Hallo,
Is bissi Offtopic, aber das Thema war mal bei www
/t/namensgebung-kontrovers/3145137
Das trifft es leider auch nicht. Nehmen wir z.B. mal japanische Namen, die ja alle eine Bedeutung haben. Somit ist eine neue Nameskreation auch leicht möglich. Die Japaner sind da auch etwas fortschrittlicher, als die altmodischen Deutschen. Nehmen wir nun an, ein Name wird gewählt. Sehr viele japanische Namen sind geschlechtsneutral, sehr viele kennen die Deutschen nicht. Das japanische Konsulat muss also bestätigen, dass dieser Name existiert. Soweit kein Problem. Da dieser Name aber geschlechtsneutral ist, verlangt nun das Standesamt eine zweiten Namen, damit man außer den äußerlichen Merkmalen auch am Namen erkennt, ob es männlich oder weiblich ist. Dieser zweite Name ist aber nur für die Papiere.
So könnte ein türkischer Junge beispielsweise Aysen Hans … genannt werden, obwohl das in der Türkei vermutlich anders gesehen wird. Zumal steht überhaupt nicht fest, ob das Kind jemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will. Die Deutschen nehmen sich also einen Besitzanspruch heraus.