wird sind eine Interessengemeinschaft ohne Satzung, Vereinsstatus o.ä. . Wie kann der Name der Gruppe geschützt werden, wenn Mitglieder ausscheiden, und den Namen benutzen oder beanspruchen?
Hallo Peter,
leider kann ich da nicht weiterhelfen, sorry.
Gruß, Charly-Heinz
danke, keine Antwort ist keine Antwort…vlt. komm ich einfach damit klar…
Meines Erachtens habt Ihr keine Möglichkeit euren Namen zu schützen. Erst durch den Eintrag in das Vereinsregister ist euer Name geschützt.
Der Namensschutz richtet sich nach § 12 BGB. Bitte wendet euch an einen Anwalt, der sich mit Namensrecht / Marken- und/oder Urheberrecht auskennt.
Dieser sollte euch kompetente Antwort geben können.
Gruß
B. Kaufmann
Hi Peter ! Gruppe will Namen; so viel wie ich weiss, sitzt in München das Patentamt o.ä., die die Namensrechte
sichern bzw. überprüfen, ob es den Namen schon geschützt gibt.
(Bei Vereinen gehts übers zust. Amtsgericht). mfg idefixer
Hallo,
durch Eintragung in das Vereinsregister, ansonsten ist das eher eine Frage des Urhebereechtes.
Mfg
HHolstein
§ 12 BGB schützt jeden Namen. Man kann als Besser-Berechtigter vom Schlechter-Berechtigten Unterlassung verlangen.
Hallo Peter, bei eingetragenen Vereinen ist es einfach. Der Namensschutz besteht - auch für URL - solange der Verein beim Registergericht eingetragen ist. Bei anderen Vereiinen: Rechtsberatung beim Amtsgericht oder ein Rechtsanwaltbüro befragen.
Freundliche Grüße
Alfred
Hallo Herr Schöpke,
Ihrer Frage stehe ich auch etwas hilflos gegenüber. Sie steht unter dem Titel „Namensschutz für Vereine“, welcher über das Vereinsregister gewährt wird. Sie teilen jedoch in Ihrer Anfrage mit, dass die betreffende Interessengemeinschaft keinem Vereinsstatus unterliegt. Dann besteht m.E. auch kein Namensschutz, es sei denn, sie bemühen sich mit Hilfe einer anderen amtliche Vertretung um denselben.
Es tut mir leid, Ihnen nicht helfen zu können.
M.f.G. Irajel
das geht m.E. nur bei e.V. (eingetragener Verein).
Bin aber nicht sicher
mfg
makoe
Meines Erachtens ist kein Schutz möglich.
Gruß
Jeremias
Hallo Peter Schöpke
leider kann ich erst heute antworten war bis dato im Urlaub.
Meiner Meinung nach ist das sehr schwierig. Um einen Schutz des Namens zu erreichen musst du den Namen schützen lassen, hier greift das Urheberrecht.
Selbst eingetragene Vereine haben öfter den gleichen Namen, nur der Ort ändert sich dabei.
Mehr kann ich nicht helfen, vieleicht erhälts du von den anderen eine konkretere Aussage.
Viel Glück,
Schützenmeister