnet die Autofahrer sein müssen,
liegt in jedermanns eigener „Wahr-nehmung“ / Meinung.