Nachlassregelung naher Angehöriger

Was die Bestattung angeht, so sollten die Angehörigen diese möglichst einvernehmlich regeln. Besteht keine kirchliche Bindung, kann die Trauerfeier auch in einer städtischen Trauerhalle auf dem Friedhof oder in der Trauerhalle des Bestatters stattfinden (sofern der eine hat). Dies kann man auch mit einem Redner und weltlicher Musik angemessen gestalten, ohne dass es würdelos wird.

Erbe - Nachlass

Die Abwicklung des Nachlasses obliegt den Erben, also soweit kein Testament vorliegt den Kindern. Wichtig ist hierbei insbesondere die Auflösung des Haushalts und die Kündigung der Wohnung mit drei Monaten Frist. Weitere Dinge kopiere ich Dir einfach mal aus einem Vortrag von mir von vorletzter Woche:

Erben:

  • Eine ggf. notwendige Ausschlagung des Erbes muss binnen sechs Wochen erklärt werden, sonst automatisch Annahme
  • Erben treten in alle Rechtspositionen des Erblassers ein
  • Erbe umfasst gesamten Nachlass mit dem gesamten Soll und Haben
  • Bei mehreren Erben entsteht automatisch Erbengemeinschaft (Erbauseinandersetzung)
  • Abwicklung ist gemeinsame Aufgabe der Erben
  • Erblasser kann Testamentsvollstrecker einsetzen
  • Erben können Dritten mit Abwicklung bevollmächtigen

Erbschein:

  • Unabhängig von Erbscheinsantrag muss Testament beim Nachlassgericht eingereicht und von diesem eröffnet werden
  • Erbschein nur notwendig bei: Grundstücksübertragung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen wenn kein eröffnetes öffentliches Testament vorliegt
  • Wer (z.B. Banken) ohne Not Erbschein verlangt, muss Kosten tragen (BGH XI ZR 311/04)
  • Bei mehreren Erben gemeinsamer Erbschein
  • Antrag an das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht
  • Kosten nach Wert des Nachlasses

Nachlassabwicklung:

  • Gibt es aufgrund Ausschlagung keine Erben müssen Angehörige trotzdem bestatten
  • Bei Bestattung durch Ordnungsamt nimmt dieses Angehörige in Anspruch
  • Wohnung kann mit drei Monaten Frist gekündigt werden
  • Bei sonstigen Verträgen Kündigungsfristen beachten, oft außerordentliche Kündigung möglich
  • Erbengemeinschaft muss sich „auseinandersetzen“, entweder formlos oder durch notariellen Vergleich

Wichtige Anlaufstellen:

  • Arbeitgeber/privater Versicherer/Gewerkschaft/… bzgl. Sterbegeld
  • Rentenversicherung bzgl. ggf. Hinterbliebenenrente
  • Bank/Finanzdienstleister
  • Ggf. Krankenhaus/Pflegedienst/Apotheke
  • Ggf. private Krankenversicherung wg. Kostenerstattung
  • Grundbuchamt bzgl. Umschreibung von Immobilien
  • Amtsgericht zur Einreichung eines Testaments
  • GEZ Kündigung Radio/Fernsehen
  • Steuerberater bzgl. letzter Steuererklärung/ Erbschaftssteuererklärung

Gruß vom Wiz

Sonstige Informationen, Tipps und Erfahrungen von Nutzern

  • aus eigener Erfahrung kann ich Dir zumindest die „praktische“ Information mitgeben, dass eine Urnenbestattung nahezu an einem beliebigen Termin stattfinden kann.

  • Die Einäscherung selbst findet in der Regel ohne Familie statt (man kann natürlich es so haben, wie man möchte - es ist aber unüblicher). Danach wird die Urne aufbewahrt bis zu einem Dir genehmen Termin.

  • Sollte der Zeitraum mehr als 3 Monate betragen (so war es hier), wurde glaube ich eine Gebühr von 10 € verlangt.
    Da bei uns auch ein Teil der Verwandten zum einen gebrechlicher war, zum anderen zudem 600 km Anreise hatte, vergingen da doch 6 Wochen. Ich gebe zu - eine Verschiebung lag an mir - ich wollte tatsächlich die Trauerfeier nicht in der Woche meines 40. Geburtstag haben. Soviel Egoismus habe ich mir ganz persönlich gegönnt (in Absprache mit den engsten Verwandten)

  • Der Vorteil ist nun, dass Du für die Planung auch ein wenig mehr Zeit hast und evtl. beim sichten der Unterlagen noch einen Draht zu Deiner Mutter findest, den Du schon verloren hattest. Du musst im Moment nur die ganz unmittelbar erforderlichen Dinge entscheiden und kannst Dir mit allem übrigen ein wenig Ruhe lassen.

  • Du bist z.B. nicht darauf angewiesen, Druckvorlagen der Zeitung (die oft grauenhaft sind) zu verwenden für eine Anzeige, jede Zeitung verarbeitet ein angeliefertes pdf-Dokument. (nicht dass das billiger wäre - es kostet gleich - aber vielleicht ist es persönlicher).

  • Wir wollten seinerzeit kein übliches Sterbebild - zum einen - die Dinger finde ich persönlich sehr scheußlich, man kriegt für sehr teures Geld einen Haufen (soviel Trauernde waren weit und breit nicht zu finden).

  • Wir haben statt dessen aus jedem Lebensjahrzehnt ein Foto genommen, Abzüge 10 x 15 cm machen lassen und eine Art kleines „Album“ mit Spiralbindung gemacht (macht jeder Copyshop), zur Verstärkung hinten ein Karton, vorne eine Folie. Als Deckblatt ein Gedicht auf Transparentpapier mit drin. Und jeder, der auf der Beisetzung war, bekam so eins. In meinen Augen eine persönlichere Erinnerung - und so empfanden es auch die Trauergäste.

Wendy

Anmerkung: Den Text habe ich etwas abgeändert- BelRia-Mod.


Hier der ganze Thread:

Quelle: Mutter plötzlich verstorben - was muss man machen.