Hallo zusammen,
nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist man ja noch 4 Wochen lang in der gesetzl. KV beitragsfrei „nachversichert“. Gilt dies auch nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Gruß
Jens
Hallo zusammen,
nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist man ja noch 4 Wochen lang in der gesetzl. KV beitragsfrei „nachversichert“. Gilt dies auch nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Gruß
Jens
Hi!
nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist man ja noch 4 Wochen lang in der gesetzl. KV beitragsfrei „nachversichert“. Gilt dies auch nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Ja. Der Wortlaut von § 19 (2) SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html) lautet:
„Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger , besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.“
Und bei einem Alg-Bezug ist man versicherungspflichtig!
LG
Jadzia
Hallo,
die Antwort hat Jadzia ja schon gegeben.
Aber Vorsicht, wer meint beitragsfrei zu sein, kann sich täuschen. Wer nach einem Kalendermonat und einem Tag noch keine neue KV hat, der wird rückwirkend versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und muss für die ganze Zeit Beitrag zahlen.
Gruß Woko
Hallo Woko!
Danke für die Ergänzung! Wusste ich auch noch nicht. Wieder was gelernt. 
LG
Jadzia