Hallo Leute,
zufällig bin ich gerade drauf gekommen, dass meine Frau mit ihrem Fahrrad in der Dunkelheit vor dem Morgengrauen oder am späten Abend von oder zur Arbeit fährt, ohne die Fahrrad-eigene Beleuchtung (Frontscheinwerfer und Heckrückstrahler) per Dynamo einzuschalten, weil sie die zusätzliche Tretarbeit scheut, und statt dessen nur einen 1W-LED-Aufsteckscheinwerfer für vorne und einen 5x0,1W-LED-Aufsteckrückstrahler jeweils mit Batteriebetrieb benützt.
Ich habe jetzt die Befürchtung, dass sie ein Polizist auf Streife deswegen mit einem Bußgeld zur Kasse bitten wird, wenn er das sieht.
Ist meine Befürchtung berechtigt?
Fragt
Beuteltier