Nacherfüllung und Versandkosten?

Hallo,

mal angenommen, jemand kauft online einen Artikel (Wert: 100€ + Versandkosten: 10€) und stellt nach einem Monat einen Mangel fest.
Im Rahmen der Nacherfüllung wird das Teil ein oder mehrmals zwischen Verkäufer und Käufer hin- und hergeschickt. Es ist klar, dass diese Versandkosten der Verkäufer tragen muss (§439(2)).

Aber angenommen, der Mangel ist auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch nicht behoben und der Käufer tritt vom Kauf zurück. Jetzt wird das mangelhafte Teil letztmalig an den Verkäufer zurückgeschickt und auch diese Rücksendekosten muss natürlich der Verkäufer tragen.
Aber wie sieht es mit den 10€ Versandkosten ganz am Anfang aus. Die muss doch auch der Verkäufer tragen, oder?

Danke
Martin

hallo.

Aber wie sieht es mit den 10€ Versandkosten ganz am Anfang
aus. Die muss doch auch der Verkäufer tragen, oder?

die diskussion gab’s schon mal:
/t/widerruf-wer-traegt-versandkosten-von-abs-emp/337…

noch ein urteil:
http://www.linksandlaw.info/Urteil-fernabsatz-7-hins…

und noch eins:
http://www.e-recht24.de/forum/522-versandkosten-voll…

gruß

michael