nachträgliche Genehmigung eines Schwarzbaus

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm) Strafe? Kosten?

Hallole,

es müssten nur die Kosten für den Bauantrag (Architektenkosten, Genehmigungsgebühr, evtl. Vermessungskosten) anfallen, das hält sich in Grenzen. Architekt würde ich nach Stunden bezahlen, Gebühr der Genehmigung und Vermessung geht nach der Gebührenordnung.

Schöne Grüße
Christian Storch

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Hallo Alfred,

das ist sehr individuell. Zum einen verlangt die Bauordnung eine doppelte Genehmigungsgebühr. Dann kommt es auf das Bundesland an, in dem du wohnst bzw. der Schwarzbau steht. In Sachsen kann ein Bußgeld bis 500.000,00 € verhängt werden, gestaffelt nach der schwere des Vergehens. Es kommt auch noch darauf an, ob dein Schwarzbau in den neuen Ländern steht. Hier gab es die Regelung, wenn ein Schwarzbau fünf Jahre gestanden hat und die damals zuständige staatliche Bauaufsicht hat nichts dagegen unternommen, galt er als legalisiert.

Aber ich denke, so dick wird alles nicht kommen, wenn das Vorhaben die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Belange einhält.

Freundliche Grüße
Harald

Das ist eine Frage für einen Anwalt.

Grüße

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Die Genehmigungsgebühren bereits bestehender Gebäude sind in der Regel dreifach höher als bei Genehmigung vor Errichtung.

Es müssen alle erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise erbracht werden. Welche das genau sind, hängt vom Vorhaben ab.

Bußgelder KÖNNEN darüberhinaus geltend gemacht werden.

Größtes Problem bei nachträglichen Genehmigungen ist jedoch meist, das Einhalten der aktuellen Rechtslage, da sich im Laufe des Bestehen des Objektes z. B. die Wärmeschutznachweise deutlich verschärft haben. Häufig ist es auch ein Problem noch den statischen Nachweis zu führen.

An Kosten entstehen also die Planungskosten mit, in der Regel höherem Aufwand, dreifache Genehmigungsgebühren und es besteht die Gefahr von Bußgeldern, deren Geltendmachung aber im Ermessen der Behörde liegt.

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Guten Tag,
…und wieder einmal: welches Bundesland.
Wer hat denn die Illegalität festgestellt? Gibt es dazu schon irgend einen Bescheid, der das feststellt?
Ist das in den Neuen Bundesländern, welches Recht galt da ggf. zu DDR-Zeiten?
Auch in den Alten Bundesländern: War das zu der Zeit auch schon illegal, ganz oder teilweise?
Etc. etc.
Ansonsten gehört zu jeder Bauordnung am Schluss auch der Hinweis, wie den solche Ordnungswidrigkeiten nach dem jew. Bussgeldkatalog zu bewerten sind. In NRW z.B. der §84ff. Die Kosten des Verfahrens, z.B.das Erstellen von Bauvorlagen durch einen Bauvorlageberechtigten (i.d.R. Architekt), das Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen (Statik), Einmessung und was auch immer notwendig ist, tragen Sie natürlich auch als „Sowiesokosten“.
Ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit und ohne Kenntniss der Gesamtsituation: Z.B. Nach einem hessischen Katalog könnte ein Bussgeld je nach Gebäudevolumen (entsprechend den Berechnungsvorschriften für den nachzureichenden Bauantrag) etwa 500-1500 EUR bis 100 m³ oder 1500 bis 10000 EUR für 100 bis 10000m³.
Theoretisch wäre auch noch eine Kumulierung von verschiedenen Ordnungswidrigkeiten möglich, z.B. wenn vorher etwas ohne Genehmigung abgerissen wurde.
Eckart Schwengberg

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Strafe nicht, denn das Delikt ist verjährt. Allerdings könnten theoretisch statt der Kosten für eine nachträgliche Genehmigung auch die Kosten für eine Beseitigungsanordnung und den Abbruch der Anlage kommen. Denn ein materiell illegales Gebäude ist nicht nachträglich genehmigungsfähig. Anders sieht es bei lediglich formeller Illegalität aus (wenn es also genehmigungsfähig gewesen wäre und immer noch ist).

Gruß
smalbop

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Hallo,

auf alle Fälle keine Strafe im rechtlichen Sinne mit Verurteilung.
An Kosten werden sie alle die Kosten haben, die für einen zeitgerechten Antrag auch angefallen wären (Architektenkosten, so sie den Antrag nicht selber erarbeiten können, ggf. Gutachten, Erschließungskosten, Kasten Bier- so der Nachbar zustimmen muss).
Für die Genehmigung werden sie mit den doppelten Kosten der Baugenehmigungsgebühr (% Satz der Rohbaukosten) rechnen müssen.
Das Unangenehmste wäre, wenn der „Schwarzbau“ aus bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden kann und ein behördlicher Rückbau angeordnet wird.

Viel Glück

db

Hallo
Das Hängt vom Bauamt und seinem Bearbeiter ab.
Es ist auch wichtig, ob der Bau genehmigungsähig ist.
Wenden Sie sich bitte direkt an einen niedergelassenden Architekten, der kann die Unterlagen durchsehen und sicherlich mehr dazu sagen.

Gruß Andreas

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Hallo,
kann man so einfach nicht beantworten. Evebtuell muss sogar abgebrochen werden. Falls dieser Schwarzbau genegmigt werden soll, ist am besten zuerst ein Gespräch mit der Baubehörde angebracht um zu erfahren, welche Vorlagen sie verlangt. Grundsätzlich wird ein Bauantrag benötigt mit geprüfter Statik.
MfG
Kley

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

das kommt auf das Bundesland und das Gutdünken der Bauaufsichtsbehörde an, einfach mal beim freundlichen Bauamt Ihres Vertrauens fragen. ;o))
Ach ja, ein freundliches Hallo, oder guten Tag etc. wäre dabei eine gute Idee.

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Hallo Alfredwilli21!

Ja, Strafe und Kosten.

Welche Strafe und welche Kosten richten sich nach den Umständen.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

anwalt fragen!

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

Hallo Alfredwilli21,
zunächst einmal, verzeih die späte Antwort.
Also, normalerweise kommt wegen des Schwarzbaus keine Strafe auf dich zu. Zunächst wird dich das Bauamt auffordern das Problem zu „heilen“ (so nennt man das), z.B. durch einen Bauantrag, Abriss oder der Gleichen.
Erst wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst wird eine Strafe verhängt.
Der Bauantrag wird als ganz normaler Bauantrag behandelt, mit den normalen Genehmigungsgebüren, eigentlich kein Problem.
Sollte etwas anderes als das gerade Geschriebenen geschehen melde dich ruhig noch einmal, dann läuft etwas schief.

LG Peter

was kommt auf mich zu bei der nachträglichen Genehmigung eines
vor über 25 Jahren errichteten Schwarzbaus (Anbau-ca 30qm)
Strafe? Kosten?

  1. Baugesuch: Bauantrag, Pläne,Lageplan mit schriftlichen Teil, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung.
  2. Die Unterlagen verfasst von einem Planverfasser.
  3. Die Höhe der Ordnungswidrigkeit richtig sich nach der größe des Verstosses.
  4. Baugebühr richtet sich nach der Höhe der Baukosten.

Am besten Sie gehen zum Bauamt. Die Anforderungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich.