Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben in Berlin einen Verein gegründet seit einem Jahr und trägt die Name palästinensische Ärzte und Apotheker verein Berlin -Brandenburg e.V nun haben eine Beschwerde von der palästinensische Ärzte und Apotheker verein Deutchland e.V bekommen mit der Begründung , dass hier eine Namenähnlichkeiten besteht.
Es gibt aber weitere palästinensische Ärzte und Apotheker Vereine in weiteren Städte , wie München , NWR , Hannover und in Schsen , die die Name palästinensische Ärzte und Apotheker Verein Ortsbezogen und gibt es keine Beschwerden von keinem.
Der Vereinsregister in Berlin hat das geprüft und eingetragen, da keine Verwechselung vorliegt.
Ist das zulässig , dass mann uns von der palästinensischen Ärzte und Apotheker verein Deutchland e.V deswegen abmahnt ?
LG
Hallo,
zunächst ist es so, dass jeder einen Vereinsnamen frei wählen kann. Es sei denn, es gibt Rechte auf den Vereinsnamen oder den Namen allgemein
(z.B.: Waldorfpädagogik ist ein geschützter Name und darf auch nicht unberechtigt in eiem Vereinsnamen Verwendung finden)
Da ich das aber in Ihrem Fall nicht aus der Entfernung beurteilen kann, würde ich Ihnen empfehlen einen Rechtsamwalt (Fachgebiet Namensrecht) einzuschalten.
Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller
Schauen Sie mal auf meine Homepage zur Vereinsarbeit:
http://www.beratung-stadtmueller.de/
Lieber Herr Dr. Muhaisen,
dies ist eine juristische Frage von der wohl niemand weiß, wie sie im Ernstfall vor Gericht beschieden würde. Auf alle Fälle sollten Sie einen Juristen fragen!
Das Namensrecht ist im HGB geregelt. Name = Firma. Vom Namen her sind die beiden Vereine unterschiedlich, also zwei verschiedene Unternehmungen. Eine Verwechslung bzw. irreführende Annahme kann jedoch gegeben sein. Vor allem, weil der Berliner Verein als „Ortsgruppe“ des Bundesvereins interpretiert werden könnte. Wie sieht das denn mit den anderen örtlichen Vereinen aus? Gehören diese zum „Deutschland Verein“ oder sind die auch gänzlich unabhängig?
Gleich mit einer Abmahnung zu drohen ist natürlich keine nette Herangehensweise. Sowas sollte doch mittels zwischenmenschlicher Kommunikation geregelt werden können.
Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 oder §§ 3, 5, 8 UWG (Wettbewerbsrecht) kann Unterlassung beansprucht werden, vor allem, wenn die Beeinträchtigung von (wirtschaftlichen, wettbewerbsrechtlichen) Interessen zu befürchten ist.
Fragen Sie Ihren Notar, der die Eintragung beim Vereinsregister vorgenommen hat, wie er die Sache einschätzt. Und fragen Sie bei den anderen örtlichen Vereinen nach. Ich würde auch noch einmal beim Berliner Vereinregister Rückfrage halten - mit dem deutlichen Hinweis der Ähnlichkeit - ob hier eine unzulässige Firmenverwendung vorliegt.
LG, Daniela Weber
Hallo Herr Dr. Muhalsen,
die „Abmahnung“ richtet sich wohl nach § 12 BGB. Danach ist der Name einer Person -und eines Vereins- namensrechtlich geschützt. Aber nur, wenn der Name mehr oder weniger gleich ist.
Das sehe ich in eurem Fall aber nicht. Durch den Zusatz „Berlin-Brandenburg“ bzw. beim abmahnenden Verein der Zusatz „Deutschland“ ist m.E. eine deutliche Unterscheidbarkeit vorhanden und keine Verwechslung zu befürchten.
Zur genauen Klärung dieser Frage muss ich euch aber im Übrigen an einen Anwalt verweisen, der sich in Wettbewerbs- und Namensrecht auskennt.
Gruß
B. Kaufmann
Hallöchen,
grundsätzlich sind die Namen von eingetragenen Vereinen deren Eigentum und rechtlich geschützt. Die Namen sollen sich eindeutig unterscheiden.
Allerdings gibt es natürlich Begriffe, die nicht schützbar sind, wie z.B. der Zweck (Fußball) oder die Ortsangabe. Gerade der Ort gilt natürlich für jeden dort ansässigen Verein. Allerdings darf man sich natürlich nicht Fußballverein Berlin nennen, wenn man den Verein in München betreibt.
Darum ist offenbar auch die Eintragung erfolgt. Eine Abmahnung ist Blödsinn. Der andere Verein könnte sich höchstens beim Vereinsregister über die Namensähnlichkeit beschweren, was dann prüfen würde.
Beste Grüße
Detlef Oeffner
Lieber Dr. Muhaisen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Weswegen genau und von wem wurde Ihr Verein abgemahnt?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch