Namesgebung des Kindes

Hallo,

angenommen, jemand möchte sein Kind z.B. Andrea oder Kim nennen. Nun ist das ja in Deutschland nicht ohne weiteres möglich, da Namen klar einem Geschlecht zugeordnet werden müssen. Welche Möglichkeit besteht, sich gegen diese veraltete Regelung zu wehren.

Hallo,

indem man einen zweiten eindeutigen Namen dazustellt.

z.B Andrea Josef für einen Jungen
oder Andrea Marie für ein Mädchen

Im alltäglichen Gebrauch läßt man ggf den Zweitnamen weg.

Gruß Steffi

Hallo,

ganz so hart wie Du es beschreibst ist das meines Wissens nicht. Andrea darfst Du Deine Tochter hier durchaus nennen, nur Deinen Sohn nicht (auch wenn es in Italien ein gängiger Jungenname ist). Kim, egal ob für Junge oder Mädchen, hängt vermutlich ein bißchen vom guten Willen des Standesbeamten ab. I.d.R. wird verlangt, dass ein im deutschen Sprachraum geschlechts-eindeutiger Name als 2. Vorname gewählt wird. „Andrea Horst“ oder „Kim Helmut“ würde sich doch anbieten *SCNR*.

Gruß,

Myriam

ot…
Hallo!

Die Frage müsste eher sein, wie die Kinder sich gegen Eltern wehren können, die ihnen die dämlichsten Namen verpassen wollen und dabei ihr eigenes Streben nach Individualität und Selbstverwirklichung als wichtiger einschätzen, als die zahlreichen Probleme, die ein Kind mit einem bescheuerten oder geschlechtsfremden Namen haben wird…

Standesbeamte denken sich schon etwas dabei, wenn sie abschlägige Entscheidungen treffen bei Namen wie Pumuckl oder Schneewittchen…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Die Frage müsste eher sein, wie die Kinder sich gegen Eltern
wehren können, die ihnen die dämlichsten Namen verpassen
wollen und dabei ihr eigenes Streben nach Individualität und
Selbstverwirklichung als wichtiger einschätzen, als die
zahlreichen Probleme, die ein Kind mit einem bescheuerten oder
geschlechtsfremden Namen haben wird…

Darum geht es doch gar nicht. Das Problem existiert bei sehr vielen in Deutschland geborenen Asiaten und zum großen Teil auch Türken. Im asiatischen raum haben die meisten Namen eine Bedeutung und sind somit geschlechtsneutral. Nicht jeder möchte seinem Kind einen zweiten Namen geben.

Und eben obige Beispiel zeigen, dass es auch in der westlichen Welt viele Namen gibt, die beiden zugeordnet werden können.

Hi

Is bissi Offtopic, aber das Thema war mal bei www /t/namensgebung-kontrovers/3145137

Blue

Bedeutung und sind somit geschlechtsneutral. Nicht jeder
möchte seinem Kind einen zweiten Namen geben.

Muß er ja auch nicht, wenn er einen Namen wählt, der das Geschlecht des Kindes eindeutig zu erkennen gibt.

Und eben obige Beispiel zeigen, dass es auch in der westlichen
Welt viele Namen gibt, die beiden zugeordnet werden können.

Als meine Kinder geboren wurden, gab es auf den Standesämtern Listen mit zulässigen Namen. Außerdem hatten die Standesbeamten einen Ermessensspielraum in der Genehmigung der elterlichen Namenswahl. Ich vermute, dass es heute sogar noch etwas lockerer geworden ist. Trotzdem glaube ich nicht, dass die Standesbeamten Rücksicht auf die Wünsche anderer Kulturen nehmen müssen.

Hallo,

Is bissi Offtopic, aber das Thema war mal bei www
/t/namensgebung-kontrovers/3145137

Das trifft es leider auch nicht. Nehmen wir z.B. mal japanische Namen, die ja alle eine Bedeutung haben. Somit ist eine neue Nameskreation auch leicht möglich. Die Japaner sind da auch etwas fortschrittlicher, als die altmodischen Deutschen. Nehmen wir nun an, ein Name wird gewählt. Sehr viele japanische Namen sind geschlechtsneutral, sehr viele kennen die Deutschen nicht. Das japanische Konsulat muss also bestätigen, dass dieser Name existiert. Soweit kein Problem. Da dieser Name aber geschlechtsneutral ist, verlangt nun das Standesamt eine zweiten Namen, damit man außer den äußerlichen Merkmalen auch am Namen erkennt, ob es männlich oder weiblich ist. Dieser zweite Name ist aber nur für die Papiere.

So könnte ein türkischer Junge beispielsweise Aysen Hans … genannt werden, obwohl das in der Türkei vermutlich anders gesehen wird. Zumal steht überhaupt nicht fest, ob das Kind jemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will. Die Deutschen nehmen sich also einen Besitzanspruch heraus.

Hai,

Zumal steht überhaupt nicht fest, ob das Kind
jemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will. Die
Deutschen nehmen sich also einen Besitzanspruch heraus.

Generell finde ich auch so kitschige oder experimentelle oder ach-so-außergewöhnliche Namen nicht gut, die vielleicht niedlich klingen, so lange das Kind klein ist, aber albern wirken, wenn das „Kind“ 16, 36 oder 56 ist.

„Besitzanspruch“ finde ich aber übertrieben. Wenn Dein Beispiel auf ein Kind aus einer Verbindung Deutscher / Nicht-Deutscher anspielt, sehe ich trotzdem kein Problem darin, dem Kind einen zweiten Namen zu geben. Muß ja nicht gleich Horst oder Waldemar sein, die Auswahl ist ja groß. Es sollte einem ja auch gelingen, den garstigen Bindestrich im Vornamen zu vermeiden :wink:

Mein Halbbruder ist mittlerweile britischer Staatsbürger und kommt mit „Stephan Friedrich“ trotz allem gut durchs Leben, auch wenn er den zweiten Vornamen nicht richtig aussprechen kann. Wer fragt schon nach dem zweiten Vornamen?

Wichtiger finde ich, dass das Kind nicht jedes Mal erklären muß, ständig mit Herr / Frau angeschrieben wird und v. a. nicht jedes Mal buchstabieren / sich über falsche Schreibweise ärgern muß, weil die Eltern ihre Selbstdarstellung ausleben mußten.

das soll generell keine Unterstellungen beinhalten, ist nur Meinung.

LG

Schnägge

Hallo!

Die Japaner sind da auch etwas fortschrittlicher, als die
altmodischen Deutschen.

Hier muss ich die Deutschen doch ein bißchen verteidigen - auch wenn mir als Ösi das nicht ganz leicht fällt :wink: - so altmodisch sind die nämlich gar nicht. Schau dir mal den Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.10.2002, Az. 8 W 380/ 02, etwas genauer an: demnach ist in begründeten Fällen ein geschlechtsneutraler ausländischer Vorname durchaus möglich - http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MTYyOA_…. Zwar handelt es sich hier zugegebenermaßen um einen besonders gelegenen Ausnahmefall, aber eine gewisse Aufweichung der starren Regeln ist schon ersichtlich. Besonders die Ausführungen zur gesellschaftlichen und kulturellen Veränderung in Deutschland sind erhellend.
Grundsätzlich gilt noch immer, dass die Wahl der Vornamen nur durch die Grenzen, die sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf, begrenzt ist. Wie auch im zitierten Judikat angeführt, sieht der Bundesgerichtshof diese Grenzen z.B. dann verletzt, wenn bei der Namensgebung der natürlichen Ordnung der Geschlechter nicht Rechnung getragen wird. Natürlich kann man hier anderer Meinung als der BGH sein, allerdings wird man das Namensrecht primär unter dem Aspekt des Schutzes des Kindes betrachten müssen, und die Entwicklung und Anerkennung von Vornamen - wobei es hier um eine gesellschaftliche Anerkennung geht und nicht um eine „von oben“ juristisch verordnete - dürfte ein ziemlich langwieriger Prozess sein. Derzeit wird in Deutschland ein Junge mit dem deutschen Mädchennamen Andrea ebenso zu leiden haben wie in Italien ein Mädchen mit dem italienischen Bubennamen Andrea.
Grüße, Peter

Hi!

Die Frage müsste eher sein, wie die Kinder sich gegen Eltern
wehren können, die ihnen die dämlichsten Namen verpassen
wollen und dabei ihr eigenes Streben nach Individualität und
Selbstverwirklichung als wichtiger einschätzen, als die
zahlreichen Probleme, die ein Kind mit einem bescheuerten oder
geschlechtsfremden Namen haben wird…

Darum geht es doch gar nicht. Das Problem existiert bei sehr
vielen in Deutschland geborenen Asiaten und zum großen Teil
auch Türken. Im asiatischen raum haben die meisten Namen eine
Bedeutung und sind somit geschlechtsneutral.

Es kommt eben darauf an, wo das Kind aufwachsen soll…

Nicht jeder
möchte seinem Kind einen zweiten Namen geben.

Muss er ja auch nicht. Ein vernünftiger Name reicht aus. Ich lebe damit seit 34 Jahren…

Und eben obige Beispiel zeigen, dass es auch in der westlichen
Welt viele Namen gibt, die beiden zugeordnet werden können.

Es kommt eben darauf an, wo das Kind aufwachsen soll…

Grüße,

Mathias

Hallo,

Hier muss ich die Deutschen doch ein bißchen verteidigen -
auch wenn mir als Ösi das nicht ganz leicht fällt :wink: - so
altmodisch sind die nämlich gar nicht. Schau dir mal den
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.10.2002, Az. 8 W 380/ 02,
etwas genauer an: demnach ist in begründeten Fällen ein
geschlechtsneutraler ausländischer Vorname durchaus möglich -
http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MTYyOA_…. Zwar

ein interessantes Urteil. Leider hat der Name keine religiöse Zuordnung, sondern einfach nur eine Bedeutung.

Huhu,

Generell finde ich auch so kitschige oder experimentelle oder
ach-so-außergewöhnliche Namen nicht gut, die vielleicht
niedlich klingen, so lange das Kind klein ist, aber albern
wirken, wenn das „Kind“ 16, 36 oder 56 ist.

Ja, richtig. Jedoch ist die Namenswahl bei einem Halbjapaner auf einen japanischen Namen gefallen.

Es kommt eben darauf an, wo das Kind aufwachsen soll…

Das tut nichts zur Sache bei einem geschlechtsneutralen Namen.

Muß er ja auch nicht, wenn er einen Namen wählt, der das
Geschlecht des Kindes eindeutig zu erkennen gibt.

Und das ist, wie eingangs erwähnt, bei ausländischen Namen nicht immer gegeben.

Als meine Kinder geboren wurden, gab es auf den Standesämtern
Listen mit zulässigen Namen. Außerdem hatten die

Das ist hier nicht der Fall und die Liste wäre auch nicht akzeptiert worden.

Standesbeamten einen Ermessensspielraum in der Genehmigung der
elterlichen Namenswahl. Ich vermute, dass es heute sogar noch
etwas lockerer geworden ist. Trotzdem glaube ich nicht, dass

Sehr viel lockerer.

die Standesbeamten Rücksicht auf die Wünsche anderer Kulturen
nehmen müssen.

Da kommt es auf den Fall an. Wie oben beschrieben z.B. einem religiösen Fall. Im vorliegenden Fall hat die Mutter keinen deutschen Pass (will sie nicht), der Vater jedoch schon.

Hoffentlich besteht die Möglichkeit, falls das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen will, den zweiten Namen im Pass streichen zu lassen. Das sollte über die Befugnisse der deutschen Behörden hinausgehen.

Hallo,

ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt… Meine Tochter heisst Kim, dazu den das Geschlecht näher bezeichnenden zweiten gleichberechtigten Vornamen Franziska. Was ist daran so schlimm?

Bei zwei gleichberechtigten Vornamen kann das Kind später - anders als bei der Bindestrich-Variante - frei wählen. Du könntest das Kind also Max Maria Ferdinand Siddharta nennen und dein Kind kann später dem ihm liebsten Vornamen wählen… Das ist doch eine gute Alternative.

Im übrigen gebe ich den anderen Postern hier Recht, der Name sollte schon zu dem Land, in dem das Kind lebt, einigermaßen passen. Bei aller Liebe und allem Verständnis für das Bewahren der kulturellen oder der religiösen Identität… Man tut dem Kind damit keinen Gefallen.

LG,
Cat

Hallo,

ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt… Meine Tochter
heisst Kim, dazu den das Geschlecht näher bezeichnenden
zweiten gleichberechtigten Vornamen Franziska. Was ist daran
so schlimm?

Es ist kein zweiter Name erwünscht.

Im übrigen gebe ich den anderen Postern hier Recht, der Name
sollte schon zu dem Land, in dem das Kind lebt, einigermaßen
passen. Bei aller Liebe und allem Verständnis für das Bewahren
der kulturellen oder der religiösen Identität… Man tut dem
Kind damit keinen Gefallen.

Dem stimme ich ja auch zu. Nur ist es nicht sicher, in welchem Land das Kind leben wird. Und bei einem Halbjapaner ist nun mal ein japanischer Name passender.

Das Problem haben eben auch viele Vietnamesen. Natürlich wollen die Eltern ihren Kindern auch einen vietnamesischen Namen geben. In sehr vielen Fällen muss hierzu noch ein Extraname gewählt werden.

Ich finde nur diese Regelung für veraltet. Es besteht kein Grund, dass der Name geschlechtsbezogen sein muss. Wenigstens wird nicht ein abendländischer Name aufgezwungen.

Hallo,

So könnte ein türkischer Junge beispielsweise Aysen Hans …
genannt werden, obwohl das in der Türkei vermutlich anders
gesehen wird. Zumal steht überhaupt nicht fest, ob das Kind
jemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will. Die
Deutschen nehmen sich also einen Besitzanspruch heraus.

Wo ist da denn ein Besitzanspruch zu erkennen? Muss das Kind denn einen zweiten Vornamen erhalten der DEUTSCH klingt nur weil es den männlichen Status hervorhebt?

Ich bin mir relativ sicher, dass der Junge auch mit den Vornamen „Aysen Caner“ oder „Aysen Erkan“ beurkundet werden kann; dies sind soweit mir bekannt ist, eindeutig TÜRKISCHE männliche Vornamen. Vielleicht gehts auch mit Bestätigung des türkischen Konsulats dass z.B. Erkan/Caner eindeutig männliche Vornamen sind.

Gruss
Sid

Ich vermute, […]
Trotzdem glaube ich […]

Präzise Auskünfte.

Dafür Sternchen:
*

Ich finde nur diese Regelung für veraltet. Es besteht kein
Grund, dass der Name geschlechtsbezogen sein muss. Wenigstens
wird nicht ein abendländischer Name aufgezwungen.

Hallo,Die ist nicht veraltet sondern neuer als das alte Namesrecht. So zu meiner Zeit (70ger) war das durchaus noch drin, dass ein Kind NUR Kim hieß, egal ob Mannlein oder Weiblein, ich weiß das, da ich als Kind eben solche Kinder kennenlernte und doch etwas irritiert war, wenn mir neben einer Kim auch noch ein Kim begegnete, ebenso bei Martin (wobei es da auf die Aussprache ankam, die Eltern von einer Martin fanden einfach das e am Ende der französichen Fassung doof)
Ich mache u.a. solche eltern dafür verantwortlich, dass diese Regelung mit den geschlechtsspezifischen Zusätzen kamen. Auch Jungs mit Zweitnamen Maria fand ich irgendwie komisch…
Ich tät meinem Kind entweder was anderes suchen oder eben den Zweitnamen dazu nehmen, wenn es gar nicht die deutsche Fassung Kim ist, sondern eine asiatische Fassung bei Teilasiatischen Kind kann man es evtl noch mit der Staatsbürgerschaft regeln, also erst in der Botschaft anmelden und dann mit der Urkunde zum Standesamt. Das bietet dem Kind evtl. noch mehr Möglichkeiten, auch später. Aber da bin ich überfragt

Und ich frag mich immer: was wenn das Kind zufällig kein eindeutiges Geschlecht hat (solls ja geben), wo ein solcher Name wirklich mal Sinn machen würde, was würden die Beamten dazusagen… wahrscheinlich dann suchen sie sich doch ein geschlecht aus und geben ihm einen dazu passenden Zweitnamen…Oder hilft da ein ärztliches Attest?
Gruß Susanne