Hallo,
ich habe da einen wie immer fiktiven Fall, vielleicht kann da jemand einschätzen wie man nachweisen kann, dass man wirklich geforderte Unterlagen an die ARGE versandt hat.
Herr X wird von der ARGE aufgefordert Unterlagen an die ARGE zu senden. Innerhalb des Aufforderungsschreibens wird damit gedroht, dass gesamte Gelder (Alg II + Sozialgeld für die Kinder) gesperrt werden, wenn die Unterlagen gemäß Aufforderung nicht an die ARGE geschickt werden.
Herr X schickt die geforderten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist mit normaler Post (leider nicht per Einschreiben was Herr X mittleweile bereut) an die ARGE.
Wenn nun die ARGE behaupten würde, sie hätten die Unterlagen nicht erhalten (angeblich ist bisher sovieles nicht bei der ARGE angekommen) und das Alg II gesperrt würde, würde Herr X der Nachweispflicht der Versendung genügen, wenn er 2 minderjährige Personen (seine beiden eigenen Kinder 13 und 14 Jahre alt) als Zeugen benennen könnte, die beim Einwurf des ordnungsgemäß frankierten Umschlags in einen Postkasten anwesend waren?
Danke schon mal für Eure Einschätzung.