Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Zu Punkt 1 muss ich dazu sagen, dass die Bescheide nur vorläufig sind, weil ich jeweils einen Einspruch hinsichtlich der schwebenden Verfahren vorgenommen habe. Ändert diese Tatsache etwas? Warum wird in diesem Fakll nicht zwischen den Einkunftsarten unterschieden?
Aus anderer Quelle habe ich nun erfahren, dass daher das Finanzamt, die bereits anerkannten Verluste nicht mehr aberkennen darf korrekt ist. Hier kann ich das ebenfalls rauslesen: /t/nebentaetigk-liebhaberei-steuerrueckzahlung/5131652
Danke nochmals für eine Erläuterung.