Nachhilfe geben

Gesetzt den Fall, es gäbe eine Familie: Mann Alleinverdiener, Frau Hausfrau.

Wenn die Frau nun z. B. mit Nachhilfe bei nicht-eigenen Kinden beginnt und dafür 10 oder 15€/h einnimmt: Gibt es dann eine Grenze, ab wann das versteuert werden muss?

Muss das evtl. als Freiberufliche Tätigkeit beim FA angemeldet werden, oder genügt das Ausfüllen einer „Anlage S“ bei der Steuererklärung am Jahresende?

Gruß JK

Das geben von Nachhilfestunden fällt unter die sogenannten freien Berufe und muss beim FA angemeldet werden und anhand einer Einnahme/Überschussrechnung versteuert werden. Die Anlage S reicht leider nicht aus.

Grüße

Hi !

Gibt es dann eine
Grenze, ab wann das versteuert werden muss?

Nach § 46 Abs. 3 EStG bleiben „Gewinne“ von € 410,00 „steuerfrei“.

Muss das evtl. als Freiberufliche Tätigkeit beim FA angemeldet werden,

ja, § 138 AO

oder genügt das Ausfüllen einer „Anlage S“ bei der
Steuererklärung am Jahresende?

jein. EÜR muss schon sein. und selbst wenn die € 410,00 nicht erreicht werden, muss es erst mal angegeben werden.

BARUL76

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Danke für die Informationen!

Gruß JK

Danke für die ausführlichen Inforamtionen und die Nennung der zugehörigen Paragrafen und Absätze!

Nach § 46 Abs. 3 EStG bleiben „Gewinne“ von € 410,00
„steuerfrei“.

. :smile:

Muss das evtl. als Freiberufliche Tätigkeit beim FA angemeldet werden,

ja, § 138 AO

Auch bei unter € 410,00 ?

Wenn ja: Genügt ein formloses Schreiben im Sinne von:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich eine Freiberuflicher Tätigkeit im Bereich von xxxx und yyyy an.
MfG …

Gruß JK

Hallo Johu!

Noch ein Hinweis aus der Versicherung-Ecke: Man sollte bei Nebenjobs nicht nur die steuerliche, sondern auch die Versicherungsseite betrachten. Aus der Parxis weiß ich, daß besonders zwei wichtige existentzgefährdende Risiken gerne übersehen werden:

  • Bei Aufnahme einer selbständigen Neben-Tätigkeit entfällt u.U. der Anspruch auf Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse,

  • Haftungsschäden aus einer selbständigen Tätigkeit sind i.d.R. nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Ich hoffe ich habe mit diesem Ausflug ins Versicherungsresort nicht gegen irgendwelche FAQ verstoßen …

Gruß Conrad

Nachhilfe ist „Einküfte aus Selbständiger Arbeit“. Das Finanzamt muss informiert werden und es muss eine normale Gewinnermittlung erstellt werden. Die Anlage heißt „GSE“. Jeder, der Einkünfte erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Die Grenze ist nicht von Bedeutung. Jeder hat einen Grundfreibetrag von 7664 Euro (Bei Zusammenveranlagung x 2) plus Sonderausgaben.

§ 138 AO:steuerliche Anmeldung
Hi !

vorab der Link

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html

Auch bei unter € 410,00 ?

Da der Gesetzestext keine Ausnahme nennt, auch bei einem Gewinn von unter € 410,00.

Wenn ja: Genügt ein formloses Schreiben im Sinne von:

Auch hier ist der Gesetzestext eindeutig. Die Anzeige muss „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ erfolgen.
Der Unterschied zu „auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ besteht also lediglich darin, dass die „Anmeldung“ nicht zwingend auf einem Original-Finanzamts-Papier abzugeben ist, sondern dass ein solcher Vordruck auch aus dem Internet gezogen werden darf oder sich selbst gebastelt werden darf (dann aber in Form und Inhalt mit dem amtlichen Formular übereinstimmen muss).

Ein formloser Antrag ist vom Gesetz her also nicht zulässig. Anders sieht dies allerdings der Anwendungserlass zur AO (vgl. § 138 Sätze 8 und 9 AEAO) vor. Danach können Steuerpflichtige, die nicht nach der Gewerbeordnung die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen haben, die Anzeige auch formlos abgeben.

Mal wieder ein Wirrwarr zwischen Auffassung des Gesetzgebers und Auffassung der Verwaltung. Läßt sich wohl am einfachsten lösen, wenn man bei jedem EInzelfall einfach vorher beim zuständigen Finanzamt anruft, wie die es handhaben.

BARUL76

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ESt: Steuererklärungspflicht
Servus,

Jeder, der Einkünfte erzielt, muss eine Steuererklärung
abgeben.

In § 56 EStDV (beiläufig auch in § 46 EStG) steht aber was anderes. Wer hat jetzt Recht? Der Gesetzgeber oder Du?

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ich hoffe ich habe mit diesem Ausflug ins Versicherungsresort
nicht gegen irgendwelche FAQ verstoßen …

das wohl nicht. Es wäre auch ein nicht angemessener Aufwand, jetzt deswegen den ganzen Thread ins „gemischte Brett“ Existenzgründung zu schubsen.

Jedenfalls hast Du einen Beitrag zu Gedeihen und Verfeinerung der „Klicktipps“ geleistet, und das ists allemal wert.

Schöne Grüße

MM

Personen mit Gewinneinkünften sind immer steuererklärungspflichtig.

§ 56 EStDV ist eindeutig
Hi !

Wenn dir bereits Quellen genannt werden, wieso liest du dann nicht darin. Hier also noch mal der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

Gehst du jetzt immer noch davon aus, dass bei Gewinneinkünften zwingend eine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben werden muss?

BARUL76

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Jedenfalls hast Du einen Beitrag zu Gedeihen und Verfeinerung
der „Klicktipps“ geleistet, und das ists allemal wert.

Hmm, das könnte bei solchen Antworten schon mal passieren. :wink:

Aber die Frage nach der Nachhelferei hatte diesmal einen anderen (eher auf eine ‚fiktive Person‘ bezogenen) Anlass als die KlickTipps.

Die KV-Problematik ist in den KlickTipps schon drin. :smile:
Aber danke für so einen Wink!

Schöne Grüße und rüberwink
JoKu

Danke für Eure reichhaltige Beteiligung an dieser Frage!
Hat sehr geholfen.

Gruß JoKu