Hallo,
Oder seinen Messdiener oder er war sportlich engagiert - wer
sagt dir, dass er solche Maschen nicht wieder am neuen Ort
anfängt?
Ja, er kann natürlich auch in solchen Zusammenhängen tätig gewesen sein - meine Aufzählung war keineswegs abschließend, sondern sollte lediglich verschiedene Konstellationen abdecken.
Gleichwohl sind auch die von dir genannten Beispiele jeweils im persönlichen Näheverhältnis angesiedelt. Hier wird vom Täter ganz bewusst ein Vertrauensverhältnis geschaffen und anschließend ausgenutzt und deshalb erfordern solche Konstellationen sowohl in der Prävention, als auch in der Übergriffssituation ganz andere Maßnahmen.
Und deshalb ist ein gewisses Maß an Bewußtheit eben schon im Vorfeld ganz essentiell.
Dem belästigenden Pfarrer/Lehrer/Trainer kommt man nämlich nicht dadurch bei, dass sich ein Lynchmob vor dem Wohnhaus eines bereits identifizierten Täters postiert. Man kommt ihm dadurch bei, dass man sei Kind so stärkt, dass es sich traut, selbstbewußt „nein“ zu sagen und schon früh mit den Eltern über potentielle Belästigungssituationen spricht.
Stimmt, die „Jagdmethoden“ sind weitaus perfider. Das macht
sie nicht weniger gefährlich, sondern eher mehr.
Die „Jagdmethode“ ist genau die, die ich oben beschrieben habe - das Einschleichen in und das Ausnutzen von Vertrauensverhältnisssen.
Ich finde solche Verbrechen überschreiten moralisch eine
absolute Grenze. Dies kombiniert mit der höchsten
Rückfallquote, die es überhaupt unter Verbrechern gibt, lassen
meiner Meinung nach nur eine Art von Konsequenz zu -
wegsperren, für immer. Es ist mir absolut unverständlich, wie
man hier anderer Meinung sein kann.
Persönlich finde ich derartige Straftaten ebenfalls in hohem Maße verwerflich und so würde ich im Zweifel sogar dem Wegsperren - sei es beispielswiese in form der Sicherheitsverwahrung - meinetwegen sogar freimütig zustimmen. Jedenfalls dann, wenn es auf einem Urteil basiert.
Was ich aber eben keinesfalls gutheiße, sind die oft erhobenen Forderungen, welche Sanktionsmöglichkeiten in die Hände der Bürger legen. Internetpranger oder Veröffentlichung von Wohnadressen dienen nämlich lediglich dazu, einer möglichen Selbstjustiz in die Hände zu spielen. Und da wird es aus rechtsteoretischer Sicht eben inkonsistent. Man findet Beispiele hierfür beispielsweise auch in vielen JVAen. Sexualstraftäter haben’s da wirklich nicht „schön“. Und so findet man beispielsweise mehrfache Raubmörder, die einen Kinderschänder „knechten“. Ist aber jemand, der Menschenleben auf dem Gewissen hat, tatsächlich einem Sexualtäter moralisch derart überlegen, dass er Sanktionen ausüben darf? Ich denke, nicht - das Strafmonopol hat beim Staat zu liegen.
Ich persönlich mag es eben einfach nicht leiden, wenn ein wütender Mob Fensterscheiben einschmeißt. Was wäre denn beispielsweise, wenn es sich einfach um eine schlichte Namensverwechslung handelt?
MFG Cleaner